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Unterstützung für schulischen Datenschutz

Diese Seite richtet sich an Schulen, Schulleitungen, Lehrkräfte, schulische Datenschutzbeauftragte in NRW1Die meisten Inhalte lassen sich auf andere Bundesländer übertragen. Die Formulare lassen sich in der Regel leicht auf andere Bundesländer anpassen, wenn erwähnte rechtliche Vorgaben auf die landesrechtliche Gesetzgebung angepasst wird. und sonst jeden, der mit Schule und Datenschutz zu tun hat.

Datenschutz als Bildungsaufgabe und Herausforderung

Informationelle Selbstbestimmung ist ein Grundrecht, für Schüler und Lehrkräfte. Der Schutz von personenbezogenen Daten spielt deshalb in allen Bereichen des Schullebens eine Rolle, im Unterricht wie in der Schulverwaltung.

Für Schule ergibt sich so auf der einen Seite die Aufgabe, Heranwachsende für einen selbstbestimmten, verantwortungsvollen Umgang mit ihren persönlichen Daten zu sensibilisieren, und auf der anderen Seite die Herausforderung, die Daten von Schülern und Lehrkräften in Übereinstimmung mit den rechtlichen Vorgaben aus der Schulgesetzgebung, dem Landesdatenschutzgesetz und der Datenschutz-Grundverordnung zu verarbeiten.

Datenschutz ist leider nicht einfach und vor allem die Dokumentation kostet viel Mühe. Genau hier möchte diese Seite Unterstützung bieten durch Informationen und die Bereitstellung von Vorlagen für die Erstellung von Informationsschreiben, Einwilligungen und das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten, sowie Lösch- und Sicherheitskonzept sowie die Beantwortung von Auskunftsersuchen.

Alle Vorlagen sind frei nutzbar.2Sie können sie anpassen, umändern, auf Ihre Webseite stellen, ganz wie Sie mögen. Die Texte der Website selbst und einige entsprechend kenntlich gemachte Informationsblätter3Sollten Sie die docx-Datei eines PDF benötigen, genügt eine Anfrage. stehen unter der
Creative Commons Namensnennung 4.0 Lizenz.

CC-BY Lizenz

Wenn Sie hier Antworten auf Fragen finden und Vorlagen für Ihre Dokumentation, die Ihnen Zeit und Mühe ersparen, dann hat diese Seite ihr Ziel erreicht.

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Skribi und Leon – Nutzung pseudonymisierter Daten durch die betreuende Professur

Lesezeit: 11 MinutenDas Land NRW stellt seinen Schulen zwei über den Browser genutzte Plattformen zur Verfügung, welche diese kostenlos nutzen können. Es handelt sich dabei um LeOn, eine Plattform zur Leseförderung, und Skribi, eine Plattform zur Schreibförderung. Beide Plattformen wurden von einem Team an der TU Chemnitz erarbeitet, finanziell gefördert im Rahmen des „Masterplan Grundschule“ vom Ministerium …

Auskunftsrecht und die Monatsfrist

Lesezeit: 8 MinutenDie DS-GVO sichert Betroffenen mit Art. 15 das Recht zu, von Verantwortlichen jederzeit eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob diese ihre Daten verarbeiten. Ist dies der Fall, steht den Betroffenen eine detaillierte Auskunft über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten sowie die Ausfertigung einer Datenkopie zu. Wie die Erfahrung vieler Schulen und auch Berichte in der …

Protokolle von Lehrerkonferenzen per KI erstellen

Lesezeit: 11 MinutenLehrerkonferenzen zählen zu den schulischen Mitwirkungsgremien und müssen als solche gem. § 63 SchulG NRW Niederschriften über ihre Sitzungen anfertigen. “Über jede Sitzung ist eine Niederschrift zu fertigen, die mindestens den Wortlaut der Beschlüsse und die Stimmenmehrheit enthält, mit der sie gefasst sind.“ KI-Plattformen können schon seit einiger Zeit Audioaufnahmen transkribieren und den dabei entstehenden …

Service – Downloads

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In diesem Bereich finden sich Downloads für verschiedene Vorlagen, welche in Schule im Zusammenhang mit den Vorgaben des Datenschutz, der Schulgesetze und der dazu gehörenden Verordnungen zur Datenverarbeitung erforderlich sind. Alle Materialien sind bezogen auf die landespezifischen Vorgaben in NRW.

Über

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Ich bin behördlicher Datenschutzbeauftragter für die Schulen im Kreis Olpe, NRW, und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ist mir ein Anliegen. In meiner Rolle als Datenschutzbeauftragter sehe ich mich jedoch weniger als derjenige, der mit erhobenem Zeigefinger umherläuft, sondern als jemand, der pragmatische Wege aufzeigt, den schulischen Alltag zu gestalten, ohne mit dem Datenschutz in Konflikt zu kommen.

Da ich in NRW tätig bin, geht es auf diesen Seiten auch um schulischen Datenschutz mit Fokus auf die Rechtslage in Nordrhein Westfalen. Vieles ist jedoch auch auf andere Bundesländer übertragbar, da sich die rechtlichen Vorgaben aller Bundesländer immer im Rahmen der DS-GVO bewegen. Trotzdem sollten Besucher dieser Seite, die nicht aus NRW kommen und Informationen suchen, immer auch die Datenschutzgesetzgebung ihres eigenen Bundeslandes und die darauf gründenden Schulgesetze und Verordnungen konsultieren.

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