Aufbewahrung und Löschung

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Aufbewahrung, Aussonderung, Löschung und Vernichtung der Dateien und Akten

Geregelt durch Rechtsvorschriften aus dem Schulgesetz, der Datenschutz Grundverordnung und dem Archivgesetzt NRW ist, was mit personenbezogenen Daten aus der Schule geschieht, nachdem die betroffenen Personen nicht länger Schüler oder Beschäftigter an der Schule sind. Hier geht es um drei Themen, die in Bezug auf dieses Thema von Bedeutung sind.

  • Was geschehen muss, bevor personenbezogene Daten tatsächlich gelöscht bzw. vernichtet werden?
  • Wie kann ein schulisches Löschkonzept aussehen und warum macht ein Löschkonzept Sinn, auch wenn die DS-GVO es nicht explizit vorschreibt?
  • Was ist zu beachten, wenn Daten und Akten datenschutzgerecht gelöscht und vernichtet werden?

Antworten auf diese drei Themen und ein Muster für ein schulisches Löschkonzept finden sich unter Aufbewahrungsfrist abgelaufen – und jetzt?