Verschiedene Schulen planen, die feierliche Überreichung der Abschlusszeugnisse live zu streamen, so dass die Familienmitglieder der Abschlussschülerinnen und -schüler unmittelbar dabei sein können, wenn auch nur aus der Ferne. Ohne eine Einwilligung geht das nicht und die Einwilligung muss freiwillig sein. Die Hürden dafür sind bei einer Entlassfeier hoch, da jeder teilnehmen möchte bzw. muss. Während es bei den Schülern je nach Veranstaltungsort durchaus möglich sein dürfte, die Aufnahme so einzustellen, dass es einen Bereich dicht am Geschehen gibt, etwa am Rand der Bühne, der nicht erfasst wird, gibt es eine solche Möglichkeit bei den Lehrkräften nicht. Hier bleiben nur zwei Optionen. Entweder es ist möglich, dass eine Lehrkraft, welche nicht aufgenommen werden will, vertreten wird, durch eine Lehrkraft, die dazu bereit ist, oder der Teil, in welchem die betroffene Lehrkraft ihre Zeugnisse übergibt, kann nicht aufgenommen und gestreamt werden.
- Einwilligung – EU-DSGVO konform – Streaming – Abschlussfeier – Schüler.docx
- Einwilligung – EU-DSGVO konform – Streaming – Abschlussfeier – Lehrer.docx
Alternativ zum Streaming sind die Personen, welche damit nicht einverstanden sind, vielleicht bereit an Aufnahmen teilzunehmen, die anschließend auf einem Medium gespeichert an die Abschlussschüler übergeben werden.
Schulen sollten bei diesem heiklen Thema mit Bedacht vorgehen und niemanden unter Druck setzen, auch nicht indirekt. Mit Bedacht sollte auch die Plattform zum Streaming ausgewählt werden. Auch eine Videokonferenz Plattform wie BigBlueButton kommt dafür eventuell in Frage, wenn bei den Gästen Ton und Bild deaktiviert bleiben.