YouTube – Video Plattform

Lesezeit: 13 Minuten

Beschreibung

YouTube ist die wohl bekannteste Video Plattform des Internets. Auch für Schulen ist die Plattform von großem Interesse, einmal als Quelle für Inhalte und dann auch als eine Möglichkeit, eigene Inhalte zu veröffentlichen. Die Tochter von Google bzw. Alphabet besticht vor allem durch das kostenlose, nahezu endlose Angebot an Filmen in jeder Sprache und zu allen Themen. Auf Wunsch lassen sich zumeist maschinengenerierte, aber doch recht genaue Untertitel anzeigen. Damit können die Medienportale der Länder aus verschiedenen Gründen kaum konkurrieren. Und so finden YouTube Videos immer wieder Eingang in den Unterricht wie auch die häusliche Vorbereitung.

In diesem Datenschutz Check soll es nur um die konsumierende Nutzung von YouTube gehen ohne ein eigenes Nutzerkonto bei Google und damit auch ohne die Möglichkeit, eigene Inhalte zu veröffentlichen oder andere Inhalte zu kommentieren. Es sollen außerdem Möglichkeiten vorgestellt werden, YouTube datenschutzfreundlich(er) zu nutzen.

YouTube kann über den Browser genutzt werden. Videos lassen sich auch leicht in andere Webseiten einbetten. Viele Plattformen bieten dafür einfache Möglichkeiten. Für Mobilgeräte mit iOS und Android Betriebssystem gibt es YouTube Apps des Anbieters. Werden Videos direkt von YouTube.com aufgerufen, werden diese auf Mobilgeräten in der Regel über die installierte YouTube App abgespielt. Auf Websites eingebettete Videos lassen sich dagegen direkt im Browser abgespielen.

Beim Aufruf von YouTube Videos ohne ein eigenes Google Konto oder mit Login an einem Google Konto aber ohne Abonnement kann Werbung an verschiedenen Stellen im Video1Es wird zwischen pre-roll und mid-roll unterschieden. Pre-roll wird vor Beginn des eigentlichen Films gezeigt und lässt sich erst überspringen, wenn ein bestimmter Anteil der Werbung abgelaufen ist. Unterschieden wird außerdem nach Videowerbung und Bannerwerbung. Letztere erscheint als Overlay über dem Video und kann weggeklickt werden. angezeigt werden. Ob, welche und wie viel Werbung angezeigt wird, hängt von der Länge des Videos, den Inhalten, dem Nutzer und auch Inhaber des Kanals ab.

Es gibt keine spezielle Datenschutzerklärung zu YouTube. Stattdessen verweist der Link auf der YouTube Startseite auf die Datenschutzerklärung von Google, zu dem der Videodienst gehört. Die Datenschutzerklärung ist recht umfangreich und zur Erleichterung des Verständnisses mit Videos und Grafiken angereichert. Wer Ausdauer hat, findet über zahlreiches Links und zusätzliche Suche in der Dokumentation zu diversen Google Tools alle Informationen zur Datenerhebung und Verarbeitung durch Google Dienste. Zusätzlich von Interesse sind im Zusammenhang mit dem Einsatz von YouTube Videos noch die Nutzungsbedingungen, die unter anderem auch beschreiben, ab welchem Alter der Dienst genutzt werden kann. Dabei geht es in aller erste Linie um die Nutzung mit einem eigenen Konto.

Es gibt in der Dokumentation auch Hinweise, wie Nutzer die Datenerhebung durch Google beeinflussen können, sei es über Cookie Einstellungen im Browser oder Einstellungen im Nutzerkonto bei registrierten Nutzern.

Datenschutz, Sicherheit

Serverstandort, Anbieter

YouTube als Tochter von Google/ Alphabet ist ein US Unternehmen. Der europäische Sitz liegt in Irland. Zur Bereitstellung des Dienstes nutzt Youtube Google Serverfarmen mit Standorten in verschiedenen Ländern. Etwa die Hälfte aller Serverstandorte befindet sich in den USA, fast genauso viele Standorte sind in Europa angesiedelt. Daneben gibt es noch einige wenige Standorte in anderen Ländern.

Cookies, Tracking

Zur Bereitstellung der Dienste speichert YouTube eine Anzahl von Daten. Bei angemeldeten Nutzern werden diese dem Nutzerkonto zugeordnet verwertet. Daten werden jedoch auch, und das ist im Zusammenhang dieses Datenschutz Checks von Bedeutung, ohne Anmeldung erhoben und verwertet. In der Datenschutzerklärung heißt es dazu:

“Wenn Sie nicht in einem Google-Konto angemeldet sind, speichern wir die von uns erhobenen Daten mit eindeutigen Kennungen, die mit dem Browser, der App oder dem Gerät verknüpft sind, welche Sie verwenden. Damit können wir beispielsweise gewährleisten, dass Ihre Spracheinstellungen bei allen Browsersitzungen beibehalten werden.”

Diese eindeutigen Kennungen, eher bekannt als eindeutige IDs, werden wie folgt beschrieben:

Bei einer eindeutigen ID handelt es sich um eine Zeichenfolge, anhand derer ein Browser, eine App oder ein Gerät eindeutig identifiziert werden kann. Solche IDs haben eine unterschiedliche Verwendungsdauer und unterscheiden sich darin, ob sie durch den Nutzer zurückgesetzt werden können und wie der Nutzer auf sie zugreifen kann.”

Die verschiedenen eindeutigen IDs haben unterschiedliche Funktionen, die von der Speicherung von Einstellungen reichen bis zur Anzeige von “relevanter Werbung”. Relevant meint dabei personalisierte Werbung. Die Personalisierung kann dabei auch erfolgen, ohne dass Google die eindeutige ID einer identifizierbaren Person zuordnen kann. Es reicht bereits, wenn zu dieser ID Informationen aus dem Nutzerverhalten und Metadaten zum Gerät, System usw. gesammelt werden.

Wird ein Video ganz normal in eine Website eingebettet, werden nach einer Analyse mit WebbkollDatatskydd 13 Anfragen an 5 eindeutigen Hosts ermittelt, die alle Google bzw. YouTube zuzuordnen sind. Dazu gehört auch Doubleclick.net das Werbenetzwerk von Google. Unter Doubleclick.net findet sich ein Cookie mit dem Namen IDE. Bei diesem handelt es sich um das wichtigste Cookie, welches Google auf fremden Seiten nutzt, um relevante Werbung über verschiedene Websites hinweg anzuzeigen.2“Wir verwenden Cookies auch für Werbung, die wir an verschiedenen Stellen im Web anzeigen. Unser wichtigstes Cookie für Anzeigenvorgaben für Websites, die nicht zu Google gehören, heißt “IDE“. Es wird in Browsern unter der Domain doubleclick.net gespeichert. Ein weiteres Cookie wird unter der Domain google.com gespeichert und heißt “ANID”. Wir verwenden auch andere Cookies, wie z. B. “DSID”, “FLC”, “AID”, “TAID” und “exchange_uid”. Andere Google-Produkte wie YouTube nutzen diese Cookies möglicherweise ebenfalls zur Auswahl relevanterer Werbung.” Quelle: https://policies.google.com/technologies/types?hl=de-de
Eine schöne Übersicht über verschiedene Cookies, die Google im Zusammenhang mit YouTube und DoubleClick.net verwendet, findet sich unter https://www.digital.man/de/en/general/cookies.html
Das IDE Cookie im Testfall mit der Zeichenfolge AHWqTUm9dtyTA3xlZUv0dqjaYvtJNRdxyxnZ-FQ5c53n_dKDWqZaSQ2NMEAASzzV ist ein Beispiel für eine eindeutige ID, wie sie im Browser verwendet wird. Sie hat 10 Jahre lang Gültigkeit! Die Doubleclick.net Cookies dienen einmal der Steuerung der Anzeige von Werbung in Videos und dann der Anzeige von Werbung auf Websites. Beim Besuch auf Websites, welche im Hintergrund Dienste von Doubleclick.net laufen haben, wird der Nutzer anhand des Cookies wiedererkannt, auch wenn dieser Nutzer dabei nicht unbedingt einer identifizierbaren Person zugeordnet sein muss.

Brave Browser zeigt im Fall eines eingebetteten Videos beim Abspielen zumindest 12 websiteübergreifende Tracker3Die Zahl kann sich beim Anhalten und weiteren Abspielen eines Videos nach oben verändern. an und eine Instanz von websiteübergreifendem Fingerprinting.

Google-Analytics

Gibt es nicht, wenn YouTube Videos in eine Seite eingebettet werden, außer die Website selbst nutzt den Dienst. Da Google über das eingebettete Video bereits ausreichend Zugriff hat auf Nutzerdaten, braucht es kein Google Analytics.

Hinweise zur Nutzung durch Schulen

Grundsätzliches

Das Geschäftsmodell von YouTube bzw. Google/ Alphabet setzt in der Hauptsache auf die Erhebung und Verwertung von personenbezogenen Daten der Nutzer mit dem Ziel Werbung zu verkaufen. Der Nutzer ist das Produkt, sagt man nicht umsonst. Daran ändert auch ein kostenpflichtiges YouTube Abonnement nichts. Zwar kann der Nutzer dann Videos ohne Werbung ansehen, doch auch seine Daten werden verwertet, wie auch die Daten von Nutzern ohne eigenes Konto oder mit einem kostenfreien Zugang. Eine Ausnahme besteht nur, wenn Youtube bzw. YouTube Videos über ein schulisches G Suite for Education Konto4Die Nutzung von G Suite for Education ist in Bezug auf Datenschutz ein Thema für sich, das an dieser Stelle nicht weiter vertieft werden soll, da es nur um den Sachverhalt an sich geht. aufgerufen werden. Dann sagt Google zu, dass die erhobenen Daten nicht zur Profilbildung mit dem Ziel der Anzeige von Werbung verwendet werden.

Das heißt, selbst wenn es nur um das Konsumieren von Videos geht, werden durch verschiedene im Hintergrund laufenden Dienste Googles Daten erhoben, um wie oben beschrieben, Nutzerverhalten zu erfassen und Werbung anzuzeigen. Die Anzeige von Werbung muss nicht im Video selbst stattfinden, sondern kann auch auf einer anderen Website erfolgen, auf welcher Google Werbung geschaltet wird, die von einem Schüler nach Ansehen eines Videos besucht wird.

In Schule werden YouTube Videos oft eingesetzt. Je nach Situation werden Schüler gezielt aufgefordert, ein bestimmtes Video, z.B. ein Erklärvideo, anzusehen oder sie schauen sich ein Video während einer Recherche zu einem Thema an, weil es in ihren Suchergebnissen erscheint. Auch wenn YouTube aus dem Leben vieler junger Menschen heute kaum noch wegzudenken ist, hat die Schule eine Obhutspflicht und darf Schüler, zumindest jüngere Schüler, nicht schutzlos den Datenzugriffen Googles aussetzen. Während ältere Schüler spätestens ab Vollendung des 16. Lebensjahres in der Lage sein sollten, die Tragweite ihrer Entscheidung, ein YouTube Video mit einem privaten Endgerät anzuschauen, abschätzen können, kann davon bei jüngeren Schülern definitiv nicht ausgegangen werden.

Nutzung in der Schule

Konsumieren Schüler YouTube Videos in der Schule von schulischen Geräten aus ohne gleichzeitigen Login an anderen Online Plattformen, können die dabei im Hintergrund aktiven Trackingmechanismen keine für Google direkt verwertbaren Daten erheben. Es besteht jedoch die Möglichkeit, dass Google bei Nutzung eines persönlichen Zugangs im pädagogischen Netz, bei welchem auch Browsereinstellungen und Cookies gespeichert werden, ein anonymes Profil aus den Nutzungsdaten erstellt, gegen welches dann Werbung angezeigt werden könnte. Ob und inwieweit solches möglich ist, hängt von der Konfiguration des persönlichen Zugangs ab wie auch den Filter-/ Blockier-/ und Schutzmechanismen des pädagogischen Netzes.

Nutzung zu Hause/ auf privaten Geräten/ BYOD

Werden YouTube Videos von zu Hause aus aufgerufen oder von einem privaten Endgerät, ergeben sich für den Anbieter zahlreiche Möglichkeiten, die erhobenen Daten einer identifizierbaren Person zuzuordnen, sei es anhand der IP Adresse oder durch bereits auf dem Endgerät bestehende Logins an anderen Plattformen und bereits vorliegende Cookies. Bei mobilen Endgeräten kommen noch Geräte IDs und andere Merkmale hinzu. Im Falle von Geräten, die im Rahmen einer 1:1 Ausstattung genutzt werden, ist eine Zuordnung von erhobenen Daten zu einer identifizierbaren Person nicht ausgeschlossen, da z.B. die IP Adresse des Hausanschlusses ermittelbar ist und das Gerät über eine Geräte ID verfügen kann5Hinweis: Ab iOS 14 kann Tracking durch Werbeanbieter/ Analysedienste mittels Identifier for Advertisers (IDFA) über Apps und Websites hinweg auf App Basis gesteuert werden. Bis dahin ist diese IDFA auf 1:1 genutzten Geräten durchaus ein #Datenschutz Problem.. Zudem werden Geräte in 1:1 Ausstattung in der Regel in der Freizeit auch privat genutzt.

Wenn YouTube Videos auf privaten Endgeräten angeschaut werden sollen oder von zu Hause aus, kann dieses wegen der damit einhergehenden möglichen Risiken für die Nutzer nicht verpflichtend sein, auch wenn viele Jugendliche bereits YouTube Nutzer sind und die Eltern damit keine Probleme haben. Es sollte deshalb immer auch Alternativen geben. Außerdem sollten Nutzern Möglichkeiten aufgezeigt werden, wie sie die Zugriffe Googles auf ihre Daten unterbinden oder zumindest einschränken können. Alternativen sind in dem Moment, wo es sich nicht um von den Lehrkräften oder von Schülern erstellte Videos oder um solche unter freien Lizenzen handelt, kaum umsetzbar, ohne mit dem Urheberrecht in Konflikt zu kommen. Bei Videos, deren Nutzung nicht durch das Urheberrecht auf den Abruf über YouTube beschränkt ist, besteht immer noch die Möglichkeit, diese Videos auf einem Server der Schule oder dem Server eines europäischen Anbieters6Die Nutzung der Dienste eines solchen Anbieters setzt den Abschluss eines Vertrag zur Auftragsverarbeitung zwischen Schule und Anbieter voraus. zum Download zu bereitzustellen.

Datenschutz Bewertung Übersicht

Nutzung in der Schule mit schulischen Endgeräten (ohne Benutzerprofil oder mit Schutzmaßnahmen)

Solange Schüler nicht gleichzeitig an anderen nichtschulischen Online Plattformen eingeloggt sind oder zuvor stattgefundene Logins an solchen-Plattformen verwertbare Datenspuren hinterlassen haben, über welche sie für die beim Abruf von YouTube Videos im Hintergrund aktiven Tracking Mechanismen identifizierbar werden, entstehen dabei keine signifikanten Risiken für sie. Solches trifft zu, wenn in einer Lerngruppe iPads ohne Nutzerkonten oder über Temporary Sessions von verschiedenen Personen wechselnd genutzt werden. Werden nach Nutzung des Endgerätes alle im Zusammenhang mit der Internetnutzung gespeicherten Daten (Browserverlauf, Cookies) gelösch, sollte das Risiko auch bei Nutzung mit einen Benutzerprofil am Gerät gleichermaßen gering sein.

Nutzung in der Schule mit schulischen Endgeräten  (keine Schutzmaßnahmen)

Sobald Schüler mit einem eigenen Benutzerprofil an einem schulischen Endgerät angemeldet sind und dieses nicht geschützt ist, etwa durch automatisches Löschen von Cookies und Browserverlauf nach jedem Logout, kann Google dem schulischen Nutzer Informationen aus dem Nutzungsverhalten zuordnen, auch wenn dieser sich nie an einer Google Plattform oder einer anderen Plattform, über welche Google Daten erhebt, anmeldet. Solange der Nutzer sich vom schulischen Endgerät nicht an einer anderen nichtschulischen Online-Plattform anmeldet, über welche die Identität des Nutzers offenbar werden kann, sollte er für Google nicht identifizierbar sein. Für diesen Fall besteht für den Nutzer nur ein geringes Risiko. In dem Moment, wo der Nutzer sich an einem anderen nichtschulischen Online Dienst anmeldet, gleicht das Risko dem bei einer Nutzung auf einem privaten Endgerät ohne Schutzmaßnahmen (0 Sterne).

Nutzung auf privaten Endgeräten/BYOD (keine Schutzmaßnahmen)

Bei der Nutzung von privaten Endgeräten, ob zu Hause oder in der Schule, erfolgen Googles Zugriffe auf personenbezogene Daten der Nutzer ohne jegliche Einschränkung, sofern nicht Schutzmaßnahmen ergriffen werden. Vor allem Geräte mit Mobilfunkzugang sind in vielfacher Weise zu identifizieren und einem Nutzer zuzuordnen.7Nutzer von Android Geräten sind ohnehin, immer mit Google verbunden, sofern sie ihr Gerät nicht mit einem alternativen OS versehen haben.

Nutzung auf privaten Endgeräten/BYOD (mit Schutzmaßnahmen)

Bei der Nutzung von privaten Endgeräten, ob zu Hause oder in der Schule, lassen sich die Zugriffe Googles auf personenbezogene Daten  der Nutzer durch Verwendung eines sicheren Browsers wie Brave Browser oder DuckDuckGo auf Mobilgeräten deutlich einschränken aber vermutlich nicht komplett unterbinden. Mögliche Risiken, welche für Nutzer aus dem Aufruf von YouTube Videos entstehen, können damit stark reduziert werden.

Fazit

Die Nutzung von YouTube zur Anzeige von Videos in der Schule und im Zusammenhang mit Unterricht von zu Hause aus ist, von eventuellen Konflikten mit dem Urheberrecht abgesehen, auch aus Sicht des Datenschutz nicht unproblematisch. Anders als über in fremde Websites eingebettete Daten Tools wie Google-Analytics und Google Tag Manager erhält der Anbieter über die Anzeige von Videos auf dem eigenen Portal YouTube.com oder über Einbettung in fremde Websites nahezu ungehinderten Vollzugriff auf eine Vielzahl von Daten der Nutzer. Diese umfassen Informationen zum Internetzugang, verwendetem Browser, Betriebssystem und Gerät und können genutzt werden, um Nutzerverhalten zu sammeln, über verschiedene Websites und Apps zu verfolgen, um daraus ein Profil zu erstellen, gegen welches personalisierte Werbung angezeigt werden kann. Werbung kann bereits direkt im Video angezeigt werden. Auch das ist in Schule, sofern es nicht speziell um das Thema Werbung geht, nicht unbedenklich. Es gibt durchaus Wege, die Risiken zu minimieren oder sogar komplett auszuschalten, und Nutzer sollten diese kennen, wenn man ihnen YouTube Videos anbietet oder diese gar ein verpflichtender Bestandteil des Unterrichts sein sollen.

Auch vor dem Hintergrund, dass ein großer Teil junger Menschen heute, zumeist mit Billigung der Erziehungsberechtigten, regelmäßig YouTube Videos oder Musik des Anbieters konsumiert und Google dadurch in der Lage ist, umfangreiche Profile über diese Personen zu erstellen, steht Schule in einer Obhutspflicht. Das gilt vor allem für jüngere Schüler. Schulen, die YouTube nutzen, sollten die Risiken für das Recht auf informationelle Selbstbestimmung im Unterricht thematisieren und Möglichkeiten aufzeigen, wie Nutzer sich vor dem ungebremsten Zugriff des Anbieters auf ihre Daten schützen können.

Schulen, die YouTube Videos im Unterricht und für die häusliche Vor- und Nachbereitung einsetzen, sollten Eltern zuvor umfassend darüber wie auch über mögliche Risiken, welche sich daraus für ihre Kinder ergeben können, informieren. Wenn Schulen keine Möglichkeit haben, YouTube Videos ohne Werbung anzeigen zu lassen oder die Schüler durch die oben beschriebenen Maßnahmen vor den Zugriffen Googles zu schützen, sollten sie vorab eine Zustimmung der Eltern einholen. Diese kann nur freiwillig sein, und damit dieses möglich ist, muss die Schule Alternativen bieten können.

Sollen Videos mit jüngeren Schülern genutzt werden, empfiehlt es sich grundsätzlich, Videos entweder so anzubieten, dass der Zugriff Googles komplett unterbunden wird, oder auf alternative Plattformen zu setzen. Dafür gibt es verschiedene Möglichkeiten.

Empfehlung

YouTube Videos nicht direkt von YouTube.com aufrufen

Die Zugriffe durch Google reduzieren sich, wenn ein Video nicht direkt über YouTube.com aufgerufen wird. Wird ein Video in eine Website eingebettet, ist es auf mobilen Endgeräten wie Smartphones und Tablets möglich, die Videos direkt im Browser abzuspielen. Das geht bei einem Aufruf über YouTube.com nicht! Geräte mit iOS wie Android öffnen Video, die von YouTube.com aufgerufen werden, direkt in der YouTube App, die in ihren Datenzugriffen ohne Anpassung der Datenschutzeinstellungen der Website YouTube.com in nichts nachstehen dürften.

YouTube Videos über Dienste von Tracking befreien

invidio.us

Die andere Möglichkeit ist, man nutzt die Plattform Invidious. Dahinter verbirgt sich ein Open Source Projekt, welches als Dienst angeboten wird unter invidio.us. Die Plattform erlaubt es, die Datenzugriffe von YouTube zu unterbinden und YouTube Videos datenschutzfreundlich in andere Websites einzubinden.8Allerdings verarbeitet invido.us die üblichen bei Besuchen von Webservern anfallenden Nutzerdaten wie IP Adresse, Browser, OS, Datum, Uhrzeit usw. in Logdateien. Dazu nimmt man den Link des Videos bei YouTube, z.B. https://www.youtube.com/watch?v=m5hobLax9bM und kopiert davon den Endteil watch?v=m5hobLax9bM Diesen Endteil setzt man an https://invidio.us/ , so dass man den Link https://invidio.us/watch?v=m5hobLax9bM erhält. Diesen könnte man dann in ein Padlet einbinden. Man sollte wissen, dass der Dienst invidio.us schon mal etwas träge läuft. Es kann also einen Augenblick dauern, bis das Video erscheint. Manchmal kommt auch ein Hinweis, das Video wäre eventuell geblockt. Dann hilft es, wenn man den Link mehrmals lädt. Es kann auch schon helfen, wenn die Lehrkraft den Link selbst mindestens einmal aufruft – bis das Video bei invidio.us angezeigt wird. Danach sollte es bei den Schülern schneller gehen. Invidious kann auch selbst gehostet werden. 

viewpure.com

Der Anbieter viewpure.com verspricht ähnliche Funktionen und blockiert tatsächlich Zugriffe Googles via YouTube auf die Daten der Nutzer. Dafür laufen bei Viewpure jedoch zumindest bei der kostenfreien Version zahlreiche Dienste Dritter im Hintergrund, welche die Aussicht auf eine risikofreie Nutzung von YouTube Videos direkt wieder zunichtemachen. Unter den im Hintergrund laufenden Diensten Dritter finden sich solche von Twitter, Facebook, Doubleclick.net (Google Werbenetzwerk) und Google-Analytics. Ob sich dieses bei Nutzung eines Bezahlkontos ändert, wäre zu prüfen.

video.link (ehem. safeyoutube.com)

Auch video.link verspricht eine datenschutzfreundliche Nutzung von YouTube Videos und spricht damit gezielt Schule an, ist bei näherer Betrachtung aber auch nicht wirklich die alternative Lösung. Im Hintergrund ist Google doch wieder mit im Boot über Google-Analytics9Die Goole-Analytics Prüfung der Uni Bamberg ergibt hier eine Abfrage ohne IP Anonymisierung. An Google wird verknüpft mit verschiedenen ID auch der Titel des Videos. und Doubleclick.net.

Schutz über sichere Browser und Apps

Die dritte Möglichkeit ist, wenn man den sicheren Brave Browser nutzt, den es für Desktop, Tablets und Smartphones gibt und dort ein “neues privates Fenster” oder ein “neues privates Fenster mit Tor” öffnet. Dort werden die Datenabgriffe von YouTube recht gut blockiert und man schaut das Video sicher an. Auch der Mozilla Browser Firefox bietet recht gute Optionen, Tracking über verschiedene Websites hinweg zu blockieren. Auf mobilen Geräten kann man den DuckDuckGo Browser nutzen, ein App, welches Nutzer vor Datenzugriffen sehr gut schützt. Wie oben beschrieben, funktioniert dieser Ansatz am sichersten, wenn YouTube Videos nicht über YouTube.com abgerufen werden, sondern in eine Website eingebettet werden. Das könnte die Schulhomepage sein oder eine Lehrerseite. 

Alternative Video Portale

PeerTube Netzwerk

Es gibt darüber hinaus auch noch die Möglichkeit, andere Videoportale zu nutzen. Eine solche Alternative stellt das freie Videoportal PeerTube dar. PeerTube beschreibt sich selbst wie folgt:

“PeerTube, entwickelt von Framasoft, ist die kostenlose und dezentralisierte Alternative zu Videoplattformen und bietet Nutzern über 200.000 Videos, die von 30.000 Benutzern veröffentlicht und über 10 Millionen Mal angesehen wurden.”

Als ein förderiertes System voneinander unabhängiger aber mit einander verbundener Videoplattformen lebt PeerTube davon, dass sich Nutzer/ Video Produzenten mit eigenen Instanzen beteiligen, um die Last der gespeicherten und gestreamten Videos  ähnlich wie in einem BitTorrent Netz zu verteilen. Dabei sind verschiedene Instanzen auf unterschiedliche Themen spezialisiert, ganz nach den Themen, mit welchen sich die jeweiligen Betreiber beschäftigen. Es gibt so auch Instanzen, die Bildungsinhalte aufnehmen. Die Instanzen sind in verschiedenen Ländern zu Hause und haben deshalb auch unterschiedliche Sprachen. Schulen können die Plattform nutzen, um selbst erstellte Videos zu veröffentlichen, sei es dass es sich um Erklärvideos handelt oder von Schülern erstellte Videos. Man kann das Netzwerk durch Spenden unterstützen und sollte dieses tun, wenn man selbst Videos über einen der beteiligten Anbieter bzw. Betreiber einer Instanz veröffentlichen möchte. Die Vorteile von PeerTube liegen ganz eindeutig in der Offenheit der Systeme, die ohne Datenschnüffelei betrieben werden. Von Nachteil ist das deutlich eingeschränktere Angebot an Videos. Wer Schülern eigene Videos oder solche, die unter freien Lizenzen verfügbar von YouTube heruntergeladen werden können, über eine datenschutzfreundliche Videoplattform zum Streaming bereitstellen möchte, ist mit dem Netzwerk der PeerTube Instanzen am besten beraten, sollte dann aber auch bereit sein, den Anbieter der gewählten Instanz mit regelmäßigen Spenden zu unterstützen. 

Alternativ kann eine PeerTube Instanz auch selbst oder besser durch einen beauftragten Dienstleister betrieben werden. Das Medienpädagogik Praxis Blog beschreibt in dem sehr guten Beitrag PeerTube als YouTube Ersatz, wie das geht und worauf zu achten ist, um nicht mit Datenschutz oder Urheberrecht in Konflikt zu kommen.10Ein Beispiel für einen Anbieter für Peer Tube Hosting ist Weingärtner IT Services. Für weniger als 100€/Jahr kann man hier im kleinsten Tarif bis zu 100 GB Speicher für Videos mieten, Streaming unbegrenzt.

Vimeo

Vimeo ist in der kostenfreien Version defininitiv keine solche Alternative, da auch hier zahlreiche Dienste Dritter im Hintergrund laufen11Dazu gehören: Social Media Tracker von LinkedIn und Facebook, sowie Cross-Site Tracking Cookies von verschiedenen Google Diensten, Facebook, LinkedIn, Twitter, Microsoft. Ob die kostenpflichtige Version aus Sicht des Datenschutz besser zu nutzen ist, wäre zu überprüfen.

Nutzung über Google Classroom / Google Workspace for Education

Schulen, die Google Workspace for Education bzw. Google Classroom nutzen, haben anderen Schulen gegenüber einen Vorteil. Werden YouTube Videos in Classroom oder Slides eingebettet, erhebt Google keine Nutzerdaten. Es wird auch keinerlei Werbung angezeigt. Was aus Sicht des Datenschutz zunächst sehr gut klingt, hat jedoch einen Haken. Google Workspace for Education ist ein Angebot von Google/ Alphabet und bezüglich der Datenschutzkonformität der Plattform gehen hier die Meinungen der Aufsichtsbehörden, Kultusministerien und Fachjuristen auseinander.12Das Thema soll hier nicht weiter vertieft werden. Die Möglichkeit ist nur der Vollständigkeit wegen genannt.

Bereitstellung über eigenen Server

Schulen steht immer auch die Möglichkeit offen, selbsterstellte Videos und solche mit freien Lizenzen, die von anderen Quellen stammen, auf einem eigenen Server für die Schülerinnen und Schüler der eigenen Schule bereitzustellen. Ein eigener Server kann im Schulgebäude stehen oder angemietet sein. Im letzteren Fall ist der Abschluss eines Vertrag zur Auftragsverarbeitung mit dem Hoster erforderlich. Je nach Kompetenz, Serverleistung und Internetanbindung des Servers können die bereitgestellten Videos zum Download oder zum Streaming angeboten werden. Es ist dann jedoch darauf zu achten, dass der Nutzerkreis auf schulische Nutzer beschränkt bleibt, um die Serverkapazitäten und Datenvolumen nicht zu überschreiten. Die Schule ist als Betreiber des Servers auch für die Einhaltung des Urheberrechts verantwortlich und kann bei Verstößen haftbar gemacht werden.

Nutzung der Medienportale der Länder

Die Medienportale der Länder, in NRW die Plattform EDMOND NRW, sind aus Sicht des Datenschutz eine zu bevorzugende Lösung. Von Nachteil ist, dass hier keine eigenproduzierten Videos aufgenommen werden und die geringe Auswahl an Titeln. Zu vielen Themen sind aber auch hier öffentlich verfügbare Titel im Programm, etwa die Produktionen des Schulfernsehens. Welche anderen Titel für die einzelnen Schulen verfügbar sind, hängt von der Finanzkraft der Kommunen ab, die für die Lizenzen zahlen müssen.

Weitere Informationen

Sehr lesenswert ist zum Thema YouTube und Schule auch der umfangreiche und gut aufbereitete Beitrag des Internet ABC mit dem Titel YouTube im Unterricht.

Das sagen Aufsichtsbehörden

In ihrem Tätigkeitsbericht für das Jahr 2020 (S. 40f) hat sich die Aufsichtsbehörde Bremen auch zum Thema YouTube im Zusammenhang mit Unterricht geäußert:

“Verschiedentlich wurde uns berichtet, dass auf dem US-amerikanischen Videoportal YouTube bereitgestellte Inhalte von Lehrkräften im Rahmen des Distanzunterrichts genutzt wurden. So wurde Schülerinnen und Schülern zum Beispiel ein Link zu einem dort veröffentlichten Video übersandt und ihnen aufgegeben, diesen im Rahmen der häuslichen Aufgabenbearbeitung (von einem privaten Gerät) aufzurufen und im Anschluss schriftlich Fragen zu dem Video zu beantworten. Dies ist datenschutzrechtlich selbst dann unzulässig, wenn es sich nicht um Pflichtaufgaben handelt und die Nutzung über die im Land Bremen eingesetzte webbasierte Lernplattform itslearning geschieht. Bei Nutzung der Plattform YouTube werden von dieser diverse personenbezogene Daten der Nutzerinnen und Nutzer verarbeitet. Eine Erforderlichkeit der Nutzung in der geschilderten Form ist nicht ersichtlich. Ein zusätzliches Problem in diesem Zusammenhang ist die Übermittlung der erfassten Daten in die Vereinigten Staaten von Amerika.”

Man kann davon ausgehen, dass auch die anderen Aufsichtsbehörden das Thema gleichartig bewerten werden.

Stand 08/2021

Die Datenschutzerklärung

Lesezeit: 7 Minuten

Wichtig! Bevor man sich an die Erstellung der Datenschutzerklärung setzt, sollte man zunächst die Schulhomepage auf Datensparsamkeit einstellen (Siehe dazu – Schulhomepage, Privacy by Design).

Danach sollte man wissen, welche personenbezogenen Daten auf der Schulhomepage durch welche Funktionalitäten erhoben werden, von Besuchern wie eventuell auch von Nutzern eines internen Bereichs. Diese gilt es, in der Datenschutzerklärung auszuweisen.

Im folgenden Teil werden die einzelnen Bestandteile einer Datenschutzerklärung nacheinander aufgeführt. Zu den verschiedenen Punkten gibt es Fußnoten, die nähere Erklärungen geben. Die Vorlagen können mit Copy & Paste übernommen und angepasst werden. Der obere Teil dieser Vorlage orientiert sich an einem Angebot des Kultusministeriums Baden Württemberg.


Verantwortlicher und Datenschutzbeauftragter

Verantwortlicher

Verantwortlicher gem. Art. 4 Abs. 7 EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) ist [Name, ladungsfähige Anschrift, E-Mail-Adresse] (siehe unser Impressum)1Namen und Kontaktdaten des Verantwortlichen (Schulleitung) sowie gegebenenfalls seines Vertreters.

Datenschutzbeauftragter

Sie erreichen unseren Datenschutzbeauftragten unter [ E-Mail-Adresse, (Anschrift, dienstl. Telefonnummer)].2Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten. Das kann der/die behördlichbestellte schulische Datenschutzbeauftragte sein oder eine in der Schule benannte Person. Der Name des/der Datenschutzbeauftragten muss hier nicht genannt werden. Es reicht eine E-Mail Adresse. Auch eine Postanschrift und Telefonummer, die zu normalen Bürozeiten erreichbar ist, kann genannt werden.

Information über die Erhebung personenbezogener Daten, Speicherdauer

  • Im Folgenden informieren wir über die Erhebung personenbezogener Daten bei Nutzung unserer Website. Personenbezogene Daten sind alle Daten, die auf Sie persönlich beziehbar sind, z. B. Name, Adresse, E-Mail-Adressen, Nutzerverhalten.
  • Bei Ihrer Kontaktaufnahme mit uns per E-Mail3z.B. über die im Impressum oder unter Kontakt genannte E-Mail Adresse der Schule. oder über ein Kontaktformular werden die von Ihnen mitgeteilten Daten (Ihre E-Mail-Adresse, ggf. Ihr Name und Ihre Telefonnummer) von uns gespeichert, um Ihre Fragen zu beantworten. Die in diesem Zusammenhang anfallenden Daten löschen wir, nachdem die Speicherung nicht mehr erforderlich ist, oder schränken die Verarbeitung ein, falls gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen.
  • Falls wir für einzelne Funktionen unseres Angebots auf beauftragte Dienstleister zurückgreifen oder Ihre Daten für werbliche Zwecke nutzen möchten, werden wir Sie untenstehend im Detail über die jeweiligen Vorgänge informieren. Dabei nennen wir auch die festgelegten Kriterien der Speicherdauer.4Dieser Punkt braucht nur übernommen werden, wenn z.B. Website Statistiken wie Google Analytics genutzt werden, externe Newsletterversender oder ähnlich.

Ihre Rechte

  • Hinsichtlich der Sie betreffenden personenbezogenen Daten, die auf dieser Webseite verarbeitet werden, wie auch bei einer Kontaktaufnahme mit der Schule per E-Mail oder Kontaktformular, haben Sie uns gegenüber folgende Rechte:
    • Recht auf Auskunft,
    • Recht auf Berichtigung oder Löschung,
    • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung,
    • Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung,
    • Recht auf Datenübertragbarkeit.
  • Sie haben zudem das Recht, sich bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch uns zu beschweren.
      • Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
        Nordrhein-Westfalen
        Postfach 20 04 44
        40102 Düsseldorf
        Tel.: 0211/38424-0
        Fax: 0211/38424-10
        E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de
  • Werden personenbezogene Daten an ein Drittland oder an eine internationale Organisation übermittelt, so haben Sie das Recht, über die geeigneten Garantien gemäß Art. 46 EU-DSGVO im Zusammenhang mit der Übermittlung unterrichtet zu werden.5Wird bei den meisten Schulhomepages nicht zutreffen, außer es werden innerhalb der Seite Dienste genutzt, welche nicht in Deutschland oder dem Geltungsbereich der DS-GVO liegen, z.B. USA oder Schweiz.

Sicherheit

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Aus Gründen der Sicherheit und zum Schutz der Übertragung vertraulicher Inhalte, wie zum Beispiel der Anfragen, die Sie an uns als Seitenbetreiber senden, nutzt diese Seite eine SSL-Verschlüsselung. Eine verschlüsselte Verbindung erkennen Sie daran, dass die Adresszeile des Browsers von „http://“ auf „https://“ wechselt und an dem Schloss-Symbol in der Adresszeile Ihres Browsers.

Wenn die SSL Verschlüsselung aktiviert ist, können die Daten, die Sie an uns übermitteln, nicht von Dritten mitgelesen werden.

Erhebung und Zweck personenbezogener Daten bei Besuch unserer Website

Server Log Dateien

Bei der bloß informatorischen Nutzung der Website, also wenn Sie sich nicht registrieren oder uns anderweitig Informationen übermitteln, erheben wir nur die personenbezogenen Daten, die Ihr Browser an unseren Server übermittelt. Wenn Sie unsere Website betrachten möchten, erheben wir die folgenden Daten, die für uns technisch erforderlich sind, um Ihnen unsere Website anzuzeigen und die Stabilität und Sicherheit zu gewährleisten (Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f EU-DSGVO):

  • IP-Adresse
  • Datum und Uhrzeit der Anfrage
  • Zeitzonendifferenz zur Greenwich Mean Time (GMT)
  • Inhalt der Anforderung (konkrete Seite)
  • Zugriffsstatus/HTTP-Statuscode
  • jeweils übertragene Datenmenge
  • Website, von der die Anforderung kommt
  • Browser
  • Betriebssystem und dessen Oberfläche
  • Sprache und Version der Browsersoftware.

Cookies

Zusätzlich zu den zuvor genannten Daten werden bei Ihrer Nutzung unserer Website Cookies auf Ihrem Rechner gespeichert. Bei Cookies handelt es sich um kleine Textdateien, die auf Ihrer Festplatte dem von Ihnen verwendeten Browser zugeordnet gespeichert werden und durch welche der Stelle, die den Cookie setzt (hier durch uns), bestimmte Informationen zufließen. Cookies können keine Programme ausführen oder Viren auf Ihren Computer übertragen. Sie dienen dazu, das Internetangebot insgesamt nutzerfreundlicher und effektiver zu machen.

Es werden dabei folgende Arten von Cookies verwendet:6Werden keinen Cookies genutzt, kann dieser komplette Absatz entfallen. Kommen nur bestimmte Typen von Cookies vor, werden die nicht genutzten entfernt.

  1. Diese Website nutzt folgende Arten von Cookies, deren Umfang und Funktionsweise im Folgenden erläutert werden:
    1. Transiente Cookies (dazu 2)
    2. Persistente Cookies (dazu 3).
  2. Transiente Cookies werden automatisiert gelöscht, wenn Sie den Browser schließen. Dazu zählen insbesondere die Session-Cookies. Diese speichern eine sogenannte Session-ID, mit welcher sich verschiedene Anfragen Ihres Browsers der gemeinsamen Sitzung zuordnen lassen. Dadurch kann Ihr Rechner wiedererkannt werden, wenn Sie auf unsere Website zurückkehren. Die Session-Cookies werden gelöscht, wenn Sie sich ausloggen oder den Browser schließen.
  3. Persistente Cookies werden automatisiert nach einer vorgegebenen Dauer gelöscht, die sich je nach Cookie unterscheiden kann. Sie können die Cookies in den Sicherheitseinstellungen Ihres Browsers jederzeit löschen.
  4. Sie können Ihre Browser-Einstellung entsprechend Ihren Wünschen konfigurieren und z. B. die Annahme von Third-Party-Cookies oder allen Cookies ablehnen. Wir weisen Sie darauf hin, dass Sie eventuell nicht alle Funktionen dieser Website nutzen können.
  5. [Wir setzen Cookies ein, um Sie für Folgebesuche identifizieren zu können, falls Sie über einen Account bei uns verfügen. Andernfalls müssten Sie sich für jeden Besuch erneut einloggen.] 7
    Ist nur von Belang, wenn es für Lehrkräfte und/oder Schüler eine Möglichkeit gibt, sich einzuloggen in einen internen Bereich. Falls nicht zutreffend, diese Passage löschen.
  6. [Die genutzten Flash-Cookies werden nicht durch Ihren Browser erfasst, sondern durch Ihr Flash-Plug-in. Weiterhin nutzen wir HTML5 storage objects, die auf Ihrem Endgerät abgelegt werden. Diese Objekte speichern die erforderlichen Daten unabhängig von Ihrem verwendeten Browser und haben kein automatisches Ablaufdatum. Wenn Sie keine Verarbeitung der Flash- Cookies wünschen, müssen Sie ein entsprechendes Add-On installieren, z. B. „ Privacy Badger“ für Mozilla Firefox (https://addons.mozilla.org/de/firefox/addon/privacy-badger17/) oder das Adobe- Flash-Killer-Cookie für Google Chrome. Die Nutzung von HTML5 storage objects können Sie verhindern, indem Sie in Ihrem Browser den privaten Modus einsetzen. Zudem empfehlen wir, regelmäßig Ihre Cookies und den Browser-Verlauf manuell zu löschen.]8
    Kommt nur in Frage, wenn Flash Cookies zum Einsatz kommen.

Die folgenden Angaben ergänzen den oberen Teil. Welche Angaben benötigt werden, hängt von den Funktionalitäten der Schulhompage ab. Das kann der Fall sein, wenn es eine Kommentarfunktion gibt, ein Kontaktformular, Videos eingebunden werden oder andere externe Dienste. Aufgrund der Vielzahl möglicher Dienste sind hier nur die wichtigsten aufgeführt, die bei Bedarf ebenfalls per Copy & Paste in die eigene Datenschutzerklärung übernommen und dort angepasst werden können.


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Wenn Sie uns per Kontaktformular Anfragen zukommen lassen, werden Ihre Angaben aus dem Anfrageformular inklusive der von Ihnen dort angegebenen Kontaktdaten zwecks Bearbeitung der Anfrage und für den Fall von Anschlussfragen bei uns gespeichert. Diese Daten geben wir nicht ohne Ihre Einwilligung weiter. Die gespeicherten Informationen werden gelöscht, sobald die Bearbeitung Ihre Anfrage abgeschlossen wurde.

Video – YouTube

Auf unserer Seite verwenden wir Youtube Videos, um über das Schulleben zu berichten und im Rahmen des Flipped Classroom zusätzliche Lernangebote für den Unterricht und das Lernen zu Hause bereitzustellen. Da es nicht möglich ist, die Videos lokal auf unserem Server zu hosten, nutzen wir das Angebot von YouTube, einem Drittanbieter. Technisch bedingt kommt es durch die Einbindung von YouTube Videos zu Aufrufen der Server von YouTube. An den YouTube-Server werden dabei Daten Ihres Browsers bzw. Ihres Endgerätes übermittelt. Es wird dabei auch übermittelt, welche unserer Internetseiten Sie besucht haben. Sind Sie dabei als Mitglied bei YouTube eingeloggt, ordnet YouTube diese Information Ihrem persönlichen Benutzerkonto zu. Sie können diese Zuordnung verhindern, indem Sie sich vor der Nutzung unserer Internetseite aus Ihrem YouTube-Benutzerkonto sowie anderen Benutzerkonten der Firmen YouTube LLC und Google Inc. abmelden und die entsprechenden Cookies der Firmen löschen.

Für die mit dem Abspielen eines Videos verbundene Verwendung von Daten Ihres Browsers bzw. Endgerätes verweisen wir auf die Datenschutzhinweise des Anbieters. Weitere Informationen zur Datenverarbeitung und Hinweise zum Datenschutz durch YouTube (Google) finden Sie unter www.google.de/intl/de/policies/privacy/.9Dieser Abschnitt wird nur benötigt, wenn YouTube Videos in die Schulhomepage eingebunden werden. Der Zweck sollte dann angepasst werden. Basiert die Homepage auf WordPress und es wird das Plugin “Embed videos and respect privacy” genutzt, sollte darauf hingewiesen werden, dass Daten erst erhoben werden, wenn das Video abgespielt wird.

Video – Vimeo

Auf unserer Seite verwenden wir Videos von Vimeo, um über das Schulleben zu berichten und im Rahmen des Flipped Classroom zusätzliche Lernangebote für den Unterricht und das Lernen zu Hause bereitzustellen. Da es nicht möglich ist, die Videos lokal auf unserem Server zu hosten, nutzen wir das Angebot von Vimeo, einem Drittanbieter. Technisch bedingt kommt es durch die Einbindung von Vimeo Videos zu Aufrufen der Server von Vimeo. An den Vimeo-Server werden dabei Daten Ihres Browsers bzw. Ihres Endgerätes übermittelt. Es wird dabei auch übermittelt, welche unserer Internetseiten Sie besucht haben.

Für die mit dem Abspielen eines Videos verbundene Verwendung von Daten Ihres Browsers bzw. Endgerätes verweisen wir auf die Datenschutzhinweise des Anbieters. Weitere Informationen zur Datenverarbeitung und Hinweise zum Datenschutz durch Vimeo finden Sie unter https://vimeo.com/privacy.10Dieser Abschnitt ist nur erforderlich, wenn die Schulhomepage Videos von Vimeo nutzt. Der Zweck ist entsprechend anzupassen. Wird die Schulhomepage mit WordPress betrieben und das Plugin “Embed videos and respect privacy” genutzt, so sollte darauf hingewiesen werden, dass Daten erst bei Abspielen des Videos erhoben werden.

Google Fonts

Unsere Homepage verwendet zur Darstellung der Schrift sogenannte Webfonts.11In Analysetools wie https://webbkoll.dataskydd.net/en erkennen Sie dieses an fonts.googleapis.com unter Hosts. Bereitgestellt werden diese von Google (http://www.google.com/webfonts/). 12Bei vielen Anbietern von Homepagebaukästen wie 1&1, Strato und ähnlich, werden die Google Webfonts standardmäßig eingesetzt, da sie optisch gefällige Seitenlayouts ermöglichen. Sie können auch nicht deaktiviert werden. Deshalb muss die Nutzung der Webfonts in der Datenschutzerklärung ausgewiesen werden.Beim Aufrufen unserer Website lädt Ihr Browser die benötigten Webfonts von einem Google Server in Ihren Browsercache, wobei Informationen aus Ihrem Browser an Google zurückfließen. Durch die Google Webfonts kann Ihr Browser eine optisch verbesserte Darstellung unserer Texte anzeigen. Falls Ihr Browser diese Funktion nicht unterstützt, wird eine Standardschrift von Ihrem Computer geladen und zur Anzeige des Textes genutzt. [Die Funktion ist uns durch den Websiteanbieter vorgegeben und kann nicht deaktiviert werden.]13Falls Sie nicht in der Lage sind, die Webfonts abzuschalten, dann ergänzen Sie diesen Satz.

Weitergehende Informationen zu Google Webfonts finden Sie unter https://developers.google.com/fonts/faq?hl=de-DE&csw=1

Allgemeine Informationen zum Thema Datenschutz bei Google finden sie unter http://www.google.com/intl/de-DE/policies/privacy/

Hinweis: von der Nutzung von Google Fonts ist dringend abzuraten, um Abmahnern keine Angriffsfläche zu bieten.

LearningApps

Auf unserer Website integrieren wir interaktive Online Übungsangebote der Schweizer Lernplattform https://www.LearningApps.org, um diese im Unterricht zu nutzen oder als zusätzliche Übungsangebote für zu Hause anzubieten. Beim Aufrufen der Seiten mit den Übungen werden Daten Ihres Browsers bzw. Ihres Endgerätes an LearningApps als Drittanbieter übermittelt. Es werden dabei mehrere Cookies gesetzt und je nach Übung und der Einbettung externer Dienste wie YouTube Anbieter weiterer Dienste kontaktiert. Weitere Informationen zur Datenverarbeitung und Hinweise zum Datenschutz durch Learning Apps finden Sie unter https://learningapps.org/rechtliches.php

LearningSnacks

Auf unserer Webseite integrieren wir interaktive Übungen von https://www.learningsnacks.de, um unseren Schülern ein zusätzliches Übungsangebot für den Unterricht zu machen. Beim Aufrufen der Seiten mit den Übungen werden Daten Ihres Browsers bzw. Ihres Endgerätes an LearningSnacks als Drittanbieter übermittelt.  Es werden dabei mehrere Cookies gesetzt und Anbieter weiterer Dienste kontaktiert. Zu diesen zusätzlichen Diensten, welche LearningSnacks nutzt, gehören die freien Schriftarten Google Fonts. Beim Aufruf von Webseiten oder Diensten, welche Google Fonts nutzen, werden Daten des Nutzers an Google weitergeleitet. Weitere Informationen zur Datenverarbeitung und Hinweise zum Datenschutz durch Learning Apps finden Sie unter https://www.learningsnacks.de/#/impressum?channel=Learning%20Snacks

E-Mail

Wenn Sie mit unserer Schule Kontakt per E-Mail aufnehmen, werden die uns damit von Ihnen mitgeteilten Daten (Ihre E-Mail-Adresse, ggf. Ihr Name und Ihre Telefonnummer) sowie die im E-Mail mitgeteilten Inhalte  von uns gespeichert, um Ihre Anfragen zu beantworten. Die in diesem Zusammenhang anfallenden Daten löschen wir, nachdem die Speicherung nicht mehr erforderlich ist, oder schränken die Verarbeitung ein, falls gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen. Die Aufbewahrungs- und Löschfristen von E-Mails, die an die Schulleitung, das Sekretariat oder Lehrkräfte gerichtet sind, können je nach Inhalt den Regelungen des Schulgesetzes NRW unterliegen und betragen dann 5 Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Schulpflicht endet (Schüler) und 5 Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Akten oder Dateien abgeschlossen worden sind oder die in Dateien gespeicherten personenbezogenen Daten zur Aufgabenerfüllung nicht mehr erforderlich sind (Lehrkräfte). Bitte beachten Sie, dass per E-Mail über das Internet verschickte Daten ohne Verschlüsselung nicht vor der unbefugten Kenntnisnahme durch Dritte geschützt sind. Für die Übermittlung vertraulicher Informationen bitten wir Sie in Ihrem Interesse, eine andere Kommunikationsform zu wählen.14Dieses Modul ist kein Muss, trägt aber zur Information bezüglich dieser Form der Datenverarbeitung bei und klärt über die möglichen Risiken in Bezug auf den Schutz von personenbezogenen Daten auf.

Widerspruch Werbe-Mails

Wir widersprechen hiermit ausdrücklich der Nutzung von im Rahmen der Impressumspflicht veröffentlichten Kontaktdaten zur Übersendung von nicht ausdrücklich angeforderter Werbung und Informationsmaterialien. Im Falle einer unverlangten Zusendung von Werbeinformationen, etwa durch Spam-E-Mails,  behalten sich die Betreiber dieser Seiten ausdrücklich rechtliche Schritte vor.15Dieser Passus kann sinnvoll sein, um sich vor unerwünschten Werbe E-Mails zu schützen. Ob man den Abschnitt unter die Datenschutzerklärung setzen möchte, muss jede Schule für sich entscheiden.

 

Youtube Videos auf Schulhomepage / Unterrichtsseite datenschutzkonform einbinden

Lesezeit: 3 Minuten

Videos spielen auf Internetseiten eine wichtige Rolle, da sie Inhalte anders darstellen können als Text, Audio oder Fotos. Deshalb findet man sie auch auf den Webseiten von Schulen und auf denen von Lehrkräften, die damit Materialien bereitstellen, z.B. Erklärvideos, um sie für Flipped Classroom Learnsettings zu nutzen. Meist werden die Video extern bei Youtube oder anderen Anbietern abgelegt und dann über einen Code in die eigene Webseite eingebettet. Das Problem dabei ist, bei der Einbettung eines Youtube Videos erhält auch ein Dritter, hier Youtube, Informationen über die Besucher der Webseite, auf welcher das Video eingebettet ist.

Grundsätzlich sollte entsprechend der DS-GVO bei einer Website der Schutz der personenbezogenen Daten durch die technische Gestaltung einer Webseite gefordert (Privacy by Design) und die Standardeinstellungen (Privacy by Default) gewährleistet sein.

Werden auf einer Webseite Daten erhoben und verarbeitet, was bei nahezu allen Webseiten der Fall ist, besteht nach der DS-GVO (Art. 13) für den Betreiber eine Informationspflicht gegenüber den Besuchern der Webseite. Dieses erfolgt in der Datenschutzerklärung, die von jeder Seite aus einfach zugänglich sein sollte.

Zusätzlich muss der Nutzer in die Erhebung der Daten nach DS-GVO (Art. 6, Abs. 1 a) einwilligen. Bei einem Kommentar kann dieses leicht über eine Checkbox und einen Text erfolgen.

Videos besser einbetten

1Ursprünglich hatte ich hier eine Erklärung stehen, wie man mit den Möglichkeiten von Youtube selbst die Daten des Webseitenbesuchers, welche durch die Einbettung eines Videos an Youtube abfließen, minimieren kann. Cookies werden bei dem Verfahren erst gesetzt, wenn das Video gestartet wird.  Nach einigen Hinweisen und weiterer Recherche zeigte sich, dass auch die vorgestellte Lösung nicht 100% perfekt war. Der Heise Beitrag Rote Karte für Webspione – YouTube-Videos datenschutzkonform einbetten zeigt (wie übrigens auch eine Webbkoll Analyse), dass doch Informationen fließen. Auch wenn durch das Youtube Video keine Cookies gesetzt werden, sind noch Tracker aktiv, die z.B. schon vorhandene Browser Cookies von Youtube oder Google auslesen und entsprechende Informationen daraus an ihr Netzwerk zurücksenden könnten. Auf nun vorgestellte Plugin hatte ich nur hingewiesen, da es mit unter Probleme mit dem Layout verursacht. Bei WordPress gibt es eine recht einfache Möglichkeit, Youtube Videos datenschutzkonform einzubetten, wenn das WordPress entweder eine Bezahlversion ist oder man es selbst hostet und so in der Lage ist, Plugins zu installieren. Was man braucht, ist das Pugin Embed videos and respect privacy.

Praktisch an diesem Plugin ist, dass man nichts weiter tun muss. Man integriert Youtube Videos wie gehabt über den Teilen Link, den die Plattform bereitstellt. Alle Videos, auch alte werden automatisch datenschutzkonform eingebunden. Eine Verbindung zwischen Besucher und Youtube kommt nicht zustande, keine Cookies, kein Tracking. Erst durch das Anklicken des Videos wird ein Cookie gesetzt und werden Daten an Youtube übertragen. Vorher passiert nichts.

Unter das Video setzt man einen Text, der darüber informiert und außerdem auf die Datenschutzerklärung verweist. In dieser wird entsprechend erklärt, dass für Videos von Youtube die Datenschutzbestimmungen des Anbieters Youtube gelten. Mit dem Anklicken, welches eine eindeutige bestätigende Handlung darstellt, erklärt sich der Nutzer mit den Datenschutzbestimmungen von Youtube einverstanden.2Art. 4 DSGVO Nr 11. „Einwilligung“ der betroffenen Person jede freiwillig für den bestimmten Fall, in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist; 3Ob der Nutzer die Datenschutzerklärung tatsächlich gelesen hat und von dort zu der von Youtube gegangen ist, um auch diese zu lesen, bleibt ihm überlassen. Er hatte die Möglichkeit, wie auch bei Hinweisen auf die AGBs bei Online Shops.

Beispiel

Aktivieren Sie JavaScript um das Video zu sehen.
https://youtu.be/Qkf8vy1P0g8

Durch das Starten des Videos, willigst du ein, dass ein Cookie gesetzt und Daten an Youtube übermittelt werden. Weitere Informationen dazu findest du in der Datenschutzerklärung.

Video von Sebastian SchmidtYoutube Creative Commons Namensnennung Lizenz

Das bedeutet nun für die Betreiber der Webseiten von Schulen oder Unterrichtsseiten

Alle Youtube Videos sollten datenschutzkonform eingebettet sein in eine Webseite. Nutzt man WordPress in einer Form, bei welcher man Plugins installieren kann, so hat man keine Probleme.

Bei der kostenlosen WordPress Version muss man sich mit einem Vorschaubild des Videos und einem Link behelfen und hoffen, dass WordPress in seinen Bemühungen, die Plattform DS-GVO freundlich zu machen, auch eine entsprechende Lösung für das Einbinden von Youtube Videos schafft.

Was andere Plattformen für Webseiten angeht, wie auch die Videos anderer Anbieter, da braucht man andere Lösungen. Vimeo bietet aktuell kein vergleichbares Verfahren an. Alternativ könnte man auch hier einen Screenshot des Videos als Bild einbauen und entweder das Bild zum Video verlinken oder einen Textlink dazu unter das Bild setzen. Auch über eine Google Suche findet man vielleicht eine Lösung.

Man sollte auf jeden Fall dafür Sorge tragen, dass Besucher der Webseite, egal auf welcher Seite sie zuerst landen, dort immer die erforderlichen Informationen finden bezüglich Daten, die über eingebettete Dienste von ihnen erhoben werden könnten, wenn möglich, bevor die Daten fließen, so dass sie selbst entscheiden können.