Sehr viel Neues gibt es nicht zur Genehmigung für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten aus der Schule durch Lehrkräfte zu dienstlichen Zwecken auf privaten ADV-Anlagen von Lehrkräften gem. § 2 Abs.2 VO-DV I / § 2 Abs.4 VO-DV II).
Die Tipps, wie man die Vorgaben einhalten kann, sind auf den neuesten Stand gebracht. Ergänzt ist als Thema Verschlüsselung für Geräte selbst und externe Medien wie USB Sticks, Festplatten etc.. Außerdem gibt es einen Hinweis auf eine Alternative zum Anlegen eines 2. dienstlichen Nutzers auf dem Rechner.
Tipps und Antworten für die Praxis – Genehmigung private Endgeräte (Google Doc – view only)