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Ich bin behördlicher Datenschutzbeauftragter für die Schulen im Kreis Olpe, NRW, und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ist mir ein Anliegen. In meiner Rolle als Datenschutzbeauftragter sehe ich mich jedoch weniger als derjenige, der mit erhobenem Zeigefinger umherläuft, sondern als jemand, der pragmatische Wege aufzeigt, den schulischen Alltag zu gestalten, ohne mit dem Datenschutz in Konflikt zu kommen.

Da ich in NRW tätig bin, geht es auf diesen Seiten auch um schulischen Datenschutz mit Fokus auf die Rechtslage in Nordrhein Westfalen. Vieles ist jedoch auch auf andere Bundesländer übertragbar, da die rechtlichen Vorgaben aller Bundesländer die gleichen sind, die DSGVO und das BDSG. Trotzdem sollten Besucher dieser Seite, die nicht aus NRW kommen und Informationen suchen, immer auch die Datenschutzgesetzgebung ihres eigenen Bundeslandes und die darauf gründenden Schulgesetze und Verordnungen konsultieren.

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