Bei der Medienberatung NRW ist man schon seit Monaten sehr bemüht, das Unterstützungsangebot für Schulen zum Thema Datenschutz auszubauen. Im Rahmen dieser Arbeiten wurde zum Ende des vergangenen Jahres (2019) eine sogenannte Referenz-Verarbeitungsübersicht veröffentlicht. Das Format ist nicht unbekannt, aber aktuell noch weniger verbreitet. Das gängige Format entspricht eher den Vorlagen, wie sie auf dieser Seite bereitgestellt werden.
Das soll jedoch nicht heißen, dass die Lösung aus der Medienberatung NRW schlechter wäre. Nein, sie ist sogar sehr gut, denn sie ist sehr übersichtlich. Sie besteht aus Tabellen, die mit Tabellenblättern unterteilt sind. Das vorausgefüllte Muster deckt die verschiedenen Verarbeitungstätigkeiten, welche sich an Schulen finden, weitestgehend ab. Schulen brauchen die Vorlage nur noch ergänzen um schulspezifische Informationen und speichern die Verarbeitungsübersicht dann ab. Es ist nicht nötig, einen Ausdruck zu erstellen. Lediglich das Vorblatt mit den Informationen zum Verantwortlichen und dem Feld für eine Unterschrift sollte ausgedruckt und abgelegt werden.

Der Download auf der Seite Referenz-Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten für Schulen besteht aus zwei Dateien im XLSX Format und lässt sich mit gängigen Tabellenkalkulationsprogrammen bearbeiten.
Es ist möglich, in den Tabellen Angaben zu den technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Schutz und zur Sicherheit der Verarbeitung zu machen. Als Ergänzung zum Referenz-Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten empfehle ich meine Vorlage für ein schulisches Sicherheitskonzept sowie für ein schulisches Löschkonzept zu nutzen. Beide Vorlagen finden sich unter Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten ganz unten auf der Seite.
Verarbeitungstätigkeiten einer Schule, die sich nicht in die Referenz-Verarbeitungsübersicht einordnen lassen, können problemlos auch mit Vorlagen wie auf meiner Seite bereitgestellt, ergänzt werden. Gleiches gilt auch Beschreibungen von Verarbeitungstätigkeiten, welche beispielsweise von Auftragsverarbeitern teilausgefüllt bereitgestellt werden. Es besteht kein Zwang, alle Verarbeitungstätigkeiten unbedingt in das Muster der Medienberatung zu schreiben. Wenn man sich dazu in der Lage sieht bzw. es möglich ist, dann sollte man das Muster ergänzen und wenn nicht, nutzt man eine der anderen Vorlagen. Solange man alle Verarbeitungstätigkeiten der Schule in irgendeiner Form erfasst hat, ist der Form Genüge getan, um selbst einen Überblick zu haben und im Falle der Fälle der Aufsichtsbehörde etwas vorlegen zu können.
Die Referenz-Verarbeitungsübersicht ist übrigens durchaus auch für Schulen in anderen Bundesländern von Interesse und kann auch von Schulen in kirchlicher Trägerschaft genutzt werden, sofern von dort nicht verpflichtend andere Vorlagen zur Verfügung gestellt werden. Anpassungen sind vor allem bei den genannten Rechtsgrundlagen vorzunehmen und den eingesetzten Anwendungen.

Das Thema ist datenschutzrechtlich sehr ähnlich zu dem der Eltern-Telefonliste. Dort gilt, die Telefonnummer von Eltern darf anderen Eltern nur dann bekannt gegeben werden, wenn dazu eine Einwilligung der Eltern vorliegt.
Wie die Erfahrungen der Vergangenheit zeigen, kommt, was in den USA beginnt, irgendwann auch vermehrt nach Europa. Im Bereich der Wirtschaft sind bereits Fälle aus Deutschland bekannt. Auch Krankenhäuser waren schon betroffen. Von daher sollten Schulen gewappnet sein. Verschlüsselt Ransomware die Rechner einer Schulverwaltung, hat dieses dramatische Folgen, da heute nahezu alle Verwaltungsabläufe in Schulen digital abgebildet werden. Zwar gibt es auch noch Akten in Papierform, doch diese betreffen vor allem Unterlagen, welche nicht digital verarbeitet werden dürfen oder welche analog empfangen und versandt wurden. Das Schülerstammblatt ist im Papierformat in der Regel nicht immer auf dem aktuellsten Stand. Was, wenn eine Schule Ransomware in der Zeugniszeit zum Opfer fällt? Zeugnisse werden heute überwiegend digital erstellt und ihre Daten werden in der Schulveraltungssoftware gesammelt.
Eine Schule möchte ein Jahrbuch herausgeben und darin auch Fotos der Sekretärinnen, der Hausmeister und von Mitarbeitern eines kommunalen IT Dienstleisters, der die Schul IT betreut, veröffentlichen. Die folgende Frage kam dabei auf:
Für ein Jahrbuch werden Fotos der Personen in der Schule benötigt. Wenn beispielsweise von den Schülern bereits Fotos vorliegen, etwa für die Nutzung in der Schulverwaltung, kann man diese Fotos durchaus nutzen, sollte dafür jedoch eine Einwilligung, die für den Zweck der Veröffentlichung in einem Jahrbuch ausgelegt ist, einholen. Falls bereits eine Einwilligung für einen sehr ähnlichen Verarbeitungszweck vorliegt, etwa die Erstellung einer Festschrift, dann braucht es keine gesonderte Einwilligung mehr. Allerdings müssen die Betroffenen über eine Zweckänderung informiert werden.