Quizlet – interaktive Lernkartensets

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Weltweit erfreut sich Quizlet großer Beliebtheit. Es lassen sich damit Vokabeln, Fachbegriffe und Wissen trainieren und abfragen. Ohne großen Aufwand können Lehrkräfte ansprechende Lernsets für Fremdsprachen wie auch die Festigung von Fachwissen zu erstellen. Bei Fremdsprachen besondern nützlich ist die Audiofunktion, mittles welcher beispielsweise Vokabeln über Sprache abgefragt werden können. Mit Quizlet Live können Schüler einer Lerngruppe in Teams gegeneinander antreten. Die Plattform bietet außerdem Funktionen, Kurse einzurichten und dann auch Lernaktivitäten anzuzeigen und zu überprüfen. Quizlet kann mit Microsoft Teams und Google Classroom verbunden werden, so dass Schülern dorthin Aufgaben gestellt werden können, die sie dann in Quizlet erledigen. Auch ein Facebook Konto kann zum einfachen Login genutzt werden. Die Datenschutzerklärung findet sich unter https://quizlet.com/privacy. Zusätzlich gibt es noch eine Informationsseite zum Schutz von Nutzerdaten (https://help.quizlet.com/hc/de/articles/360030253571-Schutz-von-Nutzerdaten), die in verständlicher Sprache erklärt, wie Quizlet Daten nutzt und schützt, und eine Cookie Richtlinie unter https://quizlet.com/de/cookies. Ein Teil der Cookies lässt sich beim ersten Besuch der Seite über “Weitere Optionen” im Cookie Banner deaktivieren. Die Plattform lässt sich in vollem Umfang nur nach Erstellung eines Kontos nutzen. Das gilt für Lehrkräfte wie für Schüler.1Es gibt für Lernende die Möglichkeit, die Funktionen Karteikarten und Zuordnen ohne Einschränkungen auch ohne Anmeldung zu nutzen. Es wird jedoch beim Wechsel der Übungsform eine Aufforderung zur Anmeldung angezeigt, die weggeklickt werden kann. Letztere können sich auch aus Office 365 oder G Suite for Education über SSO anmelden. Die Nutzung von Quizlet ist für Lehrkräfte  und Schüler ohne Bezahlkonto möglich. Es wird dann Werbung angezeigt.

Quizlet ist über den Browser nutzbar und über Apps für iOS und Android. Beide Apps setzen für die Nutzung eine Registrierung des Nutzers voraus.

Datenschutz, Sicherheit

Serverstandort, Anbieter

Quizlet ist ein US Anbieter2“Quizlet ist in Kalifornien ansässig, da sich unser Firmensitz in San Francisco befindet. Soweit die geltende Gesetzgebung keine anderslautenden Bestimmungen vorsieht, unterliegen diese Nutzungsbedingungen sowie der Zugriff auf den Dienst und die Nutzung des Dienstes, unabhängig davon, an welchem Ort auf der Welt Sie sich befinden, den Gesetzen des US-Staates Kalifornien unter Ausschluss der kollisionsrechtlichen Bestimmungen.” Quelle TOS, Stand 04/2020 und nutzt Server in den USA. Der Anbieter hat sich nach dem EU-US Privacy Shield zertifiziert3Der EU-US Privacy Shield ist mittlerweile obsolet, doch Anbieter signalisieren damit, dass sie sich weiterhin an die Auflagen halten. und sichert außerdem zu, sich an die Vorgaben von COPPA (Children’s Online Privacy Protection Act) zu halten. In einer Erklärung zum Schutz von Nutzerdaten wird erklärt, dass man auch “Musterverträgen und Standardvertragsklauseln” verwende, um den Transfer von Daten aus der EU in die USA abzusichern. Ob solche für Schulen verfügbar sind, ist der Seite nicht zu entnehmen. Entsprechende Dokumente scheinen auch nirgendwo einsehbar.

Datenschutzerklärung

Die Datenschutzerklärung ist in deutscher Sprache verfügbar und bemüht sich um Transparenz. Es gibt jedoch Bereiche, wo man recht vage bleibt. Unter Daten, die man automatisch erhält, werden die üblichen Logdaten beschrieben, gerätebezogene Daten und Daten zur Geolokation. Hinzu kommen Daten aus anderen Quellen, von Dritten also, wenn Social Logins genutzt werden, aber auch von nicht näher definierten “Partnern, Dienstleistern oder anderen Drittparteien”. Die Daten von Kindern möchten man besonders schützen. Deshalb nutzt man in Bereichen, zu denen Kinder Zugang haben, eine “eingeschränkte Version von Google-Analytics, um […] die Weiterleitung und Rückverfolgung von Daten zu beschränken.” Bei der Verwendung der Daten gibt es auch den Bereich “Werbung, Analysen und Marketing.” Hier gibt man offen an, personenbezogene Daten der Nutzer für die Vermarktung des Dienstes und die “Einspielung für Sie relevanter Anzeigen während Ihrer Nutzung des Dienstes.” Das gilt für alle Nutzer. Weiterhin räumt man sich das Recht ein, Analysen von Drittanbietern zu nutzen, welche beispielsweise die IP-Adresse aufnehmen, eine Gerätekennung, andere auf dem Gerät installierte Apps aufnehmen. Um Werbung anzuzeigen, nutzt man das DoubleClick-Cookie von Google und OpenX. Unter Cookies wird dann erklärt, wie man selbst Cookies nutzt und wie man externen Partnern das Recht einräumt, Cookies zu setzen, auch im lokalen Speicher. Mit der Einbindung von Diensten Dritter und Anzeige von Dritten gehen weitere Datenabflüsse einher. Quizlet übernimmt für diese nicht selbst Verantwortung, sondern lässt Nutzer wissen “Diese Datenschutzerklärung gilt nicht für Cookies, Zählpixel oder andere Tracking-Technologien von Drittanbietern” und verweist auf die Datenschutzerklärungen dieser nicht näher beschriebenen Anbieter. Unter Cookie-Richtlinie wird über die Herkunft und Funktion von Cookies informiert. Dort gibt es dann auch einen Punkt Cookies von Drittanbietern, unter dem verschiedene Anbieter aufgelistet sind:

  • AdRoll
  • Amazon Transparent Ad Marketplace
  • Cloudflare
  • comScore (Scorecard Research)
  • Google Ads + Partnerschaften mit einer Reihe von Werbungs-Tauschbörsen auf Google
    • Critereo
    • District M
    • Index Exchange
    • inMobi
    • JW Player
    • Oath
    • Pubmatic
    • Sovrn
  • FullStory
  • Google-Analytics
  • QuantCast

Unter Hilfen gibt es den oben bereits erwähnten Beitrag Schutz von Nutzerdaten, in dem es um die Einhaltung der Vorgaben der DS-GVO durch Quizlet geht. Hier wird erklärt, auf welcher Rechtsgrundlage man Nutzerdaten verarbeitet und welche Rechte Nutzer gegenüber dem Anbieter haben. Von einem Vertrag zur Auftragsverarbeitung oder einem Data Processing Agreement steht dort nichts.

Cookies, Tracking

Es ist möglich, alle Cookies bis auf die “Unbedingt erforderlichen Cookies” zu deaktivieren.4Deaktivieren lassen sich: Functional and performance cookies, Werbe Cookies und Social-Media-Cookies Der Anbieter weist darauf hin, dass dann die Funktionalität in Teilen beeinträchtigt sein könnte. Trotz Deaktivierung bleiben immer noch eine Reihe von bedenklichen Diensten im Hintergrund aktiv.

Bei Deaktivierung zeigt Chrome Browser 76 Cookies an, wenn ein Kartenset aufgerufen wird. Opera zeigt 37 Cookies und der integrierte Privacy Badger 45 mögliche Tracker an.5Die Liste:
ssc.33across.com
ssc-cms.33across.com
eb2.3lift.com
tlx.3lift.com
acdn.adnxs.com
ib.adnxs.com
match.adsrvr.org
wa.appsflyer.com
htlb.casalemedia.com
ssum-sec.casalemedia.com
capi.connatix.com
cd.connatix.com
gum.criteo.com
id.crwdcntrl.net
cdn.districtm.io
dmx.districtm.io
adclick.g.doubleclick.net
googleads.g.doubleclick.net
pubads.g.doubleclick.net
stats.g.doubleclick.net
adservice.google.com
pagead2.googlesyndication.com
b408b95dd7578a06cc31951abb88aec7.safeframe.googlesyndication.com
tpc.googlesyndication.com
fonts.gstatic.com
id5-sync.com
cdn.id5-sync.com
ap.lijit.com
prebid.media.net
wa.onelink.me
quizlet-d.openx.net
u.openx.net
hbopenbid.pubmatic.com
image6.pubmatic.com
t.pubmatic.com
api.rlcdn.com
ats.rlcdn.com
eus.rubiconproject.com
fastlane.rubiconproject.com
id.sharedid.org
btlr.sharethrough.com
prg.smartadserver.com
apex.go.sonobi.com
a.teads.tv
c2shb.ssp.yahoo.com
Die Anzahl der nachweisbaren Cookies kann sich über die Besuchsdauer auf Quizlet verändern, da auch die geschaltete Werbung sich verändert. Dadurch nimmt die Zahl der Cookies mit der Verweildauer zu. Ein einheitliches Bild ist von daher schwierig zu gewinnen. Über die Entwickler Tools lassen sich zahlreiche Cookies und im Local Storage abgelegte Informationen verschiedener Drittanbieter nachweisen. Serverkontakte sind nachweisbar u.a. zu

  • ads.pubmatic.com
  • ats.rlcdn.com
  • doubleclick.net
  • static.ads-twitter.com
  • tagan.adlightning.com
  • googletagmanager.com
  • google-analytics.com
  • signal-beacon.s-onetag.com
  • google_ads_iframe/…

Zu den regelmäßig gesetzten Cookies gehören beispielsweise:

  • cto_bidid und cto_bundle – über welche durch Google Nutzerverhalten erfasst wird, um relevantere Werbung anzuzeigen
  • _scid – womit eine eindeutige ID für den Nutzer festgelegt wird, die es Drittanbietern ermöglicht, den Nutzern mit relevanter Werbung anzusprechen. Dieser Dienst wird von Werbeknotenpunkten Dritter bereitgestellt, die das Bieten in Echtzeit erleichtern.
  • muc_ads – ein Twitter Dienst, über den Daten zum Nutzerverhalten und zur Interaktion gesammelt werden, um die Website zu optimieren und die Werbung auf der Website relevanter zu gestalten.
  • personalization_id – ein Twitter Cookie, welches für Twitter-Integrations- und Freigabefunktionen für die sozialen Medien gesetzt wird.
  • _gcl_au – ein Google Cookie im Zusammenhang mit Google Ads Conversion Tracking, der Messung der Wirksamkeit von Werbung
  • KRTBCOOKIE_80 – ein Cookie stammt von PubMatic, dass eingesetzt wird, um die Nutzer gezielt mit Werbung anzusprechen.

Google-Analytics

Bei Quizlet ist Google-Analytics über die Entwicklertools nachweisbar. Die Ergebnisse sind in Untersuchungen mit verschiedenen Tools nicht einheitlich und dürften auch von der geschalteten Werbung abhängen.

Eine Deaktivierung ist durch den Anbieter nicht vorgesehen. Nach Angaben des Anbieters wird der Dienst nur mit eingeschränkten Funktionen genutzt, um Kinder zu schützen.6“In manchen Fällen verwenden wir zur Unterstützung unserer internen Abläufe eingeschränkte Versionen unserer externen Dienste (zum Beispiel Google Analytics), um in den Bereichen unserer Webseite, auf die Kinder Zugriff haben, die Weiterleitung und Rückverfolgung von Daten zu beschränken.” Datenschutzerklärung, Stand 04/2020

Einbindung externer Inhalte

In Lernkarten können Bilder und Grafiken eingebunden werden, die entweder bei Quizlet selbst gespeichert sind oder aus anderen Quellen (Flickr) kommen. Eigene hochgeladene Bilder landen auf Quizlet Servern. Bei von Flickr eingebundenen Bildern erfolgt entsprechend ein Zugriff auf die Server dieses Anbieters.

iOS und Android Apps

Es ist zu erwarten, dass die Apps aus Sicht des Datenschutz gleichermaßen problematisch sind wie die Website selbst, da sie nur einen Zugang zum Online Dienst darstellen.

Nachweisbar sind bei dem iOS App auch ohne eine Anmeldung durch das bloße Starten des Apps Serverkontakte wie zu

  • doubleclick.net
  • amazon-adsystem.com
  • appsflyer.com
  • apptimize.com
  • graph.Facebook.com
  • iad-03.braze.com
  • googletagmanager.com

Für Android ließen sich für das Quizlet App auch ohne Anmeldung nur durch das Starten des Apps verschiedene Serverkontakte nachweisen, wie etwa

  • Facebook Graph (graph.Facebook.com)
  • Google-Firebase (firebaselogging-pa.googleapis.com)
  • brahe.apptimize.com (ein Analyse Dienst zur Optimierung von Apps für Einnahmen)

Es lassen sich im App darüber hinaus u.a. Tracker Libraries, d.h. Programm Code, nachweisen für Amazon Advertisement, Appsflyer, Google Analytics, Google Tag Manager, Google AdMob nachweisen. Einige davon werden möglicherweise erst nach einem Login aktiviert.

Hinweise zur Nutzung durch Schulen

Grundsätzliches

Quizlet erlaubt es zwar, Lernkarten Sets über den Browser ohne eine Anmeldung in den Modi Karteikarten und Zuordnen zu nutzen, doch dieses ist nicht möglich ohne die Anzeige von Werbung und Datenabflüsse an zahlreiche Drittanbieter. Auch wenn die Werbung unpersonalisiert ist, wird auch regelmäßig Werbung für die Zielgruppe Kinder und Jugendliche angezeigt.

Auch wenn Nutzer beim ersten Besuch der Website einen Teil der Cookies deaktivieren können, bleiben noch immer so viele Dienste aktiv, dass Nutzerverhalten durch den Anbieter wie auch Dritte verfolgt, ausgewertet und zur Bildung von Profilen zur gezielten Anzeige von Werbung genutzt werden kann.

Durch die Anzeige von Werbung ist eine unterrichtliche Nutzung von Quizlet aus Sicht von Datenschutz und mit Blick auf die Wahrung der Rechte von Kindern und Jugendlichen nicht vertretbar.

Auf mobilen Endgeräten lässt sich Quizlet am komfortabelsten mit den mobilen Apps nutzen. Diese sind aus Datenschutzsicht ebenfalls nicht unbedenklich, da sie verschiedene Analyse Dienste Dritter integrieren und eine Nutzung ohne Erstellung eines Kontos nicht möglich ist.

Die Erstellung von Schülerkonten ist bei Quizlet problematisch, da dieses entweder eine E-Mail Adresse voraussetzt oder einen schulischen Login, über welche Schüler leicht zu identifizieren sind. Als US Anbieter, der seine Daten nach eigenen Aussagen in den USA verarbeitet und auch Drittanbieter nutzt, über die Nutzerdaten direkt in die USA abfließen, und der auch keinen Vertrag zur Auftragsverarbeitung bzw. ein vergleichbares Rechtsinstrument nach Unionsrecht bereitstellt landen so Schülerdaten in den USA und unterliegen unmittelbar US Recht. Im schulischen Zusammenhang ist die Erstellung von Schülerkonten deshalb nicht vertretbar.

Der Verzicht auf die Erstellung eines Kontos bedeutet, deutliche Einschränkungen bei der Nutzung und beim Nutzen von Quizlet. Mehr als etwas Üben und Einprägen ist damit so im Prinzip nicht möglich.

Nutzung in der Schule

Eine datenschutzfreundliche Nutzung in der Schule ist unter aktuellen Bedingungen kam umzusetzen. Sie würde neben einer Nutzung über schulische Endgeräte und ohne gleichzeitigen Login an anderen Online Diensten erfordern, dass die Schule einen Werbeblocker im schulischen Internetzugang installiert hat, der die Anzeige von Werbung zuverlässig unterbindet.

Solange Quizlet keine Nutzung seiner Lernsets ohne personalisierte Werbung ermöglicht, dürfte eine Nutzung in der Schule selbst auf schuleigenen Geräten und ohne Login an anderen Plattformen aus datenschutzrechtlicher Sicht kaum so umsetzbar sein, ohne dass die Schüler in ihrem Recht auf informationelle Selbstbestimmung massiv beeinträchtigt werden.

Nutzung zu Hause/ auf privaten Geräten/ BYOD

Eine Nutzung von Quizlet in der häuslichen Umgebung bzw. mit eigenen Endgeräten ist aus Sicht des Datenschutz noch einmal deutlich bedenklicher, da private Smartphones, Tablets und PC nahezu immer an den Diensten Dritter angemeldet sind. Das erleichtert es Dritten, die in Quizlet im Hintergrund aktiv sind, noch einmal die erfassten Nutzerdaten auszuwerten.

Information der Betroffenen

Wenn Lehrkräfte Lernsets erstellen und ihren Schülern zur freiwilligen Nutzung außerhalb des Unterrichts zur Verfügung stellen, sollten die Betroffenen unbedingt über die möglichen Risiken informiert werden und auch darauf hingewiesen werden, dass zumindest ein Teil der Cookies deaktiviert werden kann.

Datenschutz Bewertung Übersicht

Nutzung in der Schule mit schulischen Endgeräten

Auf schulischen Endgeräten in der Schule, ohne Anmeldung an der Plattform oder an anderen nicht-schulischen Plattformen und ohne Verwendung von persönlichen Informationen entstehen für Schüler als Nutzer keine Risiken aus den im Hintergrund aktiven Tracking Tools von Quizlet und Drittanbietern. Da jedoch immer Werbung angezeigt wird, ist eine unterrichtliche Nutzung nicht zu empfehlen.

Nutzung auf privaten Endgeräten/BYOD

Problematik ist im Vergleich zur Nutzung auf Schulgeräten noch größer, da auf privaten Endgeräten auch die verschiedenen Tracker und Analyse Dienste wirken und darüber Nutzerdaten abfließen. In der Plattform wird durch die Querverbindungen zu Daten aus anderen Quellen personalisierte Werbung angezeigt.

Fazit

Quizlet ist in Bezug auf das Thema Datenschutz und die Wahrung der Rechte von Kindern und Jugendlichen für eine Nutzung in der Schule aktuell nicht geeignet. Um diese Bewertung zu ändern, müsste Quizlet zumindest auf die Anzeige von Werbung verzichten. Da es sich um einen US Anbieter handelt, der seine Daten direkt in den USA verarbeitet, käme aktuell eine Nutzung mit individuellen Nutzerkonten für Schülerinnen und Schüler auch mit einem Vertrag zur Auftragsverarbeitung oder Data Processing Agreement nicht in Frage, da diese nicht ausreichen würden, um die Rechte der Nutzer ausreichend abzusichern.

Wenn Lehrkräfte Schülern ihre Lernsets zu einer freiwilligen außerunterrichtlichen Nutzung im eigenen Ermessen anbieten, dann sollte dieses allerhöchstens bei älteren Schülern ab Vollendung des 16. Lebensjahres erfolgen. Die Datenschutzproblematik darf dabei nicht unterschlagen werden. Bei jüngeren Schülern muss damit gerechnet werden, dass diese sich ohne Wissen der Eltern ein Konto anlegen, vielleicht auch, um der Lehrkraft zu gefallen. Die dadurch für sie entstehenden Risiken können sie definitiv noch nicht abschätzen.

Stand 05/2022