Personenbezogene Daten

Lesezeit: < 1 Minute

Wenn es um Datenschutz geht, dann geht es immer um den Schutz von personenbezogenen Daten. Oft wird im Alltag dafür der Begriff “persönliche Daten” verwendet.

Datenschutz bezieht sich immer auf personenbezogene Daten.

Das ist wichtig. Ohne personenbezogenen Daten greifen auch die Voragaben der Gesetzungbung zum Datenschutz nicht. Aus diesem Grund muss man wissen, was sich überhaupt hinter diesem Begriff verbirgt. Die Datenschutz Grundverordnung definiert als personenbezogene Daten:

alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind

Quelle: Art. 4 DSGVO Begriffsbestimmungen

Auf den Seiten der Europäischen Kommission wird die Frage beantwortet: Was sind personenbezogene Daten?

Ganz besonders wichtig ist dabei folgende Passage:

Personenbezogene Daten, die anonymisiert, verschlüsselt oder pseudonymisiert wurden, aber zur erneuten Identifizierung einer Person genutzt werden können, bleiben personenbezogene Daten und fallen in den Anwendungsbereich der Datenschutz-Grundverordnung.

Es muss also auch bei einer Anonymisierung oder Pseudonymisierung darauf geachtet werden, welche Daten erhoben werden. Lassen sie eine Identifizierung einer Person zu, sind sie eben doch personenbezogene Daten.