Dieser Tweet einer Mutter erregte jetzt bei Twitter die Gemüter, wurde mehr als dreihundertmal kommentiert, retweeted, und von knapp 2.000 anderen Nutzern mit einem Like versehen.
Kann man als Lehrkraft im Unterricht bei Schülerinnen und Schülern eine derartige Abfrage durchführen? Wie verträgt sich das mit dem Datenschutz?
Das Thema ist schwierig und es ist nicht einfach, eine pauschale Aussage zu treffen. Die Biologie Lehrkraft meint es sicherlich gut, wenn man sich in der Klasse mit dem Thema “Gesunde Ernährung” auseinandersetzt und die Kinder dafür sensibilisiert. Allerdings sind Ernährungsgewohnheiten schon eine sehr persönliche Angelegenheit, die Aufschluss über weitaus mehr zulassen. Ob eine Familie Bio Produkte kauft oder nicht, muss nichts mit einem vorhandenen oder mangelnden Bewusstsein für gesunde und nachhaltige Ernährung zu tun haben, sondern kann auch mit der finanziellen Situation zusammenhängen. Als Lehrer oder Lehrerin möchte man gerne Lernanlässe mit lebensweltlichen Bezügen gestalten. Macht doch mal ein Foto von eurem Zimmer. Erzählt doch mal von den Berufen eurer Eltern. Manche scheinbar belanglose Frage kann ein Kind dazu nötigen, Dinge aus dem Privatbereich der Familie zu offenbaren, die es selbst bloßstellen oder den Eltern nicht recht sind, aus welche Gründen auch immer.
Man braucht bezüglich der mit solchen Abfragen verbundenen Problematik nicht einmal auf die Europäische Datenschutz Grundverordnung (DS-GVO) schauen, wie dies in einigen kommentierenden Tweets geschah. Auch das Schulgesetz NRW äußert sich zu einer solchen Erhebung von Daten.1In den Schulgesetzen der anderen Bundesländer werden sich entsprechende Formulierungen finden.
In §2 Abs. 2 der VO-DV I heißt es:
“(2) Nicht in den Anlagen aufgeführte Daten dürfen nur erhoben werden, wenn die oder der Betroffene eingewilligt hat. […] Auch mit Einwilligung dürfen unzumutbare, nicht zweckdienliche oder sachfremde Angaben nicht erhoben werden.”
Wenn es um die Ernährung und den Einkauf von Bio Produkten geht, dann betrifft dieses auch die Eltern. Man sollte sich in Schule grundsätzlich davor hüten, Abfragen bei Schülern zu machen, welche die Eltern betreffen, egal ob es dabei um das Alter der Eltern geht, ob und warum sie arbeitslos sind, oder welche Eltern getrennt leben. Im Fall der geplanten Beratung zur Ernährung werden einige Eltern die eingeforderten Informationen als unzumutbar empfinden. Dieses Recht haben sie. Fraglich ist zudem, ob die Informationen wirklich zweckdienlich sind? Um beim Beispiel zu bleiben. Es wäre auch möglich, im Biologieunterricht ein Beratungsschema zu erarbeiten, mit welchem die Schüler zu Hause die Ernährung in ihrer Familie unter die Lupe nehmen können, um die Eltern hinterher zu beraten. Das Ziel, die Kinder für eine gesunde und nachhaltige Ernährung zu sensibilisieren, wäre auch hiermit erreicht.
Obige Abfrage aus dem Biologieunterricht ist nicht nur problematisch, weil sie die Verhältnisse im Elternhaus betrifft und für einige Eltern nicht zumutbar ist, sondern auch, weil es sich um eine verbindliche Abfrage handelt, eine Hausaufgabe, bei welcher der Schüler möglicherweise noch sanktioniert wird, wenn zur nächsten Stunde keine Liste vorgezeigt wird. In einem Kommentar zum SchulG NRW wird folgende Empfehlung gegeben:
“Insgesamt haben die Lehrkräfte dafür Sorge zu tragen, dass personenbezogene Daten im Unterricht nur im Rahmen des Erforderlichen verarbeitet und ansonsten vermieden werden. Hier ist neben dem notwendigen pädagogischen Fingerspitzengefühl auch eine besondere datenschutzrechtliche Sensibilität geboten. Im Zweifel sollten die Eltern in der Klassenpflegschaftssitzung und/ oder durch Elternbriefe über möglicherweise datenschutzrelevante Inhalte einer geplanten Unterrichtseinheit oder -reihe informiert werden, so dass sie die Möglichkeit haben, etwaige Einwände rechtzeitig vorzutragen.”2Quelle: Wingen, SchulG NRW-Kommentar, März 2015, Katernberg
Es wäre sicherlich übertrieben, wenn man den Privatbereich von Schülerinnen und Schülern komplett aus dem Unterricht ausklammern würde. Wenn Schüler von sich aus Informationen aus dem Privatbereich im Unterricht offenbaren, ist das etwas Anderes, als wenn sie durch eine Hausaufgabe oder Antwortkette, zu der jeder etwas beitragen muss, zur Preisgabe von solchen Informationen genötigt werden. Vor allem ältere Schüler können recht gut einschätzen, ob und was sie von sich preisgeben wollen. Solange klar ist, dass alles auf Freiwilligkeit und ohne Nachteile bei Nichtbeantwortung abläuft und das Kind über den Umfang der Informationen selbst entscheidet, die es preisgeben möchte, kann man informell im Klassengespräch über eher allgemeine Dinge reden wie Hobbys, Lieblingssportler, Vorlieben und Freizeiterlebnisse und ähnlich. Bei jüngeren Schülern, vor allem in der Grundschule, fehlt dieses Urteilsvermögen oft noch völlig. Lehrkräfte müssen deshalb hier wesentlich umsichtiger handeln. Schriftliche Befragungen sollten besonders vorsichtig angegangen werden, etwa durch eine vorherige Absprache mit den Eltern und eine Anonymisierung der Abfrage. Grundsätzlich sollte man immer überlegen, ob es nicht andere Wege gibt, um zum gleichen Ziel zu gelangen. Sensible Bereiche aus dem Privatleben sollten im Unterricht besser meiden.