FAQs

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Aus dem Datenschutzalltag

Spotify ist ein kommerzieller Musik‑Streaming‑Dienst, der sich über Werbeeinnahmen, welche in die bereitgestellten Streams eingebunden sind, sowie die Abonnements seiner Nutzer – das meint sowohl Nutzer, welche über den Dienst lediglich Inhalte konsumieren als auch Nutzer, welche darüber ihre Inhalte bereitstellen.  Dafür ermöglicht die Plattform Nutzerinnen und Nutzern nicht nur den zentralen Zugriff auf Podcasts, die auf unterschiedlichen Plattformen gehostet werden, sondern auch die Möglichkeit, eigene Podcasts kostenlos zu veröffentlichen und unter einem festen Namen bereitzustellen. Das Einspielen von Werbung wird über die Analyse von Nutzerdaten gesteuert.  Gerade für Schulen scheint dieses Angebot besonders attraktiv, da alternative Hosting‑Plattformen in der Regel kostenpflichtig sind, denn sie verlangen sowohl für den Speicherplatz als auch für die Zahl der Abrufe entsprechende Gebühren.  Die Nutzung der Spotify-Dienste für die Podcast-Veröffentlichung setzt einen Zugang über Spotify for Creators voraus. Dieser ist kostenlos, lässt sich jedoch gegen Gebühr um zusätzliche Funktionen erweitern. Ergänzend zu einem Hauptkonto lassen sich weitere Konten für Teammitglieder einrichten. Je nach Kontotyp variieren die Berechtigungen: Folgen hochladen, Analytics einsehen, Monetarisierung aktivieren, Kommentare moderieren oder Einstellungen anpassen. Die Plattform bietet keinen Vertrag zur Auftragsverarbeitung an. Damit ist klar, dass die Verarbeitung von personenbezogenen Daten nicht unter der Kontrolle des Kontoinhabers erfolgt. Der Verantwortliche kann damit auch keine Einwilligung in die Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch ihn bzw. sein Team (seine Institution) im Sinne der DS-GVO einholen. Es geht bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten hier nicht nur um die Daten, welche mit einem Podcast, der identifizierbare Stimmen von Schülerinnen und Schülern und eventuell auch Namensnennungen enthält, verarbeitet werden, sondern auch die Daten der Personen, welche den Auftritt betreuen, wie auch die Daten der Personen, welche die Podcasts abrufen. Letzteres ist wichtig, da der Inhaber eines Nutzerkontos auch Zugriff auf Analyse-Daten hat. Das meint hier eine Auswertung der Daten von Personen, welche den Podcast abrufen. Spotify for Creators bietet keinen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV). Damit liegt die Verarbeitung personenbezogener Daten nicht unter der Kontrolle des Kontoinhabers. Der Verantwortliche kann daher keine Einwilligung für die Datenverarbeitung durch ihn selbst oder sein Team (seine Institution) im Sinne der DS-GVO einholen. Die Plattform bietet auch keine gemeinsame Verantwortlichkeit gemäß Art. 26 DS-GVO, wie sie etwa bei Instagram- oder Facebook-Fanpages möglich ist. Das wäre jedoch vor dem Hintergrund, dass Spotify Nutzerdaten zu eigenen Zwecken verarbeitet, erforderlich. Die Tatsache, dass es sich bei Spotify um ein schwedisches Unternehmen mit Sitz in Luxemburg handelt – also um einen EU-Anbieter – mindert diese Probleme nicht. Fazit: Schulen können Spotify for Creators nicht für das Hosting und die Veröffentlichung von durch Schülerinnen und Schüler erstellte Podcasts nutzen, da sie dabei den ihnen von DS-GVO und Schulgesetz auferlegten datenschutzrechtlichen Pflichten nicht nachkommen können.  Welche alternative Möglichkeiten sind vorstellbar und welche lassen sich pragmatisch umsetzen?
    • Würde sich die rechtliche Lage verändern, wenn man die MP3-Datei beispielsweise in einer eigenen Plattform bereitstellt und eine XML-Datei dorthin legt mit den RSS-Informationen für Spotify? Die rechtliche Lage würde sich insofern verändern, als dass die MP3-Datei mit den Stimmen der Schülerinnen und Schüler nicht mehr bei Spotify selbst auf den Servern verarbeitet wird, sondern lediglich die Bereitstellung für Clients über RSS auch oder nur über Spotify erfolgt. 
      • Dazu wäre erforderlich, dass die Schule ein Konto bei Spotify for Creators erstellt und dann von dort aus das RSS einbindet. 
      • Am leichtesten wäre diese Lösung umzusetzen, wenn die Schule einen kommerziellen Podcast Hosting Anbieter dazu nutzt. Doch der verlangt natürlich Geld dafür. Ein Beispiel dafür wäre https://www.podcaster.de/pakete mit kleinen Paketen, die preislich mit WordPress Hosting in den kleinsten Paketen vergleichbar sind ab ca. 5 €.
    • Man könnte die MP3-Dateien theoretisch auch in ein Nextcloud-Verzeichnis ablegen. Das Problem ist aber, dass Nextcloud selbst bisher keine App hat, über welches eine RSS-Datei erzeugt wird, die für Clients oder Plattformen wie Spotify erforderlich ist, um den Podcast abzurufen. Es müsste erst jemand ein App für NextCloud programmieren, welches mp3 Dateien in einem Verzeichnis erfasst, gegebenenfalls ID3 Tags erfasst und die Informationen in eine XML Datei einträgt, welche für RSS Clients und Plattformen wie Spotify abrufbar ist. 
    • Alternativ könnte man WordPress nutzen, denn hier gibt es Plug-ins, mit welchen ein Feed erzeugt werden kann. Seriously Simple Podcasting wäre ein solches, das auch in der Lage ist, auf Dateien zuzugreifen, die über WordPress verwaltet werden. Ich habe das mal ausprobiert und es sieht letztlich aus, wie wenn man einen Beitrag in WordPress schreibt. Unter https://podba.se/validate/ habe ich den RSS Feed einmal validiert und die Validierung ist erfolgreich.
      • Was spricht für WordPress? Man kann WordPress-Hosting datenschutzkonform nutzen. Manche Schulen haben bereits WordPress für ihre Schulhomepage und man kann dort den Podcast darüber bereitstellen. Es sollte wegen der Datenmengen keine Probleme geben, da solch ein Podcast nur sehr geringe Abrufzahlen erreichen wird.
      • Dass es möglich ist, zeigt ein Test unter:
      • Es wäre so auch möglich, den Podcast in Verzeichnisse wie iTunes oder Spotify aufzunehmen.
      • Mit einem Plugin wie Seriously Simple Podcasting ist es möglich, sogar mehrere separate Podcasts bereitzustellen.
      • WordPress Hosting ist recht günstig, ab 5 € pro Monat inkl. Domain (z.B. Ionos WordPress Hosting
    • Joomla, welches von vielen Schulhomepages genutzt wird, kann das ähnlich wie WordPress – https://extensions.joomla.org/extension/4podcast/ 
  • Moodle hat ein Plugin – https://moodle.org/plugins/mod_pcast – welches ebenfalls in der Lage ist einen Podcast Feed zu erstellen und öffentlich bereitzustellen, natürlich auch für Spotify (siehe https://docs.moodle.org/311/en/Pcast_settings). Das Problem bei unserem Landesmoodle ist natürlich, dass das Plug-in dort nicht verfügbar ist. Aber man könnte das ja mal anregen. Es wäre wirklich eine tolle Option, dass Schulen endlich mal Podcasts datenschutzkonform bereitstellen können. Und eine Motivation, das LMS auch zu nutzen.
Es gibt einen Faktor, den man bei einigen Angeboten berücksichtigen sollte, bei denen es sich nicht um professionelle Podcast-Hoster handelt. Die Bereitstellung des jeweils aktuellen Podcasts kann mitunter etwas unzuverlässiger sein, so dass ein neuer Podcast nicht unmittelbar über den Feed mittels Podcast Client abrufbar ist.

Informationen Stand 08/2026

Schlagwort: Podcasting

Auskunftsrecht & Akteneinsicht

Ja, das müssen sie. Private Notizen waren lange Zeit vom Auskunftsrecht ausgenommen. Der entsprechende Passus wurde jedoch aus dem Schulgesetz herausgenommen, da dieses den Grundsätzen des Auskunftsrechts gemäß der DS-GVO widersprochen hätte. Für die privaten Notizen von Lehrkräften gelten also keine Ausnahmen. Welche Notizen eine Lehrkraft angefertigt hat, weiß letztlich nur sie. Entsprechend müssen sich Betroffene bei einem Auskunftsersuchen mit dem zufriedengeben, was die Lehrkraft im Rahmen des Auskunftsersuchens offenlegt.