Technische und organisatorische Maßnahmen

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Die Dokumentation der technischen und organisatorischen Maßnahmen ist Bestandteil eines jeden Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten nach Art. 30 DS-GVO. In diesem letzten Teil der Dokumentation einer Verarbeitungstägikeit geht es um eine Beschreibung der Maßnahmen, mit welchen der Verantwortliche den Schutz der verarbeiteten personenbezogenen Daten sicherstellt. Es wird nicht nur für die Kontrolle durch die zuständige Aufsichtsbehörde erstellt, sondern dient auch der Selbstkontrolle des Verantwortlichen durch den Datenschutzbeauftragten. Von daher sollte es ausreichend detailliert sein, um diesem Zweck zu genügen.

Um welche Maßnahmen es geht, beschreibt Art. 32 DS-GVO Sicherheit der Verarbeitung. Der Verantwortliche muss durch geeignete Maßnahmen dafür sorgen, dass die Sicherheit der Verarbeitung gewährleistet ist. Außerdem muss er durch Maßnahmen vorbeugen, dass es zu einer Verarbeitung kommt, die gegen die DS-GVO verstößt. Dabei sollen sich die Maßnahmen am Stand der Technik orientieren und die Art, den Umfang, die Umstände und Zwecke der Verarbeitung berücksichtigen, sowie das Risiko, welches mit einer Verletzung des Datenschutzes für die Rechte und Freiheiten der Betroffenen einhergeht.

Für Schule bedeutet dieses, dass für besonders schützenswerte personenbezogene Daten ein höheres Schutzniveau gelten muss als für allgemeinere Daten. Die Datenschutz Grundverordnung beschreibt diese Art von Daten in Art. 9 als besondere Kategorien von personenbezogenen Daten. In Schule fallen unter diese Datenkategorie Gesundheitsdaten, Daten zur sexuellen Orientierung, zu Religion, zu ethnischem Hintergrund und zum sonderpädagogischen Förderbedarf1Dass es sich bei letzteren um besonders schützenswerte personenbezogene Daten handelt, berücksichtigt auch die VO-DV I, indem sie die automatisierte Verarbeitung auf Ergebnisse und Befunde beschränkt. Siehe dazu auch VO-DV I Anlage 1 Abschnitt C IV.

Wie der Name Technische und Organisatorische Maßnahmen (TOM) sagt, betreffen die Maßnahmen zwei Bereiche, die technische Gestaltung der Schutzmaßnahmen und die organisatorische.

Beispiele für technische Maßnahmen

  • abschließbarer Raum (z.B. Sekretariat, Schulleiterbüro, Serverraum)
  • verschließbarer Aktenschrank im Sekretariat
  • Aufbewahrung von Unterlagen zum sonderpädagogischen Förderbedarf in einem Umschlag innerhalb der Schülerakte
  • abgestufte Benutzerrechte in Programmen (z.B. in SchiLD NRW) und im Dateisystem (z.B. im Verwaltungsnetz)
  • Alarmanlage, Einbruchssicherungen
  • unabhängige Stromversorgung zur Vermeidung von Datenverlust bei Stromausfall
  • Steckdosen mit Überspannungsschutz
  • Rauchmelder
  • BackUp System
  • Zugriffschutz per Passwort
  • automatische Bildschirmsperre
  • automatische Abmeldung am Rechner nach einer Zeit der Inaktivität
  • Virenschutz
  • Firewall
  • Verschlüsselung von Datenträgern
  • Pseudonymisierung von Nutzerdaten
  • regelmäßige Betriebssystem Updates
  • automatische Protokollierung von Verarbeitungsvorgängen

Beispiele für organisatorische Maßnahmen

  • Schlüssel mit verschiedenen Berechtigungen
  • Vergabe von Zugriffsrechten an Lehrkräfte und Mitarbeiter entsprechend ihrer Funktionen in der Schule
  • Schulungen zu Datenschutz und -sicherheit
  • Belehrungen
  • regelmäßige Kontrolle der Backup Funktion
  • regelmäßige Kontrolle und Aktualisierung von Zugriffsrechten
  • regelmäßige Änderung von Passwörtern
  • Löschen der Zugänge von ausgeschiedenen Mitarbeitern und Lehrkräften, welche die Schule verlassen haben
  • Auslagerung von BackUps
  • keine personenbezogenen Daten per unverschlüsseltem E-Mail versenden
  • keine Weitergabe von personenbezogenen Daten am Telefon, ohne Absicherung, wer der Gegenüber ist
  • Markierung von Schülern im Schulverwaltungsprogramm, bei denen gegenüber bestimmten Personen keine Auskunft gegeben werden darf
  • Testen der Datenwiederherstellung aus BackUps
  • stichprobenartige Kontrollen der Einhaltung von datenschutzrechtlichen Vorgaben durch die Schulleitung
  • BackUps vor Aufspielen von größeren Updates in Software und System
  • Erteilung von Auskunft entsprechend dem Auskunftsrecht der betroffenen Person erst nach Vergewisserung der Identität der anfragenden Person
  • Verarbeitung von personenbezogenen Daten aus der Schule auf Privatgeräten von Lehrkräften erst nach Erteilung einer Genehmigung durch die Schulleitung
  • Auslesen sensibler Protokolldaten (z.B. Zugriff von Usern auf Internetseiten) nur im Vier-Augen-Prinzip.
  • Erstellung und Implementierung eines schulischen Datenschutzkonzeptes

Vorlagen finden sich im Downloadbereich unter Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten

Dort finden Sie auch die Vorlage für ein ausführliches Sicherheitskonzept (Schulisches Sicherheitskonzept Datenschutz – Verwaltung.docx).

Eine umfangreiche Checkliste zum Selbst-Check gibt es von der bayrischen Datenschutzaufsicht unter – Selbst-Check: Sicherheit der Verarbeitung nach Art. 32 DS-GVO.pdf

letzte Änderung 2020-10-16

Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten

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Nach Art. 30 der Datenschutz Grundverordnung hat jeder Verantwortliche, im Fall einer Schule also jede Schulleitung, ein Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten zu führen. Dieses umfasst Angaben zu sieben Inhaltsbereichen:

  1. der Verantwortliche (Schulleitung), ein Vertreter (z.B. Konrektor) und der Datenschutzbeauftragte (in der Regel der behördlich bestellte schulische Datenschutzbeauftragte)
  2. Zwecke der Verarbeitung (z.B. Schülerdatenverwaltung, Schulpflichüberwachung, Stundenplanerstellung, Kommunikation, Zeugniserstellung, …)
  3. Kategorien betroffener Personen (Schüler, Eltern, Lehrkräfte, Lehramtsanwärter) und Kategorien von Daten (z.B. Grunddaten, Organisations- u. Schullaufbahndaten, Leistungsdaten, nach VO-DV I, Lehrerdaten nach VO-DV II)
  4. Kategorien von Empfängern (interne Empfänger wie Lehrkräfte, Schüler, Verwaltung, externe Empfänger wie Eltern, Gesundheitsämter, Schulamt, Schulen, Schulaufsicht, … Hier wird auch ein Auftragsverarbeiter eingetragen, falls die Verarbeitung nicht auf IT im eigenen Haus erfolgt.1      Was genau versteht man unter Auftragsverarbeitung? Das könnte ein kommunales Rechenzentrum sein, ein IT Dienstleister, ein Cloud Anbieter, ein Online Portal u. Ä. Darunter fallen auch Anbieter wie Microsoft, Apple, Google, Logineo NRW, …)
  5. Übermittlungen von personenbezogenen Daten an ein Drittland oder an eine internationale Organisation trifft in der Regel nicht zu bei Schulen
  6. Fristen für die Löschung der verschiedenen Datenkategorien entsprechend §9 VO-DV I (Schüler) und §9 VO-DV II (Lehrer)
  7. Beschreibung der technischen und organisatorischen Maßnahmen, die sogenannten TOM (nach Artikel 32 Absatz 1 DS-GVO)2       Für Hinweise zu Punkt 7 siehe auch “https://www.datenschutzzentrum.de/uploads/dsgvo/Hinweise-zum-Verzeichnis-von-Verarbeitungstaetigkeiten.pdf” und dort dann Ziffer 6.7 und 6.8)3       Siehe dazu auch die Erklärung auf dieser Website unter Technische und organisatorische Maßnahmen.

Nummer 1 braucht man nur einmal erstellen, da es für alle Verarbeitungstätigkeiten identisch ist. Nummer 7 kann man, je nach Situation, auch durch ein Sicherheitskonzept ersetzen. Im Bereich der Verwaltung macht dieses Sinn, da hier die Verarbeitung von personenbezogenen Daten auf eine begrenzte Anzahl von Verarbeitungstätigkeiten und Personen beschränkt ist und die verarbeiteten personenbezogenen Daten bei diesen Verarbeitungstätigkeiten große Überschneidungen aufweisen.

Vielfach stellt sich die Frage, was eigentlich eine Verarbeitungstätigkeit ist und wie man sie abgrenzt. Der Themenbeitrag VERARBEITUNGSTÄTIGKEIT setzt sich damit auseinander und erklärt den Begriff.

Hinweis - Referenz-Verarbeitungsübersicht - Vorlage des MSB NRW
Auf den Seiten des Ministerium für Schule und Bildung (MSB) gibt es eine sogenannte Referenz-Verarbeitungsübersicht. Diese hat die Form einer Tabelle mit verschiedenen Tabellenblättern und das Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten kann so leicht und übersichtlich in digitalem Format geführt werden. Lediglich das Deckblatt mit dem Unterschriftenfeld wird ausgedruckt, unterzeichnet und abgeheftet.

Der Download findet sich Stand 11/2024 unter Einzelne wesentliche Regelungsbereiche der Datenschutz-Grundverordnung4Für Schulen aus anderen Bundesländern oder mit kirchlichen Trägern, kann die Vorlage sehr leicht auf das jeweilige Datenschutzrecht angepasst werden.

Sie werden dort, falls erforderlich, auch aktualisiert werden. Verarbeitungstätigkeiten einer Schule, die sich nicht in die Referenz-Verarbeitungsübersicht einordnen lassen, können problemlos auch mit Vorlagen wie auf dieser Seite bereitgestellt, ergänzt werden. Gleiches gilt auch Beschreibungen von Verarbeitungstätigkeiten, welche beispielsweise von Auftragsverarbeitern teilausgefüllt bereitgestellt werden.

Die am Ende dieser Seite bereitgestellten Vorlagen für ein Sicherheitskonzept und ein Löschkonzept können die Referenz-Verarbeitungsübersicht sinnvoll ergänzen.

Downloads

Bitte beachten Sie, dass je nach Ihrer Schule Unterschiede bestehen können. Diese hängen von der Schulstufe ab wie auch den Erfordernissen im Schulalltag. Diese Vorlagen decken die Nummern 1 – 6 ab. Für Nummer 7, die TOM, gibt es eine Leervorlage, da sich die Maßnahmen je nach Verarbeitungstätigkeit und dem dabei genutzten Verfahren/ Software sehr unterscheiden können.

Man kann sich die Arbeit mit den TOM erleichtern, wenn bei der jeweiligen Beschreibung der Verarbeitungstätigkeit auf das schulische Sicherheitskonzept Datenschutz verwiesen wird (siehe Ende der Seite). Bei den TOM der einzelnen Verarbeitungstätigkeit brauchen dann nur noch eventuelle Besonderheiten ergänzt zu werden. Den Rest deckt das Sicherheitskonzept ab.

Vorblatt (1)

Das Vorblatt wird einmal ausgefüllt und allen Verarbeitungstätigkeiten vorangestellt.

Verarbeitungstätigkeiten (2-6)

Schulverwaltung

SchiLD NRW

Kategorien von Daten und Empfänger muss man hier je nach Schulstufe eventuell noch anpassen. Die Angaben sollten sich auch auf andere Schulverwaltungsprogramme übertragen lassen.

Schülerstammblatt

Zur Schulverwaltung gehören auch die Schülerstammblätter. Diese stellen nach Art. 4 DS-GVO Abs. 66“„Dateisystem“ jede strukturierte Sammlung personenbezogener Daten, die nach bestimmten Kriterien zugänglich sind, unabhängig davon, ob diese Sammlung zentral, dezentral oder nach funktionalen oder geografischen Gesichtspunkten geordnet geführt wird;” eine Verarbeitungstätigkeit dar und müssen über ein Verarbeitungsverzeichnis dokumentiert werden.

Sonstiger Datenbestand

Zusätzlich zum Schülerstammblatt gibt es noch weitere, überwiegend analog geführte Datenbestände, für die ebenfalls eine Dokumentation erforderlich ist. Da die unter Sonstiger Datenbestand zusammengefassten Verarbeitungstätigkeiten sehr verschieden sind, können sie nicht in einer einzigen Verarbeitungstätigkeit zusammengefasst werden.

Klassenbuch/ Kursbuch
Schülerakte
Beratungsunterlagen sonderpädagogischer, medizinischer, psychologischer und sozialer Art
Anmeldung Schüler Online

Weiterführende Schulen in NRW nutzen zur papierlosen Anmeldung von Schülern an das Berufskolleg die Plattform Schüler Online. Schulen pflegen hier personenbezogene Daten der Abgänger ein, die diese dann eigensständig ergänzen. Danach können die Daten an das aufnehmende Berufskolleg übergeben werden. Es handelt sich hier im Bereich des Anmeldeprozesses um eine Auftragsdatenverarbeitung. Ein entsprechender Vertrag wird von der Plattform zur Verfügung gestellt.

Einwilligungen

Auch das Einholen und Verarbeiten von Einwilligungen bezüglich der Verarbeitung von personenbezogenen Daten, deren Verarbeitung nicht durch das Schulgesetz oder anhängige Verordnungen legitimiert ist, stellt einen Verarbeitungsvorgang dar, der für das Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten zu dokumentieren ist.10Für diese Beschreibung ist es unerheblich, ob die Einwilligungen in Papierform eingeholt (und später digitalisiert und als PDF gespeichert) werden oder als E-Mail oder in elektronischer über eine Plattform. Es sind nur je nach Format der Einwilligung eventuell entsprechende TOM anzugeben.

E-Mail

E-Mail ist an Schule ein unverzichtbares Kommunikationsmittel. Ohne Verfahren der Verschlüsselung können damit jedoch nur allgemeine Informationen übermittelt werden, z.B. Elternbriefe oder Informationsschreiben für Lehrkräfte.

  • Diese sehr allgemein gehaltene Beschreibung der Verarbeitungstätigkeit ist für Schulen gedacht, die nur allgemeine Informationen per E-Mail kommunizieren. Das heißt, es werden über die E-Mail Adresse und den Namen der Kommunikationspartner hinaus keine weiteren personenbezogenen Daten aus dem Datenbestand der Schule nach VO-DV I § 4 kommuniziert. 11Die anonymisierten GPC Daten, die an IT NRW versandt werden, fallen nicht unter die DS-GVO, da es sich dabei nicht um personenbezogene Daten handelt.

Planung und Ermittlung des Unterrichtsbedarfs

Diese Beschreibung erfasst alle die in der VO-DV II Anlage 1 unter Nr. 1a aufgeführten Verarbeitungszwecke12Planung und Einrichtung von Bildungsgängen, Klassen und Gruppen; Ermittlung und Deckung besonderer Bedarfe und Förderungsbedarfe; Unterrichtsorganisation; Unterrichtsverteilung. Hier sind, anders als bei der folgenden Beschreibung auch Schüler betroffen, etwa in Klassen- oder Kurslisten.

Durchführung des Unterrichts

In dieser Beschreibung sind alle unter VO-DV II Anlage 1 Nr. 1b aufgeführten Verarbeitungszwecke 13Aufstellen von Aufsichts-, Prüfungs-, Stunden- und Vertretungsplänen, Sprechstundenlisten sowie Übersichten der an der Schule Beschäftigten erfasst.

Schulleitung

Akte der Schulleitung

Bei der Schulleitung gibt es die Akte der Schulleitung, die überwiegend in analoger Form geführt wird. Soweit die personenbezogenen Daten der Lehrkräfte in der Akte der Schulleitung nicht unter § 121 Absatz 2 Satz 3 Schulgesetz NRW fallen oder in der VO-DV II Anlage 2 entsprechend gekennzeichnet sind, können sie auch digital verarbeitet bzw. geführt werden.

ASDPC

Amtliche Schuldaten über PC oder kurz ASDPC ist eine Verarbeitungstätigkeit, bei der es um die Erstellung der jährlichen Schulstatistik geht, welche dann an IT.NRW übermittelt wird. Zur sicheren Übertragung werden die Daten verschlüsselt übertragen. IT.NRW nutzt die Möglichkeit von ASDPC auch zur sicheren Übermittlung von Daten an die Schulen, die diese dann mittels ASDPC und des hinterlegten Schlüssels entschlüsseln können.

GPC

Dieses NRW spezifische Programm wird in der Regel nur von der Schulleitung selbst genutzt, um Krankheitstage der Lehrkräfte zu erfassen, BEM Verfahren einzuleiten und Am Jahresende einen summierten Datensatz an das MSB zu liefern.14Auf der GPC Seite für Schulverwaltungssoftware in NRW gibt es ein “Verfahrensverzeichnis” in alter Form, welches vorerst weiter genutzt werden könnte. Die Verfahrensbeschreibung unten stellt die dort eingetragenen Informationen in vereinfachter Form dar, so wie es jetzt sein sollte.

Lehrkräfte

Verarbeitung von personenbezogenen Daten aus der Schule auf privaten Endgeräten von Lehrkräften

Wenn Lehrkräfte einer Schule mit Genehmigung durch die Schulleitung personenbezogene Daten aus der Schule auf privaten Endgeräten (PC, Laptop, Tablet, Smartphone) verarbeiten, dann muss auch dieses im Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten dokumentiert werden. Die Beschreibung orientiert sich weitestgehend an der Genehmigung, da auch diese eine Beschreibung der Verarbeitungstätigkeit enthält15 Diese ist allerdings noch orientiert am alten DSG NRW und BDSG..

Kollegiumsliste

Die Erstellung und Veröffentlichung von Kollegiumslisten mit privaten Kontaktdaten und/ oder Geburtstagen kann als eigene Verarbeitungstätigkeit beschrieben werden. Das macht Sinn, da es sich hier um eine Verarbeitung handelt, welche nicht auf der Grundlage des SchulG erfolgt, sondern einer Einwilligung bedarf.

Unterricht

Auch im Unterricht gibt es Verarbeitungstätigkeiten von personenbezogenen Daten. Das ist beispielsweise der Fall, wenn Schüler sich im pädagogischen Netz anmelden und dafür individuelle, zuordenbare Nutzernamen haben.

Pädagogisches Netz

Für einfache “klassische” pädagogische Netze, ohne Nutzung von externen Anbietern16Darunter würden nicht nur Apple, Microsoft mit Office 365 Cloud oder Google fallen, sondern auch diverse LMS, die nicht auf einem Server in der Schule liegen. Das würde auch ein Moodle betreffen, welches beim Schulträger oder einem beauftragten Dienstleister gehostet ist. sollte die folgende Vorlage ausreichen. Eine Anpassung auf die aktuellen schulischen Gegebenheiten ist eventuell erforderlich.

Unterrichtsdurchführung und Teamarbeit mit Office 365

Nutzt eine Schule Microsoft Office 36517Diese Beschreibung ist nicht für das Angebot mit der Microsoft Cloud Deutschland gedacht, die Anfang 2019 ausläuft, sondern meint das “normale” Angebot, bei welchem die Daten überwiegend auf europäischen Servern liegen. zur Durchführung von Unterricht, zur Teamarbeit der Lehrkräfte und zur Kommunikation18Es geht hier nicht um eine Nutzung in der Verwaltung! Während die offline Versionen von Microsoft Office für Verwaltung und die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genutzt werden kann, ist dieses bei der Office 365 Version aktuell aus datenschutzrechtlicher Sicht nicht möglich., deckt diese Beschreibung die damit einhergehenden Verarbeitungstätigkeiten zusammenfassend ab.

Unterrichtsdurchführung und Teamarbeit mit G Suite for Education

Diese Beschreibung umfasst die Nutzung von G Suite for Education im Unterricht19Eine Nutzung für Verwaltungsaufgaben ist nur zulässig, solange es um allgemeine Informationen geht. Personenbezogene Daten aus der Schulverwaltung dürfen unter den aktuellen Voraussetzungen nicht in G Suite for Education verarbeitet werden! und für Teamarbeit und beeinhaltet auch die dafür erforderliche Nutzerverwaltung20Ob man die Nutzerverwaltung als eigene Verarbeitungstätigkeit definieren möchte, ist Ansichtssache, jedoch nicht vorgeschrieben.

Nutzung eines LMS

Schulen nutzen zunehmend Lern Management Systeme, wie etwa Moodle, für den Unterricht. Dabei werden personenbezogene Daten verarbeitet, für die Nutzerverwaltung, die Durchführung von Unterricht und die technischen Abläufe. Diese Beschreibung lässt sich leicht für Moodle und ähnliche Plattformen anpassen, da die Grundfunktionalitäten weitestgehend übereinstimmen.21Auch eine Anpassung für Office365 (mit oder ohne Cloud), G Suite for Education und Apple iCloud ist möglich.

Standardisierte Testverfahren

Diagnostische Tests kommen an Schulen vor allem in den unteren Klassen zum Einsatz. Viele werden noch analog durchgeführt, teilweise jedoch digital ausgewertet und einige Tests beinhalten eine Übermittlung von Daten an Dritte. Die Beschreibung der Verarbeitungstätigkeit erfasst alle möglichen Formen.22Weiterführende Schulen löschen unter Verarbeitungszwecke den Zweck Feststellung der Schulfähigkeit oder des Sprachstandes und die Rechtsgrundlage dazu.

Leseplattform Antolin

Die Nutzung der Leseplattform Antolin des Westermann Verlags erfolgt über eine Auftragsverarbeitung.23Der Vertrag zu Auftragsverarbeitung findet sich unter https://grundschuldiagnose.westermann.de/docs/Auftragsverarbeitung_GS.pdf In ihm finden sich auch Angaben zu TOM des Verlages. Auch die Schule muss eine Beschreibung der Verarbeitungstätigkeit im Verzeichnis vorweisen können. Dieses ist auch leicht anpassbar für andere Angebote des Verlages wie Zahlenzorro.

Bewerbungsverfahren

Für Bewerbungen reichen Bewerber Unterlagen direkt bei der Schule ein, oft mit Inhalten, die über die geforderten hinausgehen24siehe z.B. Checkliste für Lehramtsinhaberinnen und Lehramtsinhaber und Checkliste für den Seiteneinstieg für Bewerberinnen und Bewerber ohne Lehramt

Öffentlichkeitsarbeit und Information

Schulhomepage

Da auf der Schulhomepage personenbezogene Daten verarbeitet werden, ist auch hier eine Beschreibung der Verarbeitungstätigkeit erforderlich.

Diese Beschreibung ist recht allgemein gehalten und berücksichtigt sowohl die personenbezogenen Daten von Schülern und Lehrkräften im Rahmen von Berichten auf der Webseite, sondern auch die Veröffentlichung von Informationen über Lehrkräfte im Rahmen des IFG NRW und die personenbezogenen Daten von Besuchern der Webseite allgemein. Aufgeführt sind auch Informationen für Newsletter, Kontaktformular und Kommentarfunktion, falls benötigt. Hier sind entsprechend Anpassungen vorzunehmen. Zusätzliche externe, in die Website eingebundene Dienste wie Google Maps, Youtube, Besucheranalysefunktionen, LearningApps und ähnlich, sollten über eigene Beschreibungen von Verarbeitungstätigkeiten für das Verzeichnis dokumentiert werden.

Pressearbeit

Viele Schulen schreiben auch eigene Berichte für die lokale Presse und lokale News Portale, um über das Schulleben, Neuigkeiten und Erfolge zu berichten. Dabei sind häufig personenbezogene Daten im Spiel, meistens Namen, oft auch Fotografien.

Digitales Schwarzes Brett

Im Schulalltag ist es wichtig, auf dem Laufenden zu bleiben. Digitale Schwarze Bretter ersetzen zunehmend den Schaukasten, die Pinnwand und das Schwarze Brett im Lehrerzimmer. Inhalt von digitalen Schwarzen Brettern sind oft Vertretungspläne und teilweise auch Berichte über das Schulleben. Zu berücksichtigen sind bei der Beschreibung der Verarbeitungstätigkeit, ob das digitale Schwarze Brett lokal betrieben wird oder über den Webserver eines Dienstleisters und ob dann eine Zugriffsmöglichkeit über Browser oder App für Lehrkräfte und eventuell auch Schüler besteht.

Variante ohne Online Zugriff über Browser oder App

In dieser Variante geht es um ein digitales Schwarzes Brett, welches nur in der Schule einzusehen ist und im Lehrerzimmer umfangreichere Informationen anzeigt als in dem Bereich, wo Schüler es einsehen können. Es ist anzupassen, ob es über einen Server im Haus läuft oder über den Webserver eines externen Anbieters.

Diverse Verarbeitungstätigkeiten

Schulbuchausleihe – Schülerbibliothek

Die Ausleihe in der Schüler- oder Schulbibliothek stellt eine Verarbeitung von personenbezogenen Daten dar, wenn die Ausleihe personenbezogen erfolgt. Dabei ist es egal, ob mit Karteikarten gearbeitet wird oder digital.25In Grundschulen erfolgt die Ausleihe teilweise klassenbezogen ohne Erfassung der Schüler. Dieses braucht keine Beschreibung als Verarbeitungstätigkeit, da personenbezogene Daten fehlen. Einige Schulen steuern auch die Ausgabe von Schulbüchern personenbezogenen Daten, in der Regel digital, um nachhalten zu können, wer welches Buch entliehen und zurückgegeben hat. Schulen, die nur eine Schülerbibliothek betreiben und keine personalisierte Schulbuchausleihe, können die die Schulbuchausleihe betreffenden Angaben streichen.

Organisation und Durchführung von Sportwettkämpfen und Turnieren

Ob es sich um Bundesjugendspiele handelt, Laufabzeichentage, Hallenfußballturniere oder ähnlich, die Organisation und Durchführung von Sportwettkämpfen ist immer auch mit der Verarbeitung von personenbezogenen Daten verbunden, egal ob dieses mit handgeschriebenen Listen, digitalen Zeitnahmesystemen, Apps auf Mobilgeräten, Computerprogrammen oder einer Kombination mehrer Systeme erfolgt.

Erstellung von Schülerausweisen

Schüler haben einen Anspruch auf Ausstellung eines Schülerausweises. Entweder die Schule druckt diesen selbst und nimmt dafür Fotos der Schüler an, oder man fertigt die Fotos in der Schule an. Einige Schulen beauftragen einen externen Dienstleister mit der Anfertigung der Ausweise. Dazu kann auch die Anfertigung der Fotos durch einen Fotografen des Dienstleisters gehören.

Verarbeitungstätigkeiten aus dem Bereich Schultechnik

Elektronische Schließanlage

Schulträger setzen zunehmend auf elektronische Schließanlagen zur Sicherung des Zutritts zum Gebäude. Das Thema ist datenschutzrechtlich in NRW nicht ganz unumstritten und es ist deshalb anders als in anderen Bundesländern schwierig, eine elektronische Schließanlage datenschutzkonform zu betreiben.26Siehe dazu auch den Beitrag Elektronische Schließanlagen in Schulen – ein Problem – zwei Sichten, in dem die Problematik erklärt wird. In NRW ist die Schulleitung für die Datenverarbeitung verantwortlich. Das betrifft somit auch elektronische Schließanlagen.27Bitte beachten Sie, dass in NRW für den Betrieb einer elektronischen Schließanlage ein Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung zwischen Schule als Auftraggeber und Schulträger als Auftragnehmer erforderlich ist.

Kopierer mit Benutzer- und Kopierkontingentverwaltung

Fast jede Schule nutzt Kopierer, die es erlauben, einzelnen Lehrkräften, ein Kontingent an Kopien zuzuweisen. Das stellt eine Verarbeitungstätigkeit dar und muss dokumentiert werden. Verschiedene Modelle von Kopierern kommen mit höchst unterschiedlichen Möglichkeiten zur Verwaltung der Nutzer. Die Vorlage berücksichtigt dieses mit ergänzenden Hinweisen zur Anpassung.

Technische und Organisatorische Maßnahmen (7)

TOM – Leervorlage

Zu jeder Beschreibung einer Verarbeitungstätigkeit gehört der Bereich Technische und Organisatorische Maßnahmen, mit welchen die Sicherheit der Verarbeitung und der Schutz der personenbezogenen Daten gewährleitet werden soll. Diese Leervorlage hilft, diesen Teil eigenständig zu erstellen. Welche möglichen Inhalte in Frage kommen, kann man einfach im folgenden Sicherheitskonzept nachschauen. Man füllt dabei jedoch nur noch die für die jeweilige Verarbeitungstätigkeit besonderen technischen und organisatorischen Maßnahmen ein28Ein Beispiel hierfür wäre bei SchiLD NRW die Nutzung der verschlüsselten Version der Datenbank, was man unter Verschlüsselung einträgt. Bei Vertraulichkeit könnte man ergänzen, dass man mit einem Rollenkonzept arbeitet und bei Verfügbarkeit, dass vor jeder größeren Veränderung eine Sicherung angelegt wird. . Für den Rest, der über alle Verarbeitungstätigkeiten gleichen Maßnahmen verweist man einfach auf das Schulische Sicherheitskonzept Datenschutz, welches man seiner Dokumentation hinzufügt.

Schulisches Sicherheitskonzept Datenschutz (TOM)

Ein Sicherheitskonzept mit technischen und organisatorischen Maßnahmen für den Bereich der Verwaltung, einschließlich der Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch Lehrkräfte auf deren privaten Endgeräten. Eine Anpassung auf die jeweilige schulische Situation ist an einigen Stellen erforderlich. Manche beschriebene Maßnahme könnte vielleicht auch eine Anregung zu einer Verbesserung der von Ihnen getroffenen Maßnahmen sein.

Schulisches Löschkonzept

Auch wenn in den Verordnungen zur Datenverarbeitung, VO-DV I & II, klar geregelt ist, welche Daten wie lange aufzubewahren und wann zu löschen sind, ist die Umsetzung dieser Vorgaben im schulischen Alltag nicht einfach. Das Löschkonzept soll helfen, den Überblick zu behalten. Es regelt, wer für welche Daten zuständig ist, wann und wie welche Daten zu löschen sind. Auch an die Übergabe von Unterlagen an das Archiv ist dabei gedacht. Das Konzept ist sehr umfangreich und erfordert eine intensive Auseinandersetzung mit dem komplexen Thema. Eine Anpassung an eigene Gegebenheiten ist erforderlich.29Bei Absprachen mit dem zuständigen Archiv wird man vermutlich zusätzliche Unterlagen erstellen, etwa Tabellen, in welchen zu übergebende Materialien erfasst werden mit Namen und weiteren für Archivzwecke erforderlichen Angaben.