Eltern zu einer Besprechung per Videokonferenz einladen

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In Zeiten von Corona möchten viele Schulen gerne Elterngespräche in Form von Videokonferenzen anbieten. Es geht dabei sowohl um Elterngespräche in Format 1 zu 1 wie auch Informationsabende, bei denen Eltern über die Arbeit der Schule informiert werden sollen. Auch hierbei ist das Thema Datenschutz zu beachten. Eltern müssen über die zur Teilnahme an einer Videokonferenz erforderliche Datenverarbeitung gemäß Art. 13 DS-GVO informiert werden und dann eine Einwilligung erteilen. Das ist auch der Fall, wenn sie zur Teilnahme an einer Videokonferenz ein bestehendes schulisches Konto ihres Kindes nutzen, da die Einwilligung in die Verarbeitung von personenbezogenen Daten bei der Nutzung dieses Kontos das Kind betraf, nicht aber die Eltern selbst.

Da es sich bei den Teilnehmern um Erwachsene handelt und die Videokonferenzen nur einzelne oder gelegentliche Veranstaltungen sind, kann die Einwilligung durch die Eltern hier auch durch sogenanntes konkludentes Handeln1“Im Zivilrecht spricht man von einer konkludenten Willenserklärung, wenn sie ohne ausdrückliche Erklärung durch schlüssiges Verhalten abgegeben wird. D.h. die Willenserklärung wird aus den Handlungen des Erklärenden abgeleitet.” Quelle Wiktionary gegeben werden. Die Eltern willigen in die Datenverarbeitung ein, indem sie an der Videokonferenz teilnehmen. Schalten sie dazu beispielsweise die Kamera ein, willigen sie in die Verarbeitung des Bildsignals ein.

Praktische Umsetzung

Die Schule übermittelt den Eltern eine Einladung, in welcher die Informationen zur Datenverarbeitung gegeben werden wie auch die Einwilligungserklärung, letztere jedoch ohne Unterschriftenfeld. Wichtig wie immer bei der Einwilligung ist das Angebot einer Alternative für Eltern, die nicht an einer Videokonferenz teilnehmen möchten.

Beispiel Elterngespräch
Beispiel Informationen über die Schule
Beispiel Elterngespräch

Die Vorlage geht davon aus, dass die Eltern den Zugang des Kindes zu Logineo NRW Messenger für die Videokonferenz mit den Lehrkräften der Schule nutzen.

Hinweis

Bitte achten Sie darauf, dass für Videokonferenzen, in welchen es um vertrauliche oder sensible Inhalte gehen soll, sichere und vertrauenswürdige Anbieter genutzt werden. Ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung zwischen Schule und Anbieter sollte vorliegen.

03/2021

Microsoft Teams – Einwilligung

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Auf Nachfrage gibt es jetzt auch eine Vorlage für Informationen zur Datenverarbeitung gem. Art. 13 DS-GVO und eine Einwilligung in die Datenverarbeitung zur Nutzung von Microsoft Teams. Die Vorlage ist ausgerichtet auf Schulen, die kein Office 365/ Microsoft 365 nutzen, und berücksichtigt deshalb auch die Erstellung eines Nutzerkontos. Für Schulen, die bereits Office 365/ Microsoft 365 nutzen, kann die Vorlage auch auf die Nutzung der Kommunikationstools, Sprachnachricht, Audi- Videokonferenz und Chat reduziert werden.

Schulen, die Teams mit ihren Schülern ohne ein eigenes Nutzerkonto nutzen möchten, brauchen eine andere Einwilligung, da hierbei deutlich weniger personenbezogene und -beziehbare Daten verarbeitet werden.

 

Bitte denken Sie daran, auch eine Nutzungsvereinbarung zu Teams zu erstellen, denn nur wenn Regeln vereinbart werden, kann man erwarten, dass Nutzer sich daran halten. Eine Vorlage speziell für Teams findet sich bei der Stadt Nürnberg. Die Nutzungsvereinbarung ist ein essentieller Bestandteil der organisatorischen Maßnahmen zum Schutz und zur Sicherheit der personenbezogenen Daten der Nutzer und ergänzt die technischen Maßnahmen. Zu diesen gehören neben einem Rechte- und Rollenkonzept auch sichere Voreinstellungen in MS Teams.

Bitte beachten Sie, dass durch das EU-GH Urteil vom 16.07.2020, der EU-US Privacy Shield für ungültig erklärt wurde. Transfers von personenbezogenen Daten in die USA, wie sie auch bei einer Nutzung von MS Teams möglich sind, können damit nicht mehr auf der Grundlage des EU-US Privacy Shield erfolgen.1Microsoft stützt diese Transfers jetzt auf die Standard Vertragsklauseln. Ob die Aufsichtsbehörden das als datenschutzkonform einschätzen, wird man sehen. Die Informationen zur Datenverarbeitung, die zur Einwilligung gehören, berücksichtigen dieses in der aktualisierten Version. Bitte lesen Sie sich die Informationen in den Vorlagen genau durch.
Ob die Aufsichtsbehörden dieses Vorgehen so als einen gangbaren Weg akzeptieren, bleibt vorerst abzuwarten.

Stand 09/2020