Braucht es für externe Mitarbeiter eine andere Einwilligung?

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Eine Schule möchte ein Jahrbuch herausgeben und darin auch Fotos der Sekretärinnen, der Hausmeister und von Mitarbeitern eines kommunalen IT Dienstleisters, der die Schul IT betreut, veröffentlichen. Die folgende Frage kam dabei auf:

“Die zuständige Kollegin des Jahrbuch-Teams fragte daher nun nach einer Datenschutzerklärung speziell für die Mitarbeiter des Schulträgers. Gibt es hier eine Datenschutzerklärung vom Kreis, die wir zu diesem Zweck verwenden können?”

Das Jahrbuch wird von der Schule erstellt. Sie ist also die datenverarbeitende Stelle und damit Verantwortlicher. Eine Einwilligung in die Verarbeitung von personenbezogenen Daten wird immer gegenüber dem Verantwortlichen abgegeben. Von daher nutzen alle Personen, welche in das Jahrbuch aufgenommen werden eine Einwilligung der Schule. Der Schulträger, welcher Dienstherr der Mitarbeiter im Schulsekretariat ist, hat aus datenschutzrechtlicher Sicht mit dieser geplanten Verarbeitung nichts zu tun. Die Informationen bezüglich der geplanten Datenverarbeitung können deshalb auch nicht von ihm kommen, sondern müssen von der Schule vorgelegt werden.

Für ein Jahrbuch werden Fotos der Personen in der Schule benötigt. Wenn beispielsweise von den Schülern bereits Fotos vorliegen, etwa für die Nutzung in der Schulverwaltung, kann man diese Fotos durchaus nutzen, sollte dafür jedoch eine Einwilligung, die für den Zweck der Veröffentlichung in einem Jahrbuch ausgelegt ist, einholen. Falls bereits eine Einwilligung für einen sehr ähnlichen Verarbeitungszweck vorliegt, etwa die Erstellung einer Festschrift, dann braucht es keine gesonderte Einwilligung mehr. Allerdings müssen die Betroffenen über eine Zweckänderung informiert werden.1siehe auch Art. 13 Abs. 3 DS-GVOBeabsichtigt der Verantwortliche, die personenbezogenen Daten für einen anderen Zweck weiterzuverarbeiten als den, für den die personenbezogenen Daten erhoben wurden, so stellt er der betroffenen Person vor dieser Weiterverarbeitung Informationen über diesen anderen Zweck und alle anderen maßgeblichen Informationen gemäß Absatz 2 zur Verfügung.”
Sehr weit ausgelegt, bräuchte man hiernach nicht einmal eine ausdrückliche Einwilligung einholen, auch wenn der Verarbeitungszweck deutlich vom ursprünglichen abweicht, wie am Anfang des Abschnitts beschrieben. Hier muss die Schule letztlich selbst entscheiden, wie man verfährt. Eine Information ist auf jeden Fall erforderlich, und diese sollte vorweg erfolgen.
Dieses würde ihnen dann auch die Möglichkeit eröffnen, der geplanten Zweckänderung zu widersprechen.

In der Regel werden die für die Erstellung des Jahrbuchs benötigten personenbezogene Daten gelöscht, sobald der Verarbeitungszweck erreicht, der Druck des Buches abgeschlossen ist. Davon ausgenommen sind Daten, welche der Schule bereits vorlagen, etwa Name und Klassenzugehörigkeit. Diese Daten werden aus dem Programm gelöscht, mit welchem das Jahrbuch erstellt wurde, nicht jedoch aus der Schulverwaltung. Dort gelten weiterhin die schulrechtlichen Aufbewahrungs- und Löschfristen. Gleiches würde auch für Fotografien gelten, welche die Schule bereits auf der Grundlage einer anderen Einwilligung verarbeitet.

Ein Beispiel für eine anlassbezogene Einwilligung für die Erstellung eines Jahrbuchs:

Download weitere Einwilligungen (NRW)

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Während es auf der Seite Einwilligungen Schule (NRW) vor allem um Einwilligungen geht, welche für die Mehrheit der Schulen relevant sind, finden sich auf dieser Seite verschiedene Beispiele anlassbezogener Einwilligungen. Suchen Sie sich einfach einen Anwendungsfall heraus, der Ihrem ähnlich ist und passen Sie diesen auf Ihre Bedürfnisse an.

Foto und Video anlassbezogen – Beispiel Zirkusprojekt

Eine Grundschule macht ein Zirkusprojekt, auf welchem Fotos und Videos angefertigt werden sollen. Die Videos sollen als DVD an Familienmitglieder und Freunde der Schule verkauft, geeignete Fotos für die Schulhomepage und Pressearbeit genutzt werden.

Fotos am Ende der Grundschulzeit an Familien geben

Einige Grundschulen wollen den Familien der Kinder zum Ende der 4. Klasse eine Erinnerung in Form der über die Jahre gesammelten Fotos aus dem Schulalltag zur Verfügung stellen.

Westermann OnlineDiagnose

Hinter der OnlineDiagnose verbirgt sich eine Reihe von Online Tests für die Fächer Deutsch, Mathematik und Englisch in den Klassenstufen 5 bis 9. Die Ergebnisse der Tests werden automatisch ausgewertet und als Leistungsprofile angezeigt. Auch eine Auswertung über die Klasse hinweg ist möglich. Anhand der Ergebnisse kann die Schule die einzelnen Schülerinnen und Schüler individuell fördern. Der Verlag stellt zusätzliche Materialien dafür bereit. Um die Plattform datenschutzkonform zu nutzen, sollte die Schule mit Westermann einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung abschließen. Dieser findet sich unter Auftragsverarbeitung.pdf und deckt auch zwei weitere Angebote des Verlags ab, Kapiert.de und BiBox. Da bei der Online Diagnose personenbezogene Daten verarbeitet werden, ist eine Einwilligung der Betroffenen erforderlich.

Hinweis: Seit der Änderung des SchulG NRW im Februare 2022 ist es möglich, Lehr- und Lernplattformen, sowie Arbeits- und Kommunikationsplattformen per Schulkonferenzbeschluss an einer Schule einzuführen, für eine verpflichtende oder freiwillige Nutzung. Es braucht dann keine Einwilligung mehr. Die Information über die Datenverarbeitung ist jedoch weiterhin erforderlich. Was sich dort ändert, ist die angegebene Rechtsgrundlage. Ob eine Online Diagnose Plattform unter die genannten Regelungen fällt, oder ob eine Einwilligung weiterhin erforderlich ist, wäre zu ermitteln.

Einwilligung Schüler – Westermann OnlineDiagnose.docx

Leseo – Lesetraining Plattform

Leseo ist ein Angebot der Cornelsen Verlagsgruppe zur digitalen Leseförderung für die Grundschule. Lehrkräfte können sich individuell registrieren. Ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung wird auf der Website angeboten. Er muss zwischen Schule und Cornelsen abgeschlossen werden. Lehrkräfte erstellen die Konten für ihre Schülerinnen und Schüler, nachdem sie von den Eltern die Einwilligung dazu erhalten haben. Dann erhalten die Kinder den Anmelde-Code.1Auf der Leseo Website gibt es auch ein Anschreiben an Eltern mit einer Einwilligung. Da diese den formalen Kriterien einer rechtswirksamen Einwilligung in keiner Weise entspricht, wurden auf Anfrage diese Vorlagen erstellt.

Hinweis: Seit der Änderung des SchulG NRW im Februare 2022 ist es möglich, eine Plattform wie Leseo per Schulkonferenzbeschluss an einer Schule einzuführen, für eine verpflichtende oder freiwillige Nutzung. Es braucht dann keine Einwilligung mehr. Die Information über die Datenverarbeitung ist jedoch weiterhin erforderlich. Was sich dort ändert, ist die angegebene Rechtsgrundlage.

Videoaufnahmen für einen Imagefilm der Schule

Um die Schule nach außen darzustellen, denken viele Schulen daran, einen Imagefilm zu erstellen. Dafür sollen im Unterricht, in Projekten, den Pausen, in der Mensa, auf Fahrten und ähnlich Aufnahmen angefertigt werden. Der fertige Film soll dann auf der Homepage eingestellt werden, meist über eine Videoplattform, um die Streaming Qualität zu gewährleisten.

Erklärfilme im Unterricht erstellen

Möchte man im Unterricht Erklärvideos erstellen, so kann dieses durchaus ohne die Verarbeitung von personenbezogenen Daten erfolgen, beschränkt sich dann jedoch auf Videos ohne Stimme und mögliche Demonstrationen am Objekt. Für die Erstellung von Erklärvideos, in welchen Schülerinnen und Schüler mit ihrer Stimme und erkennbar im Bild  erscheinen, braucht es eine entsprechende Einwilligung. Auch die Verwendung des Namens im Abspann und eine geplante Veröffentlichung sind zu berücksichtigen. Diese Vorlage besteht aus drei anpassbaren Mustern und Hinweisen zur Nutzung.

Fotografien für ein Jahrbuch

Um ein Jahrbuch erstellen zu können, braucht es in der Regel Fotos der Personen in der Schule, Name und Klassenzugehörigkeit oder Funktion. Betroffen sind Schüler, Lehrkräfte, oft auch Mitarbeiter der Schulverwaltung, Hausmeister und andere in der Schule tätige Personen. Da die Schule datenverarbeitende Stelle ist, müssen alle diese Personen ihre Einwilligung der Schule gegenüber abgeben, auch wenn ihr Dienstherr beispielsweise der Schulträger ist oder eine Firma.

Notfallinformationen für eine Klassenfahrt einholen

Gerade bei längeren Klassenfahrten ist es sinnvoll, dass die begleitenden Lehrkräfte über aktuelle Notfallinformationen der Schüler verfügt. Mit dieser Vorlage können sie eingeholt werden.

Deutschlernplattform DeutschFuchs

DeutschFuchs ist ein Angebot für den DAF/DAZ Unterricht mit älteren Schülerinnen und Schüler. Zur Nutzung der Online-Plattform müssen Nutzerkonten für Schüler und Lehrkräfte angelegt werden und es braucht entsprechende Einwilligungen.2Bei der Nutzung außerhalb von Schule in einem Deutschlernkurs kann es möglich sein, dass eine Einwilligung nicht erforderlich ist, wenn es sich um ein bezahltes Angebot handelt und die Nutzung im Rahmen des Vertrags mit dem Kurs erfolgt. Die Informationen zur Datenverarbeitung braucht es dann jedoch auch. Als Rechtsgrundlage würde man statt Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DS-GVO) dann Erfüllung eines Vertrags (Art. 6 Abs. 1 lit. b DS-GVO) eintragen.

Lern-App Anton für die Schule

Anton ist eine Online Plattform, die über Browser und App genutzt werden kann. Neben der individuellen Nutzung ist eine Nutzung über ein Schulkonto möglich. Dazu braucht es eine Einwilligung der Erziehungsberechtigten. Eine Besonderheit der App ist, dass das Konto auf Wunsch der Nutzer jederzeit in ein privates Konto umgewandelt werden kann. Außerdem ist die Mitnahme des Kontos an eine andere Schule möglich. Die Informationen zur Datenverarbeitung zur Einwilligung berücksichtigen dieses. Da das App Lernangebote sowohl für Grundschule wie auch die Sekundarstufe bis Klasse 10 macht, sind alternative Formulierungen für den letzten Teil der Informationen zur Datenverarbeitung vorbereitet. Auch vorbereitet ist das Einholen der Einwilligung per E-Mail.

Hinweis: Seit der Änderung des SchulG NRW im Februare 2022 ist es möglich, eine Plattform wie Anton per Schulkonferenzbeschluss an einer Schule einzuführen, für eine verpflichtende oder freiwillige Nutzung. Es braucht dann keine Einwilligung mehr. Die Information über die Datenverarbeitung ist jedoch weiterhin erforderlich. Was sich dort ändert, ist die angegebene Rechtsgrundlage.

BigBlueButton Videokonferenzen

Die Open Source Videokonferenz ist in den Funktionen ähnlich zu Zoom, kann aber selbst betrieben oder durch einen beauftragten Dienstleister betrieben werden. Aus Sicht des Datenschutz hat das durchaus Vorteile. BigBlueButton ist außerdem im Paket mit einigen bereits bestehenden Schulplattformen zu haben. Zwei Vorlagen für Einwilligungen, die benötigt werden, wenn die Schule BigBlueButton selbst oder mit Vertrag zur Auftragsverarbeitung betreibt. Weitere Infos zur Plattform und zu den Vorlagen.

Hinweis: Seit der Änderung des SchulG NRW im Februare 2022 ist es möglich, eine Plattform wie BigBlueButton per Schulkonferenzbeschluss an einer Schule einzuführen, für eine verpflichtende oder freiwillige Nutzung. Es braucht dann keine Einwilligung mehr. Die Information über die Datenverarbeitung ist jedoch weiterhin erforderlich. Was sich dort ändert, ist die angegebene Rechtsgrundlage.

Jitsi Videokonferenzen

Schulen, welche die open source Videokonferenzplattform Jitsi von einem Dienstleister oder dem Schulträger mit Vertrag zur Auftragsverarbeitung betreiben lassen, müssen von Schülern und Lehrkräften eine Einwilligung einholen und über die Datenverarbeitung informieren. Die Vorlage beeinhaltet eine Version für Schüler und eine für Lehrkräfte. Die Informationen zur Datenverarbeitung sind neutral formuliert, so dass sie für beide Gruppen genutzt werden können.

Hinweis: Seit der Änderung des SchulG NRW im Februar 2022 ist es möglich, eine Plattform wie Jitsi per Schulkonferenzbeschluss an einer Schule einzuführen, für eine verpflichtende oder freiwillige Nutzung. Es braucht dann keine Einwilligung mehr. Die Information über die Datenverarbeitung ist jedoch weiterhin erforderlich. Was sich dort ändert, ist die angegebene Rechtsgrundlage.

Teams Videokonferenzen

Viele Schulen setzen auf Teams, um Videokonferenzen durchzuführen. Bitte beachten Sie die Seite mit den Hinweisen zu Teams und die Hinweise in den Vorlagen selbst. Die dritte Vorlage ist für Schulen gedacht, die ihre Schüler ohne eigene Nutzerkonten an Videokonferenzen teilnehmen lassen möchten. Lehrkräfte benötigen ein Nutzerkonto, um Schüler zu Meetings einladen zu können, wofür sie ihre Einwilligung mit der zweiten Vorlage erteilen können.

Meet Videokonferenzen

Schulen, die G Suite for Education nutzen, möchten auch das Videokonferenz Modul Google Meet nutzen. Die Vorlage ist für Nutzer gedacht, die bereits ein G Suite for Education Konto ihrer Schule haben. Die Erstellung einer separaten Nutzungsordnung bzw. Nutzungsregeln ist zu empfehlen.

Zoom Videokonferenzen

In Zeiten von Schulschließungen oder bei der Betreuung kranker Schüler kann eine Plattform für Videokonferenzen nützlich sein. Sehr verbreitet und beliebt ist Zoom. Den datenschutzrechtlichen Vertrag mit dem Anbieter, der einem Vertrag zur Auftragsverarbeitung entspricht, gibt es auch für kostenlose Konten4Das ist das sogenannte Data Processing Addendum, welches die EU Standard Vertragsklausen enthält. Dieses wird nach Informationen des Fachanwalts Stefan Hansen-Oest automatisch mit der Registrierung eines Accounts abgeschlossen. Es ist damit seit April 2020 nicht länger nötig, das Dokument von Hand auszufüllen und per E-Mail an den Anbieter zu senden.. Mit Schulkonten zur Nutzung für die Lehrkräfte macht es Sinn, von den Schülern bzw. Eltern eine Einwilligung zur Nutzung einzuholen, auch wenn die Teilnahme ohne Nutzerkonten auf Seiten der Schüler erfolgen kann. Zoom hat mittlerweile eine Datenschutz Checkliste in Orientierung an der der Datenschutzkonferenz veröffentlicht, mittels der man prüfen kann, inwieweit der Anbieter (nach eigenen Angaben) den dort genannten Kriterien genügt.

Video Streaming – Schulabschlussfeier

In Zeiten von Corona planen viele Schulen, die feierliche Überreichung der Abschlusszeugnisse per Video zu streamen, so dass auch die Eltern und andere Familienangehörige aus der Ferne daran teilhaben können. Aus einer Nicht-Einwilligung dürfen Schülern keine Nachteile entstehen. Je nach Situation ist das eventuell nicht zu gewährleisten. Dann muss auf eine Videoübertragung verzichtet werden. In der Regel sollte es aber möglich sein, einen Bereich auf der Bühne oder ähnlich von der Aufnahme ausnehmen zu können. Dort könnten sich dann Schüler aufhalten, die nicht im Video Stream zu sehen sein möchten.

WebUntis – digitaler Stunden- und Vertretungsplan

In NRW nutzen vor allem größere Schulen oftmals Untis für die Erstellung der Stundenpläne. Sehr attraktiv ist dabei auch das Angebot der Software, die mit der lokal installierten Untis Version erstellten Stunden- und Vertretungspläne online via Browser und Apps für iOS und Android verfügbar zu machen. Schüler und Lehrkräfte haben so schnell im Blick, wenn Vertretungen anstehen. Es lassen sich damit Prüfungen und Sprechzeiten planen. Das Webmodul lässt sich außerdem noch um einen Messenger, Kursanmeldungen und ein digitales Klassenbuch erweitern. Die Vorlage ist für Schüler und Lehrkräfte gedacht und kann auch für Eltern angepasst werden, wenn diese eigene Zugänge erhalten sollen. Sie ist nur für die Basis-Version von WebUntis vorbereitet, kann aber für weitere Module erweitert werden. Hinweise zur Anpassung, auch für andere Bundesländer finden sich im Anhang der Vorlage.

Hinweis: Seit der Änderung des SchulG NRW im Februar 2022 ist es möglich, eine Plattform wie WebUntis per Schulkonferenzbeschluss an einer Schule einzuführen, für eine verpflichtende oder freiwillige Nutzung. Es braucht dann keine Einwilligung mehr. Die Information über die Datenverarbeitung ist jedoch weiterhin erforderlich. Was sich dort ändert, ist die angegebene Rechtsgrundlage.

Bild- und Tonaufnahmen (Videoaufnahmen) des Unterrichts durch LAA

Während ihrer Ausbildung gibt es Situationen, in welchen Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter ihren Unterricht aufnehmen möchten, sei es um die Unterrichtsstunde zu reflektieren oder im Seminar gemeinsam mit anderen LAA zu besprechen. Auch für schriftliche Arbeiten möchte man vielleicht Fotos aus dem Unterricht, die Schülerinnen und Schüler zeigen, verwenden. Das braucht eine Einwilligung, da das SchulG hier keine Rechtsgrundlage liefert. Diese Einwilligung ist in sehr einfacher Sprache gehalten und verwendet anstelle von LAA Fachlehrkräfte in Ausbildung (kurz FliA). Das lässt sich leicht auf LAA abändern.

Einwilligungen Schule (NRW)

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Datenschutzrechtliche Einwilligungen

Schulen dürfen viele personenbezogenen Daten auf gesetzlicher Grundlage verarbeiten. Für alle anderen personenbezogenen Daten, die eine Schule verarbeiten möchte, braucht es eine datenschutzrechtliche Einwilligung. Bitte beachten Sie, dass diese Einwilligungen auf die schulrechtlichen Vorgaben von NRW ausgelegt sind.1Je nach Bundesland sind einige Einwilligungen nicht erforderlich oder müssen entsprechend der rechtlichen Vorgaben der jeweiligen Schulgesetze und abgeleiteten Dienstanweisungen modifiziert werden.

Allgemeine Einwilligung personenbezogene Daten, Fotos & Videos

Wenn es um die Nutzung von personenbezogenen Daten im allgemeinen Rahmen geht, für die Presse und die Schulhomepage, wie auch die unterrichtliche Nutzung von Videoaufnahmen, dann genügt diese Einwilligung. Für alle darüber hinausgehenden Nutzungen ist eine gesonderte, anlassbezogene datenschutzrechtliche Einwilligung einzuholen.

Beispiele dafür finden sich unter Download weitere Einwilligungen (NRW)2Die Sammlung dort wird ergänzt, wie der Bedarf entsteht.

Die Einwilligung ist durch die Schulleitung zu unterschreiben (am besten vor dem Vervielfältigen). Zu ergänzen ist auch die URL der Schulhomepage. Für Videoaufnahmen im Rahmen des Sportunterrichts oder sonstigen Unterrichts ist ein Zweck zu definieren. Aufnahmen dürfen dann auch nur diesem Zweck entsprechend gemacht werden. Als Datenschutzbeauftragter wird der behördlich bestellte DSB eingetragen.

Diese Einwilligungen entsprechen den Vorgaben der Datenschutz Grundverordnung und wurden aus Vorlagen aus BaWü adaptiert.3Siehe auch Datenschutz an Schulen, Formulare.

Allgemeine Einwilligung personenbezogene Daten & Fotos (ohne Videos)

Nicht jede Grundschule möchte Videos zu Unterrichtszwecken nutzen. Dafür gibt es die Version ohne Einwilligung für Videoaufnahmen.

Einwilligung Schüler für die Anfertigung von Fotos und Veröffentlichung mit alphabetischer Namensliste

Diese Einwilligung ist nutzbar, wenn es um Fotos/ Gruppenfotos und Veröffentlichungen im Rahmen der Entlassung geht. Für andere Zwecke ist die Einwilligung leicht anzupassen. Anders als die anderen Einwilligungen ist diese auf unbegrenzte Gültigkeit ausgelegt, wie das bei Entlassbildern Sinn machen kann.

Einwilligung Schüler für die Anfertigung von Fotos für eine Fotowand und Klassenfotos für die Klasse

Ein Beispiel für eine anlassbezogene Einwilligung. Es geht darum, Fotos für eine Fotowand in der Schule anzufertigen und Klassenfotos, die an Mitschüler und Lehrkräfte in der Klasse ausgegeben werden sollen.

Einwilligung Schüler für die Anfertigung von Videoaufzeichnungen innerhalb des Unterrichts

Der exakte Zweck ist in der Einwilligung anzugeben. Für spätere Unterrichtsvorhaben, die einen anderen Zweck haben, ist eine neue angepasste Einwilligung einzuholen.

Einwilligung Schüler für die Verarbeitung von Daten zwecks Erstellung eines Schülerausweises

Firmen bieten als Service das Anfertigen von Schülerausweisen im Scheckkartenformat an. Das geht nicht ohne eine umfassende Erklärung über die geplante Datenverarbeitung und auch die (eventuelle) Beauftragung eines Fotografen mit der Anfertigung des für den Schülerausweis notwendigen Fotos. Die personenbezogenen Daten, die auf den Schülerausweis kommen, sind entsprechend anzupassen.4Im November 2018 habe ich diese Einwilligung verändert. Es entfällt die Einwilligung in die Übermittlung an die Firma, da es sich hier um eine Datenverarbeitung im Auftrag handelt. Eine Einwilligung in die Verarbeitung ist jedoch trotzdem erforderlich mit einer umfassenden Information in die Erstellung im Auftrag durch eine Firma. Hintergrund: Bei der LDI NRW vertritt man die Meinung, dass es sich bei der Anfertigung von Schülerausweisen auf Wunsch der Schüler um eine Aufgabe der Schule handelt und eine Anfertigung durch eine Firma von daher nur im Rahmen eines  Auftragsverarbeitungsvertragtes erfolgen kann, womit “Übermittlung” nicht zutreffend ist.

Für Schulen, welche ihre Schülerausweise selbst erstellen, sind die folgenden Anträge mit Einwilligung gedacht.

Einwilligung Lehrkräfte personenbezogene Daten (mit Einwilligung Funktionsdaten)

Auch wenn nach  §§ 12 und 9 Absatz 3
Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen dienstliche Kommunikationsdaten auch ohne Einwilligung der Lehrkräfte auf der Schulhomepage veröffentlicht werden können, empfiehlt es sich vielleicht, doch lieber eine Einwilligung einzuholen, um den Frieden im Kollegium zu wahren.

Einwilligung Lehrkräfte personenbezogene Daten (ohne Einwilligung Funktionsdaten)

Diese Einwilligung geht von §§ 12 und 9 Absatz 3 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen aus, wonach dienstliche Kommunikationsdaten auch ohne Einwilligung der Lehrkräfte auf der Schulhomepage veröffentlicht werden können. Siehe dazu auch den Beitrag “Welche personenbezogenen Daten von Lehrkräften dürfen OHNE Einwilligung auf die Schulhomepage?” Die Einwilligung informiert darüber und räumt die Möglichkeit ein, zu widersprechen, wenn diesem schutzwürdige Belange entgegenstehen.

Einwilligung Lehrkräfte – freiwillige Angaben

Ahnlich wie bei Schülern gibt es auch bei Lehrkräften einige personenbezogene Daten, deren Angabe freiwillig ist. Entsprechend dürfen diese Daten auch nur verarbeitet werden, wenn die Einwilligung dafür nachgewiesen werden kann. Das sind Angaben zu besonderen Kenntnissen und Erfahrungen.5VO-DV II Anlage 2, Fußnote (1) Angabe ist freiwillig und kann widerrufen werden.). Bei der privaten E-Mail Adresse, Fax6VO-DV II Anlage 1 Nr. 1.10 und Wünschen zum Unterrichtseinsatz7VO-DV II Anlage 1 Nr. 7.8 ist eine Einwilligung nur zu dokumentieren, wenn die Angaben im Einzelfall nicht erforderlich sind, aber freiwillig erfolgen.8Ob man diese Einwilligung einholen sollte, um sich abzusichern, muss jede Schule für sich entscheiden. Rein formal wäre sie nach der DS-GVO erforderlich, da die Angabe von besonderen Kenntnissen und Erfahrungen nach der VO-DV II auf jeden Fall freiwillig ist. Das entspricht einer Verarbeitung nach Art. 6 lit. a – Verarbeitung auf der Grundlage einer Einwilligung. Eine solche ist immer nachzweisen, vor allem, wenn Daten digital verarbeitet werden, d.h. hier, wenn die Schulleitung diese Informationen in ihrer Akte der Schulleitung digital speichert.

Einwilligung Lehrkräfte – elektronische Schließanlage

Schulträger setzen heute zunehmend auf elektronische Schließanlagen zur Zutrittssicherung der Schulgebäude. Da eine solche Schließanlage und die zugehörige Verwaltungssoftware personenbezogene Daten verarbeiten, ist eine Einwilligung erforderlich. Diese wird durch Hinweise zur Nutzung ergänzt. Bitte beachten Sie, dass der datenschutzkonforme Betrieb einer elektronischen Schließanlage in NRW nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich ist. 9Weitere Hinweise darauf finden sich im Anhang der Einwilligungsvorlage und im Beitrag Elektronische Schließanlagen in Schulen – ein Problem – zwei Sichten

Einwilligung Lehrkräfte – Kollegiumsliste

Eine Kollegiumsliste, welche über dienstliche Informationen hinaus auch private Daten enthält, setzt eine Einwilligung der Betroffenen voraus, wenn sie im Kollegium veröffentlicht werden soll, da dieses einer Übermittlung an Dritte gleichkommt. Die Vorlage enthält zwei alternative Vorlagen, eine für eine ganz normale Einwilligung, bei welcher die Lehrkräfte die Daten in die Einwilligung eintragen, welche sie in der Kollegiumsliste zulassen, und die andere eine Datenschutzinformation und eine Liste. Die Einwilligung wird dort durch die Eintragungen in die Liste abgegeben.

Einwilligung Erziehungsberechtigte zusätzliche Daten zur Erreichbarkeit

Nach VO-DV I Anlage I dürfen bestimmte Daten der Erreichbarkeit von Erziehungsberechtigten nur mit einer Einwilligung verarbeitet werden. Das sind die Faxnummer am Wohnort, die private E-Mail Adresse und die Telefonnummer am Arbeitsplatz. Eine Einwilligung ist auch für die Verarbeitung von Notfallinformationen erforderlich. In der zweiten Version ist die Vorlage ergänzt um eine Einwilligung zur Nutzung von Daten für eine Klassenliste, die an die Eltern in der Klasse verteilt werden darf.

Anmeldebogen Grundschule mit Einwilligung zusätzliche Daten zur Erreichbarkeit

Wer Papier sparen möchte, ist mit diesem Anmeldebogen richtig, denn er erhebt nicht nur die üblichen Informationen, sondern auch die zusätzlichen Daten zur Erreichbarkeit und holt zu deren Nutzung durch die Schule eine Einwilligung ein. Dazu kommt noch eine Einwilligung zur Nutzung von Informationen für eine Klassenliste, welche an alle Eltern der Klasse ausgegeben wird, und das alles auf nur zwei Seiten. Wichtig! Dieser Vordruck kann nur in Kombination mit dem passenden Informationen zur Datenverarbeitung genutzt werden. Detaillierte Erklärungen sind dem Vordruck als 3. Seite angefügt.

Einholen von Einwilligungen Grundschule für Medienarbeit im Unterricht und Veröffentlichungen in Form eines Heftes

Das Heft informiert über die  Arbeit mit Bild, Ton und Video im Unterricht, mögliche Präsentationen der Ergebnisse sowie die Öffentlichkeitsarbeit der Schule und holt für alles dieses die erforderlichen Einwilligungen ein. Eine ausführlichere Erklärung findet sich unter Das Einholen von Einwilligungen attraktiv gestalten.

Einwilligung zur Übermittlung von personenbezogenen Daten von Schülern zur Erstellung einer Schülerfahrkarte

Ob und wann eine Einwilligung erforderlich ist, hängt davon ab, wer der Empfänger ist, der Schulträger oder ein Verkehrsunternehmen. Je nach Auslegung der rechtlichen Vorgaben kann auch bei der Vergabe eines Schülertickets an alle Schüler, auch die ohne gesetzlichen Anspruch, eine Einwilligung erfordern. Siehe hierzu den Beitrag: Schülerfahrverkehr – wann braucht es eine Einwilligung in die Datenübermittlung?

Einwilligung Schüler/ Lehrkräfte – schulisches WLAN

Diese Einwilligung deckt den Fall ab, dass mit privaten Endgeräten und/ oder schulischen Leihgeräten auf ein verwaltetes schulisches WLAN mit individualisierten Zugängen zugegriffen wird.

Einwilligung Schüler in Verarbeitung personenbezogener Daten bei der Nutzung des pädagogischen Netzes und schulischen WLAN (BYOD) + Feld für Nutzungsvereinbarung und Anerkennung derselben

Dieses Formular besteht aus zwei Teilen. Im ersten Teil findet sich vorbereitet Platz für eine Nutzervereinbarung zur Nutzung des pädagogischen Netzes und eine Nutzervereinbarung zur Nutzung des schulischen WLAN mit einem eigenen Gerät (BYOD). Darunter finden sich die entsprechenden Informationen zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten entsprechend Art. 13 DS-GVO. Auf diesen ersten Teil, der beim Nutzer verbleibt, nimmt das letzte Blatt bezug. Hier findet sich die Anerkennung der Nutzervereinbarung und die Einwilligung in die Datenverarbeitung. Nutzervereinbarungen für das pädagogische Netz und schulische WLAN findet man im Internet leicht, passt sie an und setzt sie im ersten Teil ein. Bei den Angaben  entsprechend Art. 13 DS-GVO sollte man die Kategorien personenbezogener Daten auf die technischen Gegebenheiten der Schule anpassen. Der gesamte Vordruck lässt sich leicht anpassen, indem man etwa den WLAN Teil herausnimmt, wenn solches nicht benötigt wird.

Einwilligung Schüler in Verarbeitung personenbezogener Daten bei der Nutzung des pädagogischen Netzes und von Office 365 + Nutzungsvereinbarung

Viele Schulen nutzen mittlerweile Office 365, teilweise in der ProPlus Variante. In der Regel hat die Schule auch ein pädagogisches Netz, in welchem lokal gearbeitet werden kann, über welches jedoch auch ein Zugang zu Office 365 möglich ist. Damit dieses datenschutzrechtlichen Anforderungen genügt, braucht es eine Nutzungsvereinbarung und eine Einwilligung. 11Die Vorlage müsste gegebenenfalls noch um einen Antrag auf den ProPlus Zugang ergänzt werden, je nach dem welches Modell genutzt wird. In einigen Kommunen, zahlt der Schulträger und man kann den ProPlus Zugang mit Annahme der Nutzungsvereinbarung und Einwilligung ausgeben. Manche Kommunen erwarten eine finanzielle Beteiligung. Hier müsste eine Anpassung erfolgen.

Einwilligung Schüler in Verarbeitung personenbezogener Daten bei der Nutzung von G Suite for Education + Nutzungsvereinbarung

Auch die G Suite for Education erfreut sich an Schulen trotz Vorbehalten zunehmender Beliebtheit. Die Plattform, die mittlerweile das C5 Testat des BSI vorweisen kann, wird komplett online genutzt. Diese Einwilligung ist mit einer Nutzungsvereinbarung kombiniert, welche sicherstellt, dass die Plattform mit geringem Risiko für die Betroffenen genutzt wird. Sie berücksichtigt außerdem die geänderte Rechtslage durch das Ende des EU-US Privacy Shield.

Einwilligung Schüler in Verarbeitung personenbezogener Daten bei der Nutzung von Apple iPads mit managed Apple ID

iPads werden mittlerweile an vielen Schulen genutzt. Spätestens wenn mit managed Apple IDs gearbeitet wird, etwa wenn es um shared iPads geht, muss über die erforderliche Verarbeitung von personenbezogenen Daten informiert und eine Einwilligung eingeholt werden. Hierbei ist dann ASM zu berücksichtigen und das genutzte MDM, in diesem Fall JamfSchool. Da MDM zur Verwaltung von iOS Geräten in ihren Funktionen oft ähnlich sind, kann die Vorlage leicht angepasst werden. Eine mit einer Nutzungsvereinbarung kombinierte Vorlage ist in Vorbereitung.

Nutzungsvereinbarung – Einwilligung – NextCloud

Die open source Plattform NextCloud ist eine sehr datenschutzfreundliche Cloud-Lösung für Schulen, um Teamarbeit im Kollegium zu gestalten wie auch sie im Unterricht mit Schülern zu nutzen. Hier wird von einer NextCloud ausgegangen, die von einem Dienstleister betrieben wird. Weitere Infos unter NextCloud – Plattform – Datenschutz für Schulen mit Open Source.

Nutzungsvereinbarung – Einwilligung – IServ

IServ ist ein Schulserver, der ganz klassisch in der Schule betrieben werden kann, mittlerweile jedoch auch als reine Cloud Version verfügbar ist. Er ist modular aufgebaut und setzt dabei auf viele Open Source Komponenten. Auch lokal betriebene IServ sind über ein Webportal von überall aus erreichbar. Als Schulserver ist IServ für die Organisation, Durchführung und Vor- und Nachbereitung von Unterricht sowie die damit zusammenhängende Kommunikation konzipiert. Eine Nutzung für schulinterne Verwaltungsaufgaben und die pädagogische Dokumentation ist dabei nicht vorgesehen. Auch wenn IServ auf seiner Seite viele Unterlagen bereithält, gibt es aufgrund mehrfacher Nachfrage hier Vorlagen.

Einwilligung Schüler in die Teilnahme an einer wissenschaftlichen Untersuchung/ Befragung

Die Teilnahme an wissenschaftlichen Untersuchungen und Befragungen ist nach §120 Abs. 4 SchulG NRW nur mit Einwilligung der Betroffenen zulässig. Die folgende Vorlage muss auf die jeweilige Situation angepasst werden. Wichtig ist dabei, dass die Betroffenen eine informierte Entscheidung treffen können.12Sehr nützlich in dem Zusammenhang ist eine Checkliste aus Rheinland Pfalz, die man als Schule vor Einholen der Einwilligung unbedingt berücksichtigen sollte.

Leseplattform Antolin

Der Westermann Verlag stellt die Plattform Antolin zur Verfügung. Die Verarbeitung der dafür erforderlichen Daten ist nur mit Einwilligung zulässig. Die beiden Vorlagen lassen sich auch leicht auf andere Angebote des Verlages wie Zahlenzorro anpassen.13Die passende Dokumentation für das Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten findet sich unter Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten

Einwilligung und Entbindung von der Schweigepflicht

Wann es einer Einwilligung in die Übermittlung von personenbezogenen Daten bedarf und wann einer Entbindung von der Schweigepflicht wird im Datenschutz und Schweigepflicht erklärt.

In einigen Situation kann auch ein kombiniertes Formular erforderlich sein.

Für die Entbindung von der Schweigepflicht zwischen Kita und Grundschule ist die folgende Vorlage gedacht. Weitere Infos zur Thematik unter Austausch von Grundschule und Kita.


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