Loom – Bildschirm aufnehmen und teilen

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Beschreibung

Loom ist eine Plattform, die es ermöglicht, Aufnahmen des Computerbildschirmes zu machen und gleichzeitig den Aufnehmenden über eine Webcam und mit Ton aufzuzeichnen. So haben Betrachter eines Videos, in dem etwas gezeigt oder erklärt wird, den Autoren gleichzeitig im Blick. Auch wenn Loom mit seinem Produkt vor allem die Wirtschaft anspricht, findet die Plattform auch Interesse bei Lehrkräften, etwa um Erklärvideos zu erstellen. Loom kann kostenlos mit Einschränkungen genutzt werden. Für Lehrkräfte ist die Pro Version unbegrenzt kostenlos nutzbar.

Zur Anmeldung sind eine E-Mail  Adresse und ein Passwort erforderlich. Zusätzlich sind SSO Optionen vorhanden. Zur Website gibt es Software für das Screenrecording für Windows, Mac, Chromebrowser und iOS.

Der Anbieter ist in seiner Datenschutzerklärung sehr transparent bezüglich der genutzten Dienste. In einer zweiten, in einfacher Sprache verfassten Datenschutzerklärung für Menschen, werden die wichtigsten Fakten noch einmal übersichtlich erklärt.

Ein erstelltes Video ist über einen Link abrufbar. Auf der dann erscheinenden Seite befinden sich das Video, Textinformationen zum Video, das Veröffentlichungsdatum, die Anzahl der Abrufe und Informationen zum Autoren, ein Feld für eine Texteingabe mit Bezug zu ausgewählten Stellen im Video, Emoji zur Abgabe einer Reaktion auf das Video und ein Teilen Menü. Dort unter anderem die Option, auf Twitter und Facebook zu teilen. Zur Abgabe eines Textkommentars ist keine Registrierung, aber die Angabe eines Namens erforderlich. Dieser kann aber frei gewählt werden.

Datenschutz, Sicherheit

Serverstandort, Anbieter

Der Anbieter kommt aus den USA und nutzt Server in den USA. Loom hat sich für seine Kunden in der EU nach dem EU-US Privacy Shield zertifiziert1. Auch wenn der EUGH dieses Abkommen für nicht ausreichend erklärt hat, so zeigt die weitergehende Selbstzertifizierung von Loom, dass man sie an die dort vorgegebenen Selbstverpflichtungen weiterhin halten wird. Für die Speicherung von Daten wird überwiegend Amazon Web Services (AWS oder auch Amazon S3) genutzt. Textinformationen werden in verschlüsselter Form gespeichert. Videos sind in verschlüsselten Containern gespeichert und werden über ein Content Delivery Network (CDN) abgerufen. Mit Amazon und anderen genutzten Diensten Dritter bestehen Verträge, die in etwa einem Vertrag zur Auftragsverarbeitung entsprechen.

Cookies, Tracking

Loom nutzt eine Vielzahl von Diensten, die im Hintergrund laufen. In der einfachen Datenschutzerklärung werden diese alle aufgezählt und sie lassen sich überwiegend auch beim Abruf eines Videos über einen Link, der ein Format hat wie https://www.loom.com/share/f81f012af77r4780a7cc184584b6ccfd nachweisen. Webbkoll Dataskydd weist mit Stand von 2020-05-15 insgesamt 17 Cookies nach, davon eines Third Party, und 36 Anfragen von 21 Stellen. Der Chromebrowser weist 68 Cookies aus. Brave Browser identifiziert bis zu 8 Website übergreifende Tracker. Nicht alle Anfragen von Dritten sind in der Datenschutzerklärung ausgewiesen, darunter auch eine Abfrage von Facebook2Das auf der Website genutzte Facebook Developer Kit – https://connect.facebook.net/en_US/sdk.js dürfte im Zusammenhang mit dem Teilen Menü stehen.. Unter den Cookies ist auch Google vertreten mit dem Werbenetzwerk Doubleclick.net. Und obwohl es sich nur um eine Seite handelt, auf der ein Video angezeigt wird, und sonst nichts, läuft im Hintergrund Stripe, ein Anbieter, der Bezahlungen für Diensteanbieter wie Loom abwickelt, so aber Daten von Besuchern des verlinkten Videos aufnimmt. Auch wenn Loom betont, dass die genutzten Dienste alle mit Verträgen geregelt sind, die den Anbieter zum Verantwortlichen machen, so ist davon auszugehen, dass einige Daten von den Dritten wie Facebook und Google auch zu eigenen Zwecken genutzt werden.

Google-Analytics

Loom nutzt den Analyse Dienst, gibt jedoch an, dass man die IP Nummern verkürze und Google keine Daten darüber erhält3“we even anonymize IP addresses. Your identity is completely safe here.” Quelle: https://www.loom.com/privacy. Diese Aussage ist sicher zutreffend, doch es werden wie oben angesprochen, weitere Google Dienste genutzt.

Hinweise zur Nutzung durch Schulen

Grundsätzliches

Auch wenn die Plattform Loom sich in ihren Datenschutzerklärungen sehr transparent und datenschutzkonform gibt, so laufen selbst im Hintergrund von Webseiten, über die Videos weitergegeben werden, um sie anzusehen, zu kommentieren, herunterzuladen oder zu teilen, jede Menge Dienste im Hintergrund, über die mit sehr großer Wahrscheinlichkeit Daten an Dritte abfließen. Anbieter wie Facebook können so die Besuche eines Nutzers registrieren und einem bestehenden Profil oder Schattenprofil zuordnen. Gleiches dürfte auch auf Google zutreffen. Es gibt sicherlich wesentlich schlimmere Websites, doch datenschutzfreundlich sollte im Zusammenhang mit Schule anders aussehen.

Nutzung in der Schule

Bei einer Nutzung mit schulischen Endgeräten und ohne gleichzeitigen Login an anderen Online-Plattformen, können die im Hintergrund von Loom aktiven Trackingmechanismen und Drittanbieter keine für sie verwertbaren Daten erheben. Das gilt sowohl für den Konsum von Videos, wie auch die Bewertung über die Emoji Buttons oder einen Textkommentar, solange der Textkommentar und der eingetragene Name keine personenbezogenen Daten enthält.

Nutzung zu Hause/ auf privaten Geräten/ BYOD

Rufen Schüler von zu Hause aus oder über das Mobilnetz mit ihrem Smartphone einen Loom Videolink auf, greifen die verschiedenen auf der Seite im Hintergrund laufenden Dienste Daten der Nutzer ab, die diese über Zusammenführung mit eigenen Daten oder solchen aus anderen Quellen identifizierbar machen. Einer identifizierbaren Person kann dann der Aufruf eines Videolinks zugeordnet werden.

Wenn Schülern Videolinks von Loom zum Abruf auf privaten Endgeräten oder vom heimischen Internetanschluss angeboten werden, sollten sie vorab über die möglichen Risken informiert werden. Außerdem sollten ihnen Möglichkeiten gezeigt werden, wie sie sich zumindest in Teilen schützen können, etwa durch Nutzung von Brave Browser.

Loom räumt Nutzern zwar DS-GVO Betroffenenrechte ein, doch die sind eher für registrierte Nutzer gedacht, nicht für Schüler, die nur Videolinks abrufen.

Datenschutz Bewertung Übersicht

Nutzung in der Schule mit schulischen Endgeräten

Gute Bedingungen, wenn die Schüler nicht gleichzeitig an anderen Online-Plattformen eingeloggt sind, wodurch für die in Loom aktiven Tracker potentiell identifizierbar würden.

Nutzung auf privaten Endgeräten/BYOD

Wenn Lehrkräfte ihren Schülern Loom Videolinks für den Abruf von zu Hause aus oder über private Endgeräte in der Schule geben,  kann dieses nur ein Angebot sein. Verglichen mit dem Abruf eines YouTube Videos über YouTube selbst, ergibt sich für Schüler bei einer Nutzung eines Browsers in Standardkonfiguration ein deutlich größeres Risiko. Während bei YouTube nur Google Daten über verschiedene Mechanismen Daten erhebt, greifen bei Loom eine Vielzahl verschiedener Dienste auf die Daten der Nutzer zu.

Mit ausreichendem Selbstschutz kann das Risiko gemindert, aber nicht beseitigt werden. Eine Nutzung auf Smartphones und anderen privaten Endgeräten bzw. vom heimischen Anschluss ist von daher nicht zu empfehlen.

Nutzung durch Lehrkräfte – Videos erstellen und teilen

Lehrkräfte nutzen Loom auf eigenes Risiko. Sie willigen bei der Erstellung ihres Nutzerkontos in die Datenvereinbarung und die Nutzungsbedingungen ein.

Fazit

Loom ist eine Plattform, die sich zwar sehr gut nutzen lässt, um Screencast Erklär Videos zu erstellen und einfach mit Schülern zu teilen, doch dieses schöne Angebot hat seinen Preis. Die Plattform selbst erhebt eine Menge Daten von registrierten Nutzern wie auch Personen, die lediglich Videolinks abrufen und kommentieren. Außerdem gibt Loom Dritten die Möglichkeit, auf die Daten von Nutzern, die beim Aufruf der Website anfallen, zuzugreifen.

Wer als Lehrkraft über Loom Erklärvideos erstellt, sollte sie nur innerhalb der Schule mit Schülern nutzen, wenn dort die Möglichkeit besteht, sie über schuleigene Geräte ohne gleichzeitige Anmeldung an anderen Online-Plattformen, abzurufen.

Falls die Videos auch für den Abruf von zu Hause aus, vom Smartphone oder über in die Schule mitgebrachte Privatgeräte bereitgestellt werden sollen, dann müssen Betroffene informiert werden. Außerdem sollte es eine Alternative geben, an die Videos zu kommen oder die dort vermittelten Inhalte. Loom erlaubt es, Videos herunterzuladen. Sie könnten dann auch auf einer schulischen Lernplattform bereitgestellt werden, falls diese  kein Streaming zulässt, zum Download. Solange die Zahl der Downloads begrenzt wird auf die Mitglieder einer Lerngruppe, sollte das immer möglich sein.