Die Schulhomepage

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Bei der Schulhomepage gibt es in Bezug auf das Thema Datenschutz einige Dinge zu beachten. Das beginnt bei den Funktionalitäten der Webseite, geht weiter bei einer den Vorgaben entsprechenden Datenschutzerklärung an und endet bei den erforderlichen Einwilligungen für die Nutzung personenbezogener  Daten von Personen aus der Schule. Der Vollständigkeit halber gibt es hier auch ein paar Informationen zum Thema Impressum und zum Persönlichkeitsrecht, da es hier Überschneidungen mit dem Datenschutz gibt.

Die Datenschutzerklärung gibt Informationen darüber, wer auf der Schulhomepage personenbezogenen Daten erhebt, für welchen Zweck dieses geschieht, auf welcher Rechtsgrundlage, wie lange die Daten gespeichert werden und welche Rechte der Nutzer der Webseite hat in Bezug auf die von ihm genutzten personenbezogenen Daten. Die folgenden Hinweise zur Datenschutzerklärung entstanden in Anlehnung an eine Handreichung des Kultusministerium Baden-Württemberg.

Weiterlesen Datenschutzerklärung

Schulen wird schon lange empfohlen, auf ihren Homepages ein Impressum einzustellen. Das Schulministerium NRW bzw. die Medienberatung NRW legen dieses seit Jahren nahe. Von daher ist man immer auf der sicheren Seite, wenn man eines hat.

Hinweise, wie ein Impressum für Schulen in NRW aussehen könnte

Eine Schulhomepage wird erst dann richtig mit Leben gefüllt, wenn es dort auch Fotos gibt, eventuell auch Videos. Das kann, ohne die erforderlichen rechtlichen Vorkehrungen, schnell ins Auge gehen. Es geht hier um das Persönlichkeitsrecht.

Wer prüfen möchte, ob die eigene Schulhomepage den rechtlichen Vorgaben in Bezug auf den Datenschutz, das Telemediengesetz, das Urheber- und das Persönlichkeitsrecht entspricht, kann dieses mit der Checkliste Schulhomepage tun.

Download Checkliste Schulhomepage.pdf

Auf der Schulhomepage dürfen personenbezogenen Daten von Schülerinnen und Schülern nur mit Einwilligung veröffentlicht werden. Bei Lehrkräften sind in NRW im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetzes bei Lehrkräften Name, dienstliche Erreichbarkeit und Funktionsbezeichnung von dieser Einwilligungspflicht ausgenommen. Für die Veröffentlichung aller anderen personenbezogenen Daten braucht es jedoch einer Einwilligung.

Downloads Einwilligungen unter EINWILLIGUNGEN SCHULE (NRW)