Mit Datum vom 22.03. 2021 hat die LDI NRW eine neue Schrift veröffentlicht, um Klarheit beim Thema Verarbeitung von Gesundheitsdaten in der Schule zu schaffen, hier bezogen auf das Thema Nichtteilnahme am Präsenzunterricht zum Schutz vorerkrankter Angehöriger – Verarbeitung von Gesundheitsdaten durch Schulen.pdf
Im PDF wird gut erklärt, welche Gesundheitsdaten eine Schule in welcher Art und Weise im Zusammenhang mit der Nichtteilnahme von Schülern am Präsenzunterricht zum Schutz vorerkrankter Angehöriger überhaupt erheben darf. Wann darf sie ein ärztliches Attest einfordern und wann ein amtsärztliches Gutachten? Es geht darüber hinaus auch um die oft gestellte Frage, ob die Schule zum Zwecke der Einholung eines amtsärztlichen Gutachtens Daten an das Gesundheitsamt weiterleiten darf. Die Antwort lautet: die Schule benötigt hierfür immer eine Einwilligung der Betroffenen, da es keine Rechtsgrundlage dafür gibt, wie in der Schrift ausführlich erläutert wird.
Die Schrift knüpft an an die im November 2020 erschienene Schrift Maskenpflicht und Masernschutz – Verarbeitung von Gesundheitsdaten durch
Schulen.pdf, welche Schulleitungen rechtliche Hilfestellungen gibt, wenn es um die Verarbeitung von personenbezogenen Daten in den im Titel genannten Zusammenhängen geht. Die Schrift erklärt am Beispiel von verschiedenen Fallkonstellationen, wo die datenschutzrechtlichen Grenzen und Möglichkeiten für das Handeln der Schulleitungen liegen.