Beschreibung
YouTube ist die wohl bekannteste Video Plattform des Internets. Auch für Schulen ist die Plattform von großem Interesse, einmal als Quelle für Inhalte und dann auch als eine Möglichkeit, eigene Inhalte zu veröffentlichen. Die Tochter von Google bzw. Alphabet besticht vor allem durch das kostenlose, nahezu endlose Angebot an Filmen in jeder Sprache und zu allen Themen. Auf Wunsch lassen sich zumeist maschinengenerierte, aber doch recht genaue Untertitel anzeigen. Damit können die Medienportale der Länder aus verschiedenen Gründen kaum konkurrieren. Und so finden YouTube Videos immer wieder Eingang in den Unterricht wie auch die häusliche Vorbereitung.
In diesem Datenschutz Check soll es nur um die konsumierende Nutzung von YouTube gehen ohne ein eigenes Nutzerkonto bei Google und damit auch ohne die Möglichkeit, eigene Inhalte zu veröffentlichen oder andere Inhalte zu kommentieren. Es sollen außerdem Möglichkeiten vorgestellt werden, YouTube datenschutzfreundlich(er) zu nutzen.
YouTube kann über den Browser genutzt werden. Videos lassen sich auch leicht in andere Webseiten einbetten. Viele Plattformen bieten dafür einfache Möglichkeiten. Für Mobilgeräte mit iOS und Android Betriebssystem gibt es YouTube Apps des Anbieters. Werden Videos direkt von YouTube.com aufgerufen, werden diese auf Mobilgeräten in der Regel über die installierte YouTube App abgespielt. Auf Websites eingebettete Videos lassen sich dagegen direkt im Browser abgespielen.
Beim Aufruf von YouTube Videos ohne ein eigenes Google Konto oder mit Login an einem Google Konto aber ohne Abonnement kann Werbung an verschiedenen Stellen im Video1Es wird zwischen pre-roll und mid-roll unterschieden. Pre-roll wird vor Beginn des eigentlichen Films gezeigt und lässt sich erst überspringen, wenn ein bestimmter Anteil der Werbung abgelaufen ist. Unterschieden wird außerdem nach Videowerbung und Bannerwerbung. Letztere erscheint als Overlay über dem Video und kann weggeklickt werden. angezeigt werden. Ob, welche und wie viel Werbung angezeigt wird, hängt von der Länge des Videos, den Inhalten, dem Nutzer und auch Inhaber des Kanals ab.
Es gibt keine spezielle Datenschutzerklärung zu YouTube. Stattdessen verweist der Link auf der YouTube Startseite auf die Datenschutzerklärung von Google, zu dem der Videodienst gehört. Die Datenschutzerklärung ist recht umfangreich und zur Erleichterung des Verständnisses mit Videos und Grafiken angereichert. Wer Ausdauer hat, findet über zahlreiches Links und zusätzliche Suche in der Dokumentation zu diversen Google Tools alle Informationen zur Datenerhebung und Verarbeitung durch Google Dienste. Zusätzlich von Interesse sind im Zusammenhang mit dem Einsatz von YouTube Videos noch die Nutzungsbedingungen, die unter anderem auch beschreiben, ab welchem Alter der Dienst genutzt werden kann. Dabei geht es in aller erste Linie um die Nutzung mit einem eigenen Konto.
Es gibt in der Dokumentation auch Hinweise, wie Nutzer die Datenerhebung durch Google beeinflussen können, sei es über Cookie Einstellungen im Browser oder Einstellungen im Nutzerkonto bei registrierten Nutzern.
Datenschutz, Sicherheit
Serverstandort, Anbieter
YouTube als Tochter von Google/ Alphabet ist ein US Unternehmen. Der europäische Sitz liegt in Irland. Zur Bereitstellung des Dienstes nutzt Youtube Google Serverfarmen mit Standorten in verschiedenen Ländern. Etwa die Hälfte aller Serverstandorte befindet sich in den USA, fast genauso viele Standorte sind in Europa angesiedelt. Daneben gibt es noch einige wenige Standorte in anderen Ländern.
Cookies, Tracking
Zur Bereitstellung der Dienste speichert YouTube eine Anzahl von Daten. Bei angemeldeten Nutzern werden diese dem Nutzerkonto zugeordnet verwertet. Daten werden jedoch auch, und das ist im Zusammenhang dieses Datenschutz Checks von Bedeutung, ohne Anmeldung erhoben und verwertet. In der Datenschutzerklärung heißt es dazu:
“Wenn Sie nicht in einem Google-Konto angemeldet sind, speichern wir die von uns erhobenen Daten mit eindeutigen Kennungen, die mit dem Browser, der App oder dem Gerät verknüpft sind, welche Sie verwenden. Damit können wir beispielsweise gewährleisten, dass Ihre Spracheinstellungen bei allen Browsersitzungen beibehalten werden.”
Diese eindeutigen Kennungen, eher bekannt als eindeutige IDs, werden wie folgt beschrieben:
“Bei einer eindeutigen ID handelt es sich um eine Zeichenfolge, anhand derer ein Browser, eine App oder ein Gerät eindeutig identifiziert werden kann. Solche IDs haben eine unterschiedliche Verwendungsdauer und unterscheiden sich darin, ob sie durch den Nutzer zurückgesetzt werden können und wie der Nutzer auf sie zugreifen kann.”
Die verschiedenen eindeutigen IDs haben unterschiedliche Funktionen, die von der Speicherung von Einstellungen reichen bis zur Anzeige von “relevanter Werbung”. Relevant meint dabei personalisierte Werbung. Die Personalisierung kann dabei auch erfolgen, ohne dass Google die eindeutige ID einer identifizierbaren Person zuordnen kann. Es reicht bereits, wenn zu dieser ID Informationen aus dem Nutzerverhalten und Metadaten zum Gerät, System usw. gesammelt werden.
Wird ein Video ganz normal in eine Website eingebettet, werden nach einer Analyse mit WebbkollDatatskydd 13 Anfragen an 5 eindeutigen Hosts ermittelt, die alle Google bzw. YouTube zuzuordnen sind. Dazu gehört auch Doubleclick.net das Werbenetzwerk von Google. Unter Doubleclick.net findet sich ein Cookie mit dem Namen IDE. Bei diesem handelt es sich um das wichtigste Cookie, welches Google auf fremden Seiten nutzt, um relevante Werbung über verschiedene Websites hinweg anzuzeigen.2“Wir verwenden Cookies auch für Werbung, die wir an verschiedenen Stellen im Web anzeigen. Unser wichtigstes Cookie für Anzeigenvorgaben für Websites, die nicht zu Google gehören, heißt “IDE“. Es wird in Browsern unter der Domain doubleclick.net gespeichert. Ein weiteres Cookie wird unter der Domain google.com gespeichert und heißt “ANID”. Wir verwenden auch andere Cookies, wie z. B. “DSID”, “FLC”, “AID”, “TAID” und “exchange_uid”. Andere Google-Produkte wie YouTube nutzen diese Cookies möglicherweise ebenfalls zur Auswahl relevanterer Werbung.” Quelle: https://policies.google.com/technologies/types?hl=de-de
Eine schöne Übersicht über verschiedene Cookies, die Google im Zusammenhang mit YouTube und DoubleClick.net verwendet, findet sich unter https://www.digital.man/de/en/general/cookies.html Das IDE Cookie im Testfall mit der Zeichenfolge AHWqTUm9dtyTA3xlZUv0dqjaYvtJNRdxyxnZ-FQ5c53n_dKDWqZaSQ2NMEAASzzV ist ein Beispiel für eine eindeutige ID, wie sie im Browser verwendet wird. Sie hat 10 Jahre lang Gültigkeit! Die Doubleclick.net Cookies dienen einmal der Steuerung der Anzeige von Werbung in Videos und dann der Anzeige von Werbung auf Websites. Beim Besuch auf Websites, welche im Hintergrund Dienste von Doubleclick.net laufen haben, wird der Nutzer anhand des Cookies wiedererkannt, auch wenn dieser Nutzer dabei nicht unbedingt einer identifizierbaren Person zugeordnet sein muss.
Brave Browser zeigt im Fall eines eingebetteten Videos beim Abspielen zumindest 12 websiteübergreifende Tracker3Die Zahl kann sich beim Anhalten und weiteren Abspielen eines Videos nach oben verändern. an und eine Instanz von websiteübergreifendem Fingerprinting.
Google-Analytics
Gibt es nicht, wenn YouTube Videos in eine Seite eingebettet werden, außer die Website selbst nutzt den Dienst. Da Google über das eingebettete Video bereits ausreichend Zugriff hat auf Nutzerdaten, braucht es kein Google Analytics.
Hinweise zur Nutzung durch Schulen
Grundsätzliches
Das Geschäftsmodell von YouTube bzw. Google/ Alphabet setzt in der Hauptsache auf die Erhebung und Verwertung von personenbezogenen Daten der Nutzer mit dem Ziel Werbung zu verkaufen. Der Nutzer ist das Produkt, sagt man nicht umsonst. Daran ändert auch ein kostenpflichtiges YouTube Abonnement nichts. Zwar kann der Nutzer dann Videos ohne Werbung ansehen, doch auch seine Daten werden verwertet, wie auch die Daten von Nutzern ohne eigenes Konto oder mit einem kostenfreien Zugang. Eine Ausnahme besteht nur, wenn Youtube bzw. YouTube Videos über ein schulisches G Suite for Education Konto4Die Nutzung von G Suite for Education ist in Bezug auf Datenschutz ein Thema für sich, das an dieser Stelle nicht weiter vertieft werden soll, da es nur um den Sachverhalt an sich geht. aufgerufen werden. Dann sagt Google zu, dass die erhobenen Daten nicht zur Profilbildung mit dem Ziel der Anzeige von Werbung verwendet werden.
Das heißt, selbst wenn es nur um das Konsumieren von Videos geht, werden durch verschiedene im Hintergrund laufenden Dienste Googles Daten erhoben, um wie oben beschrieben, Nutzerverhalten zu erfassen und Werbung anzuzeigen. Die Anzeige von Werbung muss nicht im Video selbst stattfinden, sondern kann auch auf einer anderen Website erfolgen, auf welcher Google Werbung geschaltet wird, die von einem Schüler nach Ansehen eines Videos besucht wird.
In Schule werden YouTube Videos oft eingesetzt. Je nach Situation werden Schüler gezielt aufgefordert, ein bestimmtes Video, z.B. ein Erklärvideo, anzusehen oder sie schauen sich ein Video während einer Recherche zu einem Thema an, weil es in ihren Suchergebnissen erscheint. Auch wenn YouTube aus dem Leben vieler junger Menschen heute kaum noch wegzudenken ist, hat die Schule eine Obhutspflicht und darf Schüler, zumindest jüngere Schüler, nicht schutzlos den Datenzugriffen Googles aussetzen. Während ältere Schüler spätestens ab Vollendung des 16. Lebensjahres in der Lage sein sollten, die Tragweite ihrer Entscheidung, ein YouTube Video mit einem privaten Endgerät anzuschauen, abschätzen können, kann davon bei jüngeren Schülern definitiv nicht ausgegangen werden.
Nutzung in der Schule
Konsumieren Schüler YouTube Videos in der Schule von schulischen Geräten aus ohne gleichzeitigen Login an anderen Online Plattformen, können die dabei im Hintergrund aktiven Trackingmechanismen keine für Google direkt verwertbaren Daten erheben. Es besteht jedoch die Möglichkeit, dass Google bei Nutzung eines persönlichen Zugangs im pädagogischen Netz, bei welchem auch Browsereinstellungen und Cookies gespeichert werden, ein anonymes Profil aus den Nutzungsdaten erstellt, gegen welches dann Werbung angezeigt werden könnte. Ob und inwieweit solches möglich ist, hängt von der Konfiguration des persönlichen Zugangs ab wie auch den Filter-/ Blockier-/ und Schutzmechanismen des pädagogischen Netzes.
Nutzung zu Hause/ auf privaten Geräten/ BYOD
Werden YouTube Videos von zu Hause aus aufgerufen oder von einem privaten Endgerät, ergeben sich für den Anbieter zahlreiche Möglichkeiten, die erhobenen Daten einer identifizierbaren Person zuzuordnen, sei es anhand der IP Adresse oder durch bereits auf dem Endgerät bestehende Logins an anderen Plattformen und bereits vorliegende Cookies. Bei mobilen Endgeräten kommen noch Geräte IDs und andere Merkmale hinzu. Im Falle von Geräten, die im Rahmen einer 1:1 Ausstattung genutzt werden, ist eine Zuordnung von erhobenen Daten zu einer identifizierbaren Person nicht ausgeschlossen, da z.B. die IP Adresse des Hausanschlusses ermittelbar ist und das Gerät über eine Geräte ID verfügen kann5Hinweis: Ab iOS 14 kann Tracking durch Werbeanbieter/ Analysedienste mittels Identifier for Advertisers (IDFA) über Apps und Websites hinweg auf App Basis gesteuert werden. Bis dahin ist diese IDFA auf 1:1 genutzten Geräten durchaus ein #Datenschutz Problem.. Zudem werden Geräte in 1:1 Ausstattung in der Regel in der Freizeit auch privat genutzt.
Wenn YouTube Videos auf privaten Endgeräten angeschaut werden sollen oder von zu Hause aus, kann dieses wegen der damit einhergehenden möglichen Risiken für die Nutzer nicht verpflichtend sein, auch wenn viele Jugendliche bereits YouTube Nutzer sind und die Eltern damit keine Probleme haben. Es sollte deshalb immer auch Alternativen geben. Außerdem sollten Nutzern Möglichkeiten aufgezeigt werden, wie sie die Zugriffe Googles auf ihre Daten unterbinden oder zumindest einschränken können. Alternativen sind in dem Moment, wo es sich nicht um von den Lehrkräften oder von Schülern erstellte Videos oder um solche unter freien Lizenzen handelt, kaum umsetzbar, ohne mit dem Urheberrecht in Konflikt zu kommen. Bei Videos, deren Nutzung nicht durch das Urheberrecht auf den Abruf über YouTube beschränkt ist, besteht immer noch die Möglichkeit, diese Videos auf einem Server der Schule oder dem Server eines europäischen Anbieters6Die Nutzung der Dienste eines solchen Anbieters setzt den Abschluss eines Vertrag zur Auftragsverarbeitung zwischen Schule und Anbieter voraus. zum Download zu bereitzustellen.
Datenschutz Bewertung Übersicht
Nutzung in der Schule mit schulischen Endgeräten (ohne Benutzerprofil oder mit Schutzmaßnahmen)
Solange Schüler nicht gleichzeitig an anderen nichtschulischen Online Plattformen eingeloggt sind oder zuvor stattgefundene Logins an solchen-Plattformen verwertbare Datenspuren hinterlassen haben, über welche sie für die beim Abruf von YouTube Videos im Hintergrund aktiven Tracking Mechanismen identifizierbar werden, entstehen dabei keine signifikanten Risiken für sie. Solches trifft zu, wenn in einer Lerngruppe iPads ohne Nutzerkonten oder über Temporary Sessions von verschiedenen Personen wechselnd genutzt werden. Werden nach Nutzung des Endgerätes alle im Zusammenhang mit der Internetnutzung gespeicherten Daten (Browserverlauf, Cookies) gelösch, sollte das Risiko auch bei Nutzung mit einen Benutzerprofil am Gerät gleichermaßen gering sein.
Nutzung in der Schule mit schulischen Endgeräten (keine Schutzmaßnahmen)
Sobald Schüler mit einem eigenen Benutzerprofil an einem schulischen Endgerät angemeldet sind und dieses nicht geschützt ist, etwa durch automatisches Löschen von Cookies und Browserverlauf nach jedem Logout, kann Google dem schulischen Nutzer Informationen aus dem Nutzungsverhalten zuordnen, auch wenn dieser sich nie an einer Google Plattform oder einer anderen Plattform, über welche Google Daten erhebt, anmeldet. Solange der Nutzer sich vom schulischen Endgerät nicht an einer anderen nichtschulischen Online-Plattform anmeldet, über welche die Identität des Nutzers offenbar werden kann, sollte er für Google nicht identifizierbar sein. Für diesen Fall besteht für den Nutzer nur ein geringes Risiko. In dem Moment, wo der Nutzer sich an einem anderen nichtschulischen Online Dienst anmeldet, gleicht das Risko dem bei einer Nutzung auf einem privaten Endgerät ohne Schutzmaßnahmen (0 Sterne).
Nutzung auf privaten Endgeräten/BYOD (keine Schutzmaßnahmen)
Bei der Nutzung von privaten Endgeräten, ob zu Hause oder in der Schule, erfolgen Googles Zugriffe auf personenbezogene Daten der Nutzer ohne jegliche Einschränkung, sofern nicht Schutzmaßnahmen ergriffen werden. Vor allem Geräte mit Mobilfunkzugang sind in vielfacher Weise zu identifizieren und einem Nutzer zuzuordnen.7Nutzer von Android Geräten sind ohnehin, immer mit Google verbunden, sofern sie ihr Gerät nicht mit einem alternativen OS versehen haben.
Nutzung auf privaten Endgeräten/BYOD (mit Schutzmaßnahmen)
Bei der Nutzung von privaten Endgeräten, ob zu Hause oder in der Schule, lassen sich die Zugriffe Googles auf personenbezogene Daten der Nutzer durch Verwendung eines sicheren Browsers wie Brave Browser oder DuckDuckGo auf Mobilgeräten deutlich einschränken aber vermutlich nicht komplett unterbinden. Mögliche Risiken, welche für Nutzer aus dem Aufruf von YouTube Videos entstehen, können damit stark reduziert werden.
Fazit
Die Nutzung von YouTube zur Anzeige von Videos in der Schule und im Zusammenhang mit Unterricht von zu Hause aus ist, von eventuellen Konflikten mit dem Urheberrecht abgesehen, auch aus Sicht des Datenschutz nicht unproblematisch. Anders als über in fremde Websites eingebettete Daten Tools wie Google-Analytics und Google Tag Manager erhält der Anbieter über die Anzeige von Videos auf dem eigenen Portal YouTube.com oder über Einbettung in fremde Websites nahezu ungehinderten Vollzugriff auf eine Vielzahl von Daten der Nutzer. Diese umfassen Informationen zum Internetzugang, verwendetem Browser, Betriebssystem und Gerät und können genutzt werden, um Nutzerverhalten zu sammeln, über verschiedene Websites und Apps zu verfolgen, um daraus ein Profil zu erstellen, gegen welches personalisierte Werbung angezeigt werden kann. Werbung kann bereits direkt im Video angezeigt werden. Auch das ist in Schule, sofern es nicht speziell um das Thema Werbung geht, nicht unbedenklich. Es gibt durchaus Wege, die Risiken zu minimieren oder sogar komplett auszuschalten, und Nutzer sollten diese kennen, wenn man ihnen YouTube Videos anbietet oder diese gar ein verpflichtender Bestandteil des Unterrichts sein sollen.
Auch vor dem Hintergrund, dass ein großer Teil junger Menschen heute, zumeist mit Billigung der Erziehungsberechtigten, regelmäßig YouTube Videos oder Musik des Anbieters konsumiert und Google dadurch in der Lage ist, umfangreiche Profile über diese Personen zu erstellen, steht Schule in einer Obhutspflicht. Das gilt vor allem für jüngere Schüler. Schulen, die YouTube nutzen, sollten die Risiken für das Recht auf informationelle Selbstbestimmung im Unterricht thematisieren und Möglichkeiten aufzeigen, wie Nutzer sich vor dem ungebremsten Zugriff des Anbieters auf ihre Daten schützen können.
Schulen, die YouTube Videos im Unterricht und für die häusliche Vor- und Nachbereitung einsetzen, sollten Eltern zuvor umfassend darüber wie auch über mögliche Risiken, welche sich daraus für ihre Kinder ergeben können, informieren. Wenn Schulen keine Möglichkeit haben, YouTube Videos ohne Werbung anzeigen zu lassen oder die Schüler durch die oben beschriebenen Maßnahmen vor den Zugriffen Googles zu schützen, sollten sie vorab eine Zustimmung der Eltern einholen. Diese kann nur freiwillig sein, und damit dieses möglich ist, muss die Schule Alternativen bieten können.
Sollen Videos mit jüngeren Schülern genutzt werden, empfiehlt es sich grundsätzlich, Videos entweder so anzubieten, dass der Zugriff Googles komplett unterbunden wird, oder auf alternative Plattformen zu setzen. Dafür gibt es verschiedene Möglichkeiten.
Empfehlung
YouTube Videos nicht direkt von YouTube.com aufrufen
Die Zugriffe durch Google reduzieren sich, wenn ein Video nicht direkt über YouTube.com aufgerufen wird. Wird ein Video in eine Website eingebettet, ist es auf mobilen Endgeräten wie Smartphones und Tablets möglich, die Videos direkt im Browser abzuspielen. Das geht bei einem Aufruf über YouTube.com nicht! Geräte mit iOS wie Android öffnen Video, die von YouTube.com aufgerufen werden, direkt in der YouTube App, die in ihren Datenzugriffen ohne Anpassung der Datenschutzeinstellungen der Website YouTube.com in nichts nachstehen dürften.
YouTube Videos über Dienste von Tracking befreien
invidio.us
Die andere Möglichkeit ist, man nutzt die Plattform Invidious. Dahinter verbirgt sich ein Open Source Projekt, welches als Dienst angeboten wird unter invidio.us. Die Plattform erlaubt es, die Datenzugriffe von YouTube zu unterbinden und YouTube Videos datenschutzfreundlich in andere Websites einzubinden.8Allerdings verarbeitet invido.us die üblichen bei Besuchen von Webservern anfallenden Nutzerdaten wie IP Adresse, Browser, OS, Datum, Uhrzeit usw. in Logdateien. Dazu nimmt man den Link des Videos bei YouTube, z.B. https://www.youtube.com/watch?v=m5hobLax9bM und kopiert davon den Endteil watch?v=m5hobLax9bM
Diesen Endteil setzt man an https://invidio.us/ , so dass man den Link https://invidio.us/watch?v=m5hobLax9bM erhält. Diesen könnte man dann in ein Padlet einbinden. Man sollte wissen, dass der Dienst invidio.us schon mal etwas träge läuft. Es kann also einen Augenblick dauern, bis das Video erscheint. Manchmal kommt auch ein Hinweis, das Video wäre eventuell geblockt. Dann hilft es, wenn man den Link mehrmals lädt. Es kann auch schon helfen, wenn die Lehrkraft den Link selbst mindestens einmal aufruft – bis das Video bei invidio.us angezeigt wird. Danach sollte es bei den Schülern schneller gehen. Invidious kann auch selbst gehostet werden.
viewpure.com
Der Anbieter viewpure.com verspricht ähnliche Funktionen und blockiert tatsächlich Zugriffe Googles via YouTube auf die Daten der Nutzer. Dafür laufen bei Viewpure jedoch zumindest bei der kostenfreien Version zahlreiche Dienste Dritter im Hintergrund, welche die Aussicht auf eine risikofreie Nutzung von YouTube Videos direkt wieder zunichtemachen. Unter den im Hintergrund laufenden Diensten Dritter finden sich solche von Twitter, Facebook, Doubleclick.net (Google Werbenetzwerk) und Google-Analytics. Ob sich dieses bei Nutzung eines Bezahlkontos ändert, wäre zu prüfen.
video.link (ehem. safeyoutube.com)
Auch video.link verspricht eine datenschutzfreundliche Nutzung von YouTube Videos und spricht damit gezielt Schule an, ist bei näherer Betrachtung aber auch nicht wirklich die alternative Lösung. Im Hintergrund ist Google doch wieder mit im Boot über Google-Analytics9Die Goole-Analytics Prüfung der Uni Bamberg ergibt hier eine Abfrage ohne IP Anonymisierung. An Google wird verknüpft mit verschiedenen ID auch der Titel des Videos. und Doubleclick.net.
Schutz über sichere Browser und Apps
Die dritte Möglichkeit ist, wenn man den sicheren Brave Browser nutzt, den es für Desktop, Tablets und Smartphones gibt und dort ein “neues privates Fenster” oder ein “neues privates Fenster mit Tor” öffnet. Dort werden die Datenabgriffe von YouTube recht gut blockiert und man schaut das Video sicher an. Auch der Mozilla Browser Firefox bietet recht gute Optionen, Tracking über verschiedene Websites hinweg zu blockieren. Auf mobilen Geräten kann man den DuckDuckGo Browser nutzen, ein App, welches Nutzer vor Datenzugriffen sehr gut schützt. Wie oben beschrieben, funktioniert dieser Ansatz am sichersten, wenn YouTube Videos nicht über YouTube.com abgerufen werden, sondern in eine Website eingebettet werden. Das könnte die Schulhomepage sein oder eine Lehrerseite.
Alternative Video Portale
PeerTube Netzwerk
Es gibt darüber hinaus auch noch die Möglichkeit, andere Videoportale zu nutzen. Eine solche Alternative stellt das freie Videoportal PeerTube dar. PeerTube beschreibt sich selbst wie folgt:
“PeerTube, entwickelt von Framasoft, ist die kostenlose und dezentralisierte Alternative zu Videoplattformen und bietet Nutzern über 200.000 Videos, die von 30.000 Benutzern veröffentlicht und über 10 Millionen Mal angesehen wurden.”
Als ein förderiertes System voneinander unabhängiger aber mit einander verbundener Videoplattformen lebt PeerTube davon, dass sich Nutzer/ Video Produzenten mit eigenen Instanzen beteiligen, um die Last der gespeicherten und gestreamten Videos ähnlich wie in einem BitTorrent Netz zu verteilen. Dabei sind verschiedene Instanzen auf unterschiedliche Themen spezialisiert, ganz nach den Themen, mit welchen sich die jeweiligen Betreiber beschäftigen. Es gibt so auch Instanzen, die Bildungsinhalte aufnehmen. Die Instanzen sind in verschiedenen Ländern zu Hause und haben deshalb auch unterschiedliche Sprachen. Schulen können die Plattform nutzen, um selbst erstellte Videos zu veröffentlichen, sei es dass es sich um Erklärvideos handelt oder von Schülern erstellte Videos. Man kann das Netzwerk durch Spenden unterstützen und sollte dieses tun, wenn man selbst Videos über einen der beteiligten Anbieter bzw. Betreiber einer Instanz veröffentlichen möchte. Die Vorteile von PeerTube liegen ganz eindeutig in der Offenheit der Systeme, die ohne Datenschnüffelei betrieben werden. Von Nachteil ist das deutlich eingeschränktere Angebot an Videos. Wer Schülern eigene Videos oder solche, die unter freien Lizenzen verfügbar von YouTube heruntergeladen werden können, über eine datenschutzfreundliche Videoplattform zum Streaming bereitstellen möchte, ist mit dem Netzwerk der PeerTube Instanzen am besten beraten, sollte dann aber auch bereit sein, den Anbieter der gewählten Instanz mit regelmäßigen Spenden zu unterstützen.
Alternativ kann eine PeerTube Instanz auch selbst oder besser durch einen beauftragten Dienstleister betrieben werden. Das Medienpädagogik Praxis Blog beschreibt in dem sehr guten Beitrag PeerTube als YouTube Ersatz, wie das geht und worauf zu achten ist, um nicht mit Datenschutz oder Urheberrecht in Konflikt zu kommen.10Ein Beispiel für einen Anbieter für Peer Tube Hosting ist Weingärtner IT Services. Für weniger als 100€/Jahr kann man hier im kleinsten Tarif bis zu 100 GB Speicher für Videos mieten, Streaming unbegrenzt.
Vimeo
Vimeo ist in der kostenfreien Version defininitiv keine solche Alternative, da auch hier zahlreiche Dienste Dritter im Hintergrund laufen11Dazu gehören: Social Media Tracker von LinkedIn und Facebook, sowie Cross-Site Tracking Cookies von verschiedenen Google Diensten, Facebook, LinkedIn, Twitter, Microsoft. Ob die kostenpflichtige Version aus Sicht des Datenschutz besser zu nutzen ist, wäre zu überprüfen.
Nutzung über Google Classroom / Google Workspace for Education
Schulen, die Google Workspace for Education bzw. Google Classroom nutzen, haben anderen Schulen gegenüber einen Vorteil. Werden YouTube Videos in Classroom oder Slides eingebettet, erhebt Google keine Nutzerdaten. Es wird auch keinerlei Werbung angezeigt. Was aus Sicht des Datenschutz zunächst sehr gut klingt, hat jedoch einen Haken. Google Workspace for Education ist ein Angebot von Google/ Alphabet und bezüglich der Datenschutzkonformität der Plattform gehen hier die Meinungen der Aufsichtsbehörden, Kultusministerien und Fachjuristen auseinander.12Das Thema soll hier nicht weiter vertieft werden. Die Möglichkeit ist nur der Vollständigkeit wegen genannt.
Bereitstellung über eigenen Server
Schulen steht immer auch die Möglichkeit offen, selbsterstellte Videos und solche mit freien Lizenzen, die von anderen Quellen stammen, auf einem eigenen Server für die Schülerinnen und Schüler der eigenen Schule bereitzustellen. Ein eigener Server kann im Schulgebäude stehen oder angemietet sein. Im letzteren Fall ist der Abschluss eines Vertrag zur Auftragsverarbeitung mit dem Hoster erforderlich. Je nach Kompetenz, Serverleistung und Internetanbindung des Servers können die bereitgestellten Videos zum Download oder zum Streaming angeboten werden. Es ist dann jedoch darauf zu achten, dass der Nutzerkreis auf schulische Nutzer beschränkt bleibt, um die Serverkapazitäten und Datenvolumen nicht zu überschreiten. Die Schule ist als Betreiber des Servers auch für die Einhaltung des Urheberrechts verantwortlich und kann bei Verstößen haftbar gemacht werden.
Nutzung der Medienportale der Länder
Die Medienportale der Länder, in NRW die Plattform EDMOND NRW, sind aus Sicht des Datenschutz eine zu bevorzugende Lösung. Von Nachteil ist, dass hier keine eigenproduzierten Videos aufgenommen werden und die geringe Auswahl an Titeln. Zu vielen Themen sind aber auch hier öffentlich verfügbare Titel im Programm, etwa die Produktionen des Schulfernsehens. Welche anderen Titel für die einzelnen Schulen verfügbar sind, hängt von der Finanzkraft der Kommunen ab, die für die Lizenzen zahlen müssen.
Weitere Informationen
Sehr lesenswert ist zum Thema YouTube und Schule auch der umfangreiche und gut aufbereitete Beitrag des Internet ABC mit dem Titel YouTube im Unterricht.
Das sagen Aufsichtsbehörden
In ihrem Tätigkeitsbericht für das Jahr 2020 (S. 40f) hat sich die Aufsichtsbehörde Bremen auch zum Thema YouTube im Zusammenhang mit Unterricht geäußert:
“Verschiedentlich wurde uns berichtet, dass auf dem US-amerikanischen Videoportal YouTube bereitgestellte Inhalte von Lehrkräften im Rahmen des Distanzunterrichts genutzt wurden. So wurde Schülerinnen und Schülern zum Beispiel ein Link zu einem dort veröffentlichten Video übersandt und ihnen aufgegeben, diesen im Rahmen der häuslichen Aufgabenbearbeitung (von einem privaten Gerät) aufzurufen und im Anschluss schriftlich Fragen zu dem Video zu beantworten. Dies ist datenschutzrechtlich selbst dann unzulässig, wenn es sich nicht um Pflichtaufgaben handelt und die Nutzung über die im Land Bremen eingesetzte webbasierte Lernplattform itslearning geschieht. Bei Nutzung der Plattform YouTube werden von dieser diverse personenbezogene Daten der Nutzerinnen und Nutzer verarbeitet. Eine Erforderlichkeit der Nutzung in der geschilderten Form ist nicht ersichtlich. Ein zusätzliches Problem in diesem Zusammenhang ist die Übermittlung der erfassten Daten in die Vereinigten Staaten von Amerika.”
Man kann davon ausgehen, dass auch die anderen Aufsichtsbehörden das Thema gleichartig bewerten werden.
Stand 08/2021