Manche Schulen haben sie schon lange, andere Schulen überlegen gerade, ob sie sie einrichten, die Präsenz bei Facebook und bei Instagram. Schulen, die mit digitalen Medien unterwegs sind, sehen sich oft der Herausforderung gegenüber, auch in den sozialen Medien Präsenz zu zeigen. Auch wenn Facebook gerade bei jungen Menschen heute nicht mehr den Stellenwert besitzt, den die Plattform noch vor einigen Jahren hatte, so ist sie doch Teil nahezu jeder Social Media Strategie. Wesentlich angesagter bei Schülern ist hingegen Instagram. Deshalb wird auch hier immer wieder überlegt, ob eine Nutzung für eine Schule möglich ist. Mit der Datenschutz Grundverordnung haben sich die Rahmenbedingungen deutlich verändert, was die Pflichten für Verantwortliche hierbei angeht. Zwar wurde auch schon in den vergangenen Jahren immer wieder Kritik an Facebook laut, doch erst jetzt gibt es Gerichtsurteile, sogar auf europäischer Ebene, und Vorgaben der Datenschutzkonferenz. Diese Veränderungen können und sollten auch von Schulen berücksichtigt werden, wenn sie eine dieser Plattformen nutzen oder nutzen wollen. Im Beitrag Facebook und Instagram zur Außendarstellung wird die Problemstellung näher erläutert.
Kann eine Schule Facebook und Instagram zur Öffentlichkeitsarbeit nutzen?
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Facebook sichert sich per Definition ihrer AGBs die Vermarktungs-Rechte an
eingestellten Material. Noch Fragen?
Weiterer Punkt: Die Hostung behördlicher Daten auf private Server, dazu noch außerhalb EU.
WhatsApp fehlt hier:
WhatsApp, verwendet die Inhalte der Telefonbücher von Handies, auch von nicht WhatsApp-Mitgliedern.
Es ging bei diesem Beitrag lediglich um die Nutzung zur Öffentlichkeitsarbeit, nicht zur Kommunikation. Das ist Thema auf einer anderen Seite.