Auskunftsrecht nach Art. 15 DSGVO

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Kurz nach Beginn der Umsetzung der Datenschutz Grundverordnung am 25.05.2018 gingen auch an Schulen die ersten Anfragen ein, mit welchen Betroffene, z.B. ehemalige Schüler, von ihrem Recht auf Auskunft nach Art. 15 DS-GVO Gebrauch machten. Für Schulen ist dieses eine ungewohnte Situation, und nicht unbedingt einfach. Im Folgenden gibt es zu diesem Thema Hilfen (die ich in der nächsten Zeit nach und nach ergänzen werde).