Kontaktliste Kollegium – was geht?

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In einem Tweet wundert sich am 09.11.2019 @grundschulmann

#Datenschutz #Schule #twitterlehrerzimmer

Zu Beginn des Schuljahres wird eine Lehrer-Kontaktliste an alle KuK verteilt, die neben Name und Geburtstag auch Privatadresse, Handynummer, Festnetz und (private) Email beinhaltet.

Sehe nur ich das kritisch?

Das Thema ist datenschutzrechtlich sehr ähnlich zu dem der Eltern-Telefonliste. Dort gilt, die Telefonnummer von Eltern darf anderen Eltern nur dann bekannt gegeben werden, wenn dazu eine Einwilligung der Eltern vorliegt.

Wenn die Schulleitung eine Liste des Kollegiums erstellt, die an jede Lehrkraft ausgegeben werden soll, dann kann sie dieses ohne Einwilligung der Lehrkräfte tun, solange sie sich dabei neben dem Namen auf personenbezogene Daten beschränkt, welche dienstliche Belange betreffen. Das wären etwa

  • Funktionen an der Schule wie z.B. Klassenleitung 8c, Medienbeauftragte, Oberstufenkoordinator, Vorsitzender des Lehrerrates oder
  • Daten zur dienstliche Erreichbarkeit wie dienstliches Telefon, dienstliches E-Mail usw.

Alle außer dem Namen im Tweet genannten Informationen zählen definitiv nicht zu diesen Daten.

Möchte die Schulleitung also eine Liste wie im Tweet beschrieben, erstellen und weitergeben ans Kollegium, braucht es eine Einwilligung und diese sollte eine Auswahl zulassen, welche Daten in die Liste aufgenommen werden dürfen und ggf. in welcher Form. Die folgende Vorlage für eine Einwilligung berücksichtigt diesen Aspekt und ist um eine alternative Form ergänzt, wie die Einwilligungen etwas unbürokratischer eingeholt werden könnten.