Datenschutzrechtliche Untersuchung der Nutzung von Office 365 an Schulen in der Schweiz

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Anders als in Deutschland ist in der Schweiz bisher die Nutzung von Office 365 an Schulen aus datenschutzrechtlicher Sicht recht problemlos möglich gewesen. Entsprechend weit verbreitet ist der Einsatz dort. Noch im September 2018 hatte der Datenschutzbeauftragte des Kanton Zürich einen Leitfaden zur Nutzung von Office 365 an Bildungseinrichtungen herausgegeben.1Schulen, die Office 365 nutzen, sollten diesen Leitfaden kennen, da er wertvolle Hinweise für eine datenschutzrechtlich verantwortungsvolle Nutzung von Office 365 gibt. Beachten sollte man dabei allerdings, dass einige Aussagen sich nicht auf NRW bzw. Deutschland übertragen lassen, etwa die Nutzung von Office 365 in der Schulverwaltung. Einige Wochen später enteckte man in den Niederlanden, dass Office 365 wohl weitaus mehr Telemetriedaten für Support und Softwareentwicklung an US Server übermittelt, als in der von Microsoft zur Verfügung gestellten Dokumentation ausgewiesen. Diese Daten, auch wenn überwiegend technischer Natur, sind mit Benutzerkonten verknüpft bzw. verknüpfbar und stellen nach der DS-GVO personenbezogene Daten dar. Die niederländischen Datenschützer kamen zu dem Schluss, dass Mircosoft hier gegen die DS-GVO verstößt.2siehe Dutch government report says Microsoft Office telemetry collection breaks GDPR Die holländischen Datenschützer haben 8 Probleme definiert und mögliche Lösungen aufgezeigt.

Die acht datenschutzrechtlichen Problembereiche von Office 365 im Zusammenhang mit Telemetriedaten
Es geht um:
* Mangelnde Transparenz
* Fehlende Möglichkeit, die Sammlung und Übermittlung von Telemetriedaten temporär und dauerhaft zu beeinflussen
* Unrechtmäßige Sammlung und Speicherung von sensiblen personenbezogenen Daten
* Unzutreffende Beschreibung von Microsoft als Verarbeiter
* Unzureichende Kontrolle über Sub Auftragsverarbeiter
* Mangelnde Beschränkung der Verarbeitungszwecke – Übertrag von Daten aus dem EU Raum hinaus
* Unbegrenzte Speicherung der diagnostischen Daten

Das hat nun auch den Datenschutzbeauftragten des Kanton Zürich aufgegriffen. Die Befunde der Niederländer bedeuten für ihn jedoch nicht automatisch, dass die Übermittlung der Telemetriedaten durch Microsoft rechtswidrig ist, denn seine Fachstelle hatte mit Microsoft speziell für den Bildungsbereich Rahmenbedingungen für die Nutzung von Office 365 ausgehandelt. Da für ihn nicht klar ist, inwieweit die in den Niederlanden ermittelten Probleme auch für den Schulbereich in der Schweiz relevant sind, hat er Microsoft zu einer Stellungnahme aufgefordert. Es geht dabei nun darum, ob die Verarbeitung dieser Telemetriedaten durch Microsoft datenschutzrechtskonform ist oder nicht.

Microsoft selbst verweist auf die für Kunden verfügbare Dokumentation Diagnostic Data in Office Applications, zeigt sich jedoch kooperativ und will mit den Datenschützern an Lösungen arbeiten. Erste Anworten und Maßnahmen sind für das erste Quartal 2019 angekündigt.

Auswirkungen auf die Nutzung von Office 365 an Schulen in NRW

Auch in NRW dürften einige Schulen schon im November hellhörig geworden sein, als die Meldungen aus den Niederlanden kamen. Wer als Schule bei der Nutzung von Office 365 einige Grundregeln beachtet, sollte vorerst damit weiterarbeiten können.3Siehe dazu auch die Informationen des MSB NRW von Dezember 2018 zu Office 365, wo es u.a. heißt: “Grundsätzlich kann für die jetzige praktische Handhabung festgestellt werden:
Schulleitungen, die sich mangels einer offiziellen Einschätzung in NRW auf die Bewertung des DSB Hessen verlassen und die dortigen einschränkenden Bedingungen zur Nutzung von Office 365 einhalten, u.a. keine Nutzung der Cloud für Verwaltungszwecke, kann kein fahrlässiges oder vorwerfbares Handeln vorgehalten werden.”

  • Office 365 kann nicht im Bereich der Schulverwaltung eingesetzt werden, wenn es um die Verarbeitung von personenbezogenen Daten von Schülern, Lehrkräften und Eltern geht. Die Verarbeitung von allgemeinen, nicht personenbezogenen Daten bzw. Informationen (z.B. die Erstellung und Bereitstellung von Formularen) ist jedoch durchaus möglich.
  • Im Unterricht sollte Office 365 so datensparsam wie möglich genutzt werden. Bewertungen und Leistungsdaten gehören nicht in Office 365. 4Bei einer ausschließlichen Nutzung über schulische Geräte fallen die wenigsten personenbezogenen Daten an, wenn die Benutzerkonten datenschutzfreundlich erstellt werden.

Dass Microsoft hier jetzt patzen wird, ist eher unwahrscheinlich. Es steht zu viel auf dem Spiel. Man kann wohl damit rechnen, dass Microsoft nachbessern wird und zumindest im Bildungsbereich die bemängelten Funktionalitäten einschränkt und besser dokumentiert, den Verantwortlichen und Nutzern mehr Kontrolle über die Erhebung und Verarbeitung der Telemetriedaten gibt sowie die Speicherdauer und Verwertung eingrenzt.

Quelle für die Informationen aus der Schweiz ist der Beitrag mit dem etwas reißerischen Titel Verstossen Lehrer und Schüler mit Microsoft Office gegen das Gesetz? (12/2018)

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