Edpuzzle – Videos mit Interaktivität versehen (Quick-Check)

Lesezeit: 5 Minuten
Hinweis! Es handelt sich hier um einen Quick-Check, der nicht ganz so umfangreich ist, wie die anderen. Bei Zeit und Gelegenheit werde ich das eventuell zu einem normalen Datenschutz Check erweitern. Sie sollten hier jedoch auch schon ausreichend Informationen über mögliche Risiken bei einer Nutzung finden, die es Ihnen erlauben, sich eine eigene Meinung zu bilden.

Stand: 2020-09-15

Art von Plattform: Videos mit Interaktivitäten verbinden. Lehrer können die Interaktivitäten von Schülern mit Videos und die Antworten in Quizzen einsehen und für sich auswerten.

URL: https://edpuzzle.com/

Anbieter: Edpuzzle, San Francisco, California, United States

Monetarisierung: Freemium Modell. Es gibt kostenlose Konten mit Speicherbegrenzung (Mehr Infos unter Free vs Pro und Pricing). Die Firma wurde laut Crunchbase 2014 und 2016 über Investitionskapital finanziert.

Datenschutzerklärung: Die Datenschutzerklärung findet sich in einfacher Form unter Privacy und in ausführlicher Form unter Privacy Für einen Datenschutzbeauftragten ist eine spanische Adresse angegeben.
EDpuzzle, Inc.
Av. Pau Casals 16, Ppal. 2B
Barcelona, Spain 08021

In der Datenschutzerklärung sind verschiedene für Bildungsseiten wichtige rechtliche Vorgaben (COPPA, FERMPA, CSPC, Student Privacy Pledge) aufgeführt und wie man diese einhält.

Bezüglich der EU wird einmal auf den EU-US Privacy Shield verwiesen, der mittlerweile jedoch obsolet ist, und dann auf das Mindestalter von 16 Jahren. Hingewiesen wird außerdem, dass in Deutschland eine Einwilligung der Eltern erforderlich ist, solange Schüler unter 16 Jahren alt sind und die Schule Verantwortlicher ist.

Ob ein Data Processing Addendum, welches dann eventuell die Standard Vertragsklauseln enthält, für Schulen verfügbar ist, ist aus den Informationen auf der Seite nicht ersichtlich. Da ein solches auch bei den recht ausführlichen Informationen zur Datenverarbeitung und den FAQ nicht erwähnt ist, muss davon ausgegangen werden, dass ein solches nicht erhältlich ist.

Edpuzzle selbst gibt an, “Edpuzzle does not use any kind of tracking technology to track its users over time and across third party websites to provide any kind of targeted advertising.” – “Edpuzzle verwendet keine Art von Tracking-Technologie, um seine Benutzer im Laufe der Zeit und über Websites Dritter hinweg zu verfolgen, um irgendeine Art von zielgerichteter Werbung bereitzustellen.” An anderer Stelle heißt es “We don’t sell or rent anyone’s personal information to third parties for any reason – including for advertising or marketing purposes.” – “Wir verkaufen oder vermieten keine persönlichen Daten an Dritte aus irgendeinem Grund – auch nicht zu Werbe- oder Marketingzwecken.”

Es ist sicherlich glaubhaft, dass Edpuzzle hier zu seinem Wort steht. Allerdings nutzt man trotzdem Analyse und Tracking Tools zumindest für eigene Zwecke.

:exclamation: Eine Analyse mit WebbKoll Dataskydd ergibt, dass auf der Seite Google Dienste im Hintergrund laufen (Google-Analytics, Google Fonts und Google API) und Mixpanel, ein Analyse Dienst. Ein Google NID Cookie ist vorhanden, welches von Google genutzt wird, um Nutzerpräferenzen (Sprache, Anzahl Suchergebnisse, etc.) verknüpft mit einer spezifischen ID zu speichern.

Einer Überprüfung von Google-Analytics mit dem Tool der Uni Bamberg ergibt “Diese Seite definiert Tracker für die Verwendung von Google Analytics ohne IP-Anonymisierung, hat jedoch bei der Prüfung keine Anfragen an Google geschickt. Möglicherweise werden die Anfragen erst bei bestimmten Benutzeraktionen ausgelöst.”

Server Standort(e): Es scheint, Edpuzzle nutzt Amazon Web Services (AWS), da der Dienst Cloudfront.net nachweisbar ist. Die IP der Server deutet auf einen Standort in den USA, Ping-Laufzeiten lassen vermuten, dass auch europäische Server von AWS genutzt werden.

Als US Anbieter unterliegt Edpuzzle der US Gesetzgebung und ist verpflichtet, Daten von Nutzern aus dem EU Raum an Ermittlungsbehörden auf Verlangen herauszugeben. Nutzern aus der EU stehen dabei keine Betroffenrechte vergleichbar denen unter der DS-GVO zu, auch wenn ein Datenschutzbeauftragter mit Sitz in der EU benannt ist.

YouTube: Um Videos in Edpuzzle mit Interaktivitäten zu versehen, werden YouTube Videos eingebunden und mit Markern versehen, an denen dann die Aktivitäten eingebaut werden, etwa eine Frage. Die Einbettung von YouTube Videos bringt in Bezug auf Datenabflüsse alles mit, was auch beim Aufruf von Videos direkt von YouTube anfällt. Hinzu kommt noch DoubleClick.net, ein Cookie des Werbenetzwerkes von Google.

Thema Nutzerkonten: Zur Nutzung von Edpuzzle benötigen Lehrkräfte ein Nutzerkonto. Auch für Schüler können Konten eingerichtet werden. Die Plattform ist so eingerichtet, dass eine Verknüpfung zum LMS wie Moodle möglich ist. Auch eine Koppelung an Google Classroom ist verfügbar.

Von der Lehrkraft erstellte Edpuzzles, also Videos mit Interaktivitäten, können über öffentliche Links geteilt werden. Die Lehrkraft kann dann allerdings nicht sehen, wer ein Video angesehen hat und wer welche Interaktionen bzw. Antworten gegeben hat. Dafür braucht es Schüler Konten. Für diese sind Vorname, Nachname, Benutzername, Passwort und eine E-Mail Adresse erforderlich, wenn die Anmeldung nicht über ein LMS oder Google Classroom erfolgt.

Common Sense Privacy hat Edpuzzle 2019 getestet und ein Bestanden vergeben, auch wenn es bemängelt, dass Daten für Analyse mit Dritten geteilt werden, Dritten Datenzugriffe gestattet werden, von Dritten Daten zugekauft werden und Verhaltensdaten von Schülern erzeugt werden.

Edpuzzle und personenbezogene Daten
Wird Edpuzzle mit Nutzerkonten für Schüler genutzt, werden alle Interaktionen der Schüler mit den Edpuzzles der Lehrkraft quantitativ erfasst und die Ergebnisse von Quizzen aufgezeichnet. Sie können dann in der Plattform sogar bewertet werden, um die Bewertungen später in eine andere schulische Plattform, etwa ein LMS zu übernehmen.

(A) Nutzung auf einem schulischen Endgerät
Erfolgt die Nutzung von Edpuzzle

  • über einen öffentlichen Link,
  • auf einem schulischen Endgerät,
  • am Standort der Schule,
  • ohne gleichzeitigen oder vorherigen Login an einer anderen nicht-schulischen Plattform und
  • es werden keine persönlichen oder personenbeziehbaren Informationen abgefragt,

so sollte es weder für die im Hintergrund von Edpuzzle laufenden Dienste Dritter noch für die über die eingebetteten YouTube Videos und dort im Hintergrund laufende Dienste möglich sein, einzelne Nutzer einer identifizierbaren Person zuzuordnen. Das Risiko einer Nutzung durch Schüler sollte so vertretbar gering sein.

(B) Nutzung auf einem privaten Endgerät
Bei Nutzung auf einem privaten Endgerät in der Schule (BYOD) oder zu Hause (wie auch bei der Nutzung eines schulischen Endgerätes von zu Hause aus) werden Nutzer potentiell über Gerätekennungen und die IP Nummer des Mobilzugangs oder Hausanschlusses wie auch Logins an im Privatbereich genutzten nicht-schulischen Plattformen identifizierbar – auch wenn Edpuzzle nur über einen öffentlichen Link genutzt wird und ohne ein Schülerkonto. Die im Hintergrund von Edpuzzle laufenden Dienste Dritter und vor allem die mit dem Einbetten von YouTube Videos verbundenen Datenabflüsse setzen Nutzer einem gewissen Risiko aus.

Soll Edupuzzle in dieser Art und Weise genutzt werden, braucht es eine Information der Betroffenen über die dabei entstehenden Risiken und eine Einwilligung durch die Eltern, sofern die Schüler das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Durch die Nutzung von sicheren Browsern wie Brave, FireFox oder DuckDuckGo auf Mobilgeräten lassen sich Trackingmechanismen von Edupuzzle und genutzten YouTube Videos zumindest ein Stück weit einschränken. Bei einer geplanten Nutzung mit privaten Endgeräten sollten Nutzer diesen Hinweis erhalten.

(C ) Nutzung mit Schülerkonten
Eine Nutzung mit Schülerkonten ist sicherlich für Lehrkräfte von Interesse, da sie Aufschluss darüber erhalten, wie ihre Schüler mit den Edpuzzles interagieren. Aus Sicht des Datenschutz ist dieses jedoch nicht zu empfehlen (auch wenn solches mit einer informierten Einwilligung der Betroffenen nicht völlig unmöglich wäre). Eventuell vorstellbar wäre, wenn überhaupt, eine Nutzung mit pseudonymisierten Schülerkonten, die dann aber nur von schulischen Endgeräten in der Schule und ohne gleichzeitigen oder vorherigen Login an anderen nicht-schulischen Plattformen erfolgt. Eine informierte Einwilligung der Betroffenen wäre erforderlich und setzt Freiwilligkeit voraus. Die Schule würde sich dabei jedoch schon in einem rechtlichen Graubereich bewegen, da sie keine rechtlich verbindliche Kontrolle im Sinne der DS-GVO über die Daten der Schüler hat.

Fazit:
Eine Nutzung von Edpuzzle als Plattform eines US Anbieters unterliegt all den Problemen, die sich durch Nationalität und Standort des Anbieters ergeben. Eine saubere Rechtsgrundlage für ein vollumfängliche Nutzung wie bei einem vergleichbaren Anbieter aus der EU fehlt. Es kommt hinzu dass die Plattform nicht nur konsumierend genutzt wird, sondern durch die Interaktivitäten, die mit den Edpuzzles verbundenen Abfragen, weitaus mehr Daten der Schüler erhoben werden.

Solange Schüler für die Plattform anonym bleiben, ist eine Nutzung unproblematisch. Die Schüler haben einen Lern- und Übungseffekt, wobei die Lehrkraft dann aber keine Auswertung sehen kann.

Sollen Schüler Edpuzzles von zu Hause aus nutzen oder auf privaten Endgeräten, kann dieses nur freiwillig und informiert erfolgen. Wer regelmäßig YouTube Videos auf seinen privaten Endgeräten ansieht, für den stellt eine Nutzung von Edpuzzle auf den selben Geräten kein größeres Risiko dar. YouTube erfährt über seine Tracking Mechanismen lediglich, dass der Schüler auch Edpuzzle nutzt.

Hinweis: Edpuzzles lassen sich auch über Embedd Codes in andere Websites und LMS einbinden. Sie bringen transportieren dabei die ganzen datenschutzrechtlichen Probleme mit in die Plattform, in welche sie eingebettet werden. Anders als bei YouTube Videos, bei denen man über Dienste Dritter viele Tracking Mechanismen des Anbieters deaktivieren kann, ist dieses bei Edpuzzle nicht möglich.