Bedarfsabfragen zur Versorgung der Schülerinnen und Schüler mit digitalen Endgeräten

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Im Juli 2020 legte die Landesregierung NRW ein Programm zur Sofortausstattung von Schülerinnen und Schüler mit digitalen Endgeräten auf1Es handelt sich um die “Richtlinie über die Förderung von digitalen Sofortausstattungen (Zusatzvereinbarung zur Verwaltungsvereinbarung DigitalPakt Schule 2019 bis 2024 – Sofortausstattungsprogramm) an Schulen
und in Regionen in Nordrhein-Westfalen”; RdErl. d. Ministeriums für Schule und Bildung v. 21.07.2020 – 411
. Es ist nun an den Schulen, festzustellen, welche Schülerinnen und Schüler im Falle einer Schulschließung oder Quarantäne ein Leihgerät benötigen. Das MSB hat beispielhaft einige Fragen zur Abfrage der Voraussetzungen zu Hauseveröffentlicht – Beispielfragen: Ist-Zustand der Schülerinnen und Schüler.pdf

Hinweis: Es gibt von Seiten des Ministeriums für Schule und Bildung NRW keine Vorgabe, dass Schulen Bedarfe bei Schülern durch Fragebogen ermitteln müssen. Viele Schulen scheinen jedoch den Fragebogen als ein praktikables Mittel einzuschätzen und planen solche Abfragen oder führen sie bereits durch.

Nicht vergessen werden sollte, dass es sich bei dieser Abfrage um eine Datenerhebung handelt. Auch wenn die Beantwortung der Abfrage auf Freiwilligkeit beruht, ist eine Information über die Datenverarbeitung gemäß Art. 13 DS-GVO erforderlich. Bei der Abfrage sollte außerdem darauf geachtet werden, nur die Daten zu erheben, welche tatsächlich erforderlich sind, um zu beurteilen, ob Schüler ein Leihgerät benötigen, falls sie in den Distanzunterricht gehen. Es ist durchaus möglich, auch weitere Informationen abzufragen, etwa ob ein Internetzugang vorhanden ist oder ein Arbeitsplatz, an dem in Ruhe gearbeitet werden kann.

Vorlage für eine Abfrage mit Datenschutzinformationen

Stand 08/2020