Thema Videokonferenzen

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Bisher waren hier viele Beiträge aufgeführt, welche sich mit datenschutzrechtlichen Fragen zur Nutzung von Videokonferenz Plattformen zur Erteilung von Distanzunterricht, zur Teilnahme von Schülerinnen und Schülern am Unterricht von zu Hause aus und von Notenkonferenzen via Videokonferenz Plattformen und ähnlich befassen. Sie haben sich mit den durch das 16. Schulrechtsänderungsgesetz einführten neuen Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten beim Einsatz von Lehr- und Lernsystemen und Arbeits- und Kommunikationsplattformen einschließlich Videokonferenzsystemen weitestgehend überholt und wurden deshalb aus der Seite entfernt.

Im folgenden Beitrag werden diese neuen Möglichkeiten, welche sich für dein Einsatz von Videokonferenz Plattformen zur Erfüllung des Bildungs- und Erziehungsauftrags für Schulen in NRW seit Februar 2022 ergeben, ausführlich erläutert und auch die Grenzen aufgezeigt.

16. Schulrechtsänderungsgesetz und Datenschutz 🔗

Ältere Beiträge, die aber noch Relevanz haben.

⇨ Videokonferenzen – eine Plattform auswählen 🔗
Hier geht es konkret um die Auswahl eines geeigneten Videokonferenz Tools und welche Kriterien man dabei im Auge behalten sollte. Dieser Beitrag ist weiterhin aktuell.

Videokonferenz Plattformen in Schule nutzen 🔗
Es geht hier um grundsätzliche Fragen des Einsatzes von Videokonferenz Tools in Schule und Fragen, die eine Schule sich vor dem Einsatz stellen sollte, mit Handlungsempfehlungen.

 

Stand 03/2022