Frage: Unter welchen Bedingungen wäre der Einsatz eines digitalen Klassenbuchs unter Bedingungen des Datenschutzes in NRW möglich?b
In NRW können digitale Klassenbücher problemlos an Schulen genutzt werden. Handelt es sich dabei um Cloud basierte digitale Klassenbücher, also um Plattformen, bei denen die Verwaltung der Daten auf einem Server beim Anbieter läuft,
- muss ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung mit dem Anbieter abgeschlossen werden
- sollten Lehrkräfte eine Genehmigung der Schulleitung zur Nutzung eines privaten Endgerätes zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten aus der Schule haben, um das digitale Klassenbuch mittels App oder Browserzugriff zu nutzen
- sollte grundsätzlich darauf geachtet werden, dass mit dem digitalen Klassenbuch und den weiteren Funktionalitäten der Plattform (Buchung Elternsprechtag, Fotos, …) nur personenbezogenen Daten verarbeitet werden, für welche es eine rechtliche Grundlage nach dem SchulG NRW gibt oder wofür eine Einwilligung der Betroffenen vorliegt.
Einen ausführlichen Beitrag zum Thema gibt es unter Digitale Klassenbücher.