Gerade beim Datenschutz in der Schule kommt der Einwilligung eine besondere Bedeutung zu. Die Schulgesetzgebung regelt klar, welche personenbezogenen Daten erhoben und verarbeitet werden dürfen. Für alle anderen Daten ist eine Erhebung und Verarbeitung nur mit einer rechtsgültigen Einwillung möglich.
Die DSGVO definiert als
„Einwilligung“ der betroffenen Person jede freiwillig für den bestimmten Fall, in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist
Diese Formulierung beschreibt lediglich, was eine Einwilligung ist. Damit eine Einwilligung rechtsgültig ist, müssen noch einige weitere Kriterien erfüllt sein.
Gerade für die Schule von Bedeutung ist dabei das Alter der Person. Von Bedeutung ist auch die Freiwilligkeit und darüber hinaus noch die Form.
Dazu mehr unter Die Einwilligung (Seite kommt noch)