Taskcards ist eine digitale Pinnwand, deren Entstehung sicherlich auch Padlet und den mit der schulischen Nutzung verbundenen datenschutzrechtlichen Problemen geschuldet ist. Eine ganze Reihe von Software-Firmen haben mit der Idee gespielt, ein ‚besseres Padlet‘ für den deutschen Markt zu entwickeln. Umgesetzt hatte dieses mit sichtbarem Erfolg zunächst jedoch nur Taskcards. Die Plattform, die ihren Start im Februar 2021 nahm und sich seither rasant entwickelt hat, hat sich den Datenschutz von Beginn an auf die Fahnen geschrieben.
Mittlerweile – einige Jahre nach diesem rasanten Start – hat sich der Markt deutlich gewandelt. Während Taskcards als Pionier für datenschutzkonforme Pinnwände in Deutschland gilt und vermutlich den größten Marktanteil hat, sind heute auch andere Anbieter, wie etwa edumaps, mit vergleichbaren und leistungsstarken Angeboten am Markt vertreten.
Bezüglich der grundlegenden Philosophie heißt es beim Anbieter von Taskcards:
” TaskCards.de setzt auf absolute Datensparsamkeit und möglichst hohe Anonymität.”
Auch wenn Taskcards eine gewisse Ähnlichkeit zu Padlet hat, ist die Plattform nicht als ein 1:1 Klon zu verstehen. Man orientiert sich sicherlich ein Stück weit an den Funktionalitäten, ist aber bemüht, die Idee der digitalen Pinnwand anders und besser anzugehen. Dabei bezieht man auch die Ideen und das Feedback der Nutzer mit ein.
Um Taskcards zu nutzen, müssen Lehrkräfte ein Konto erstellen bzw. von ihrer Schule erhalten. Schüler benötigen keine eigenen Konten. Zur Mitarbeit an einer Pinnwand werden sie über einen Token eingeladen. Diese werden von der Lehrkraft erzeugt und an die Schüler verteilt. Mittels dieser Token lassen sich die Zugriffsberechtigungen auf freigegebene Teile einer Pinnwand steuern. Das heißt, es kann festgelegt werden, ob der Empfänger des Tokens einen Notizzettel auf einer Pinnwand lesen kann oder keinen Inhalt sieht oder ob er ihn sogar bearbeiten kann. Da sich für eine Pinnwand mehrere Token erstellen lassen, können verschiedene Nutzergruppen mit unterschiedlichen Rechten ausgestattet werden. Es ist so möglich, einer einzelnen Person komplette Moderationsrechte (darf schreiben) zu geben oder verschiedenen Gruppen nur Schreibrechte für “ihre” Notizzettel zu geben, für alle anderen jedoch nur Leserechte oder sogar nicht mal die. Am Ende kann man dann allen Leserechte geben, um das Ergebnisse der Arbeit der verschiedenen Gruppen allen zugänglich zu machen. Die Token können einfach über Teilen verfügbar gemacht werden, über QR-Codes, über einen Einbettungscode für andere Websites oder ein LMS und als kopierbarer Link, der die Adresse zur Pinnwand und den Token enthält, zur Weitergabe auf anderem Wege, etwa per E-Mail oder Messenger.
In der Grundeinstellung sind Taskcard Pinnwände privat und können nur mit Token aufgerufen werden. Es ist möglich, Pinnwände öffentlich zu machen, so dass sie ohne Token gelesen werden können. Die Vergabe von Schreibrechten erfolgt unabhängig davon, wie oben beschrieben, da öffentlich geteilte Pinnwände Besuchern keine Schreibrechte geben.
Eine gemeinsame, zeitgleiche Bearbeitung durch mehrere Benutzer ist seit Version 0.18.1 durch Echtzeitsynchronisation möglich.
Einzelne Notizen können mit verschiedenen Inhalten gefüllt werden, so wie man das von Padlet kennt. Möglich sind Texte mit umfangreicher Formatierung. Andere Websites können verlinkt werden und laden ein Bild von der Seite, sofern vorhanden, als Vorschau. YouTube Videos lassen sich in Notizen einbetten, ohne dass das Video selbst in die Seite eingebettet wird. Angezeigt wird lediglich ein automatisch erzeugtes Vorschaubild. Erst mit Klick auf dieses, wird das Video in einem neuen Tab geöffnet. Kommentare können für jeden Notizzettel einzeln zugelassen werden.
Pinnwände existieren solange das Konto des Benutzers besteht oder bis der Benutzer sie aktiv löscht. Ob dieses auch für Pinnwände gilt, die von einer Lehrkraft mit einem von der Schule vergebenen Konto erstellt wurden, ist offen.
Seit einigen Jahren können Lizenzen erworben werden. Für Schulen kommen dabei die vergünstigten Non-Profit Lizenzen in Frage.
Datenschutz, Sicherheit
Serverstandort, Anbieter
Taskcards ist seit Februar 2021 am Start und hat im Mai 2026 die Version 1.8.6 Release erreicht. Damit ist die Entwicklung jedoch noch nicht beendet. Unter der Versionshistorie kann man die Entwicklung (neue Features und Fehlerbehebungen) nachverfolgen. Hinter der Plattform steht die Firma dSign Systems GmbH aus Schmalkalden. Die Server, auf denen Taskcards läuft, gehören der Strato AG und stehen in Deutschland.
Datenschutzerklärung
Die Datenschutzerklärung findet sich unter Datenschutz. Dort können auch Vorlagen für Einwilligungserklärungen für Schüler und Lehrkräfte heruntergeladen werden. Auch Verträge zur Auftragsverarbeitung für Schulen in öffentlicher und in kirchlicher Trägerschaft (EKD, KDSG) sowie ein Testat zur Umsetzung der Technischen und Organisatorischen Maßnahmen (TOM) sind dort zum Download bereitgestellt. Verarbeitet werden laut Datenschutzerklärung die üblichen in Logfiles gesammelten Daten (Browsertyp und Browserversion, verwendetes Betriebssystem, Hostname des zugreifenden Rechners, IP-Adresse). Von Inhabern eines Kontos werden die Daten verarbeitet, die zum Erstellen desselben erforderlich sind.
Im Mai 2026 hat der Verfasser dieses Beitrags den Vertrag zur Auftragsverarbeitung einer detaillierten Prüfung unterzogen. Ablauf und Befunde sind in ‘Prüfung AVV TaskCards 2026‑05.pdf’ beschrieben. Zusammenfassend kommt die Prüfung zu dem Schluss, dass der AVV die Voraussetzungen für eine datenschutzkonforme Nutzung in Schulen erfüllt.
Cookies, Tracking
Zum aktuellen Zeitpunkt setzt der Anbieter laut Datenschutzerklärung keine Cookies ein. Es kommen, wie sich nachweisen lässt, auch keine Analyse- oder Tracking-Dienste Dritter zum Einsatz.
Im Local Storage, also dem Speicher des Browsers, werden einige technische Informationen abgelegt, auf welche die Plattform aber zugreifen kann, wenn sie aufgerufen wird. Zu den abgelegten Informationen gehören u.a. UI-Einstellungen,
Editor-Konfigurationen, Komfortfunktionen und technische Zustände.
Andere Datenflüsse
Wie bei allen Websites, in welche externe Inhalte eingebettet werden, fließen bei jedem Aufruf einer Taskcard Pinnwand einige Daten des Nutzers zurück an die Seite(n), von welcher der oder die eingebetteten Inhalte kommen. Wird eine Website über “Link mit Vorschau” verlinkt, wird vom Browser des Nutzers ein auf der externen Website liegendes Bild geladen und als Vorschau in die Karte eingebunden. Dabei erhält diese externe Seite die gleichen Daten, welche sie auch beim Abruft des Bildes von der Seite selbst erhalten würde. Das wäre dann im Minimum die IP Adresse, von welcher das Bild abgerufen wird.
Möchte man diese Datenflüsse unterbinden, verlinkt man über Text auf die Seite, lädt das Bild von der Seite herunter und lädt es manuell in die Pinnwand.1Achtung! Beachten Sie dabei die Urheberrechte. Es besteht ein Unterschied, ob man ein Bild in die eigene Website/ Taskcard einbettet oder es herunterlädt und dann auf der eigenen Website/ Taskcard speichert und bereitstellt. Letzteres ist nur bei offen lizenzierten Materialien möglich.
Wie oben beschrieben, werden YouTube Videos nicht direkt eingebettet, sondern nur ein Vorschaubild. Damit werden in Taskcards keine Google Cookies und Tracker geladen. Das Vorschaubild zum Video wird allerdings von YouTube Servern geliefert2Diese finden sich unter i.ytimg.com. Damit landet zumindest die IP Adresse der Person, die eine Taskcard Pinwand mit so eingebettetem YouTube Video aufruft, bei Google.3Google würde damit die Information erhalten, dass eine IP Adresse ein Vorschaubild zu einem bestimmten YouTube Video abgerufen hat. Über Zusammenführung mit Daten aus anderen Quellen könnte sie diese Information potentiell einer identifizierbaren Person zuordnen. Verglichen mit Datenabflüssen durch Cookies und Tracking Tools ist ein derartiger Datenabfluss aber mehr oder weniger normal. Hinweis: Im Test im Mai 2026 wurde von YouTube kein Vorschaubild gezogen und in der Karte angezeigt, wenngleich die Plattform offensichtlich den Versuch machte.
Sicherheit
Auch wenn über Token und die grundsätzliche Einstellung, ob eine Pinnwand öffentlich oder geheim ist, nicht komplett verhindern, dass Dritte die Inhalte einer geheimen Pinnwand ganz oder in Teilen einsehen können. Das ist dann möglich, wenn ein Teilnehmer mit zumindest Leserechten, seinen Token oder Link mit enthaltenem Token an Dritte weitergibt. Soll dieses verhindert werden, müssen alle Token nach Abschluss der Bearbeitung durch die Mitarbeiter gelöscht werden. Sehr nützlich in Bezug auf Sicherheit ist die Möglichkeit, eine Pinnwand “anonym” zu veröffentlichen. Dann ist anders als etwa bei Padlet oder in den Standardeinstellungen von Taskcards die Pinnwand keinem Nutzer zuzuordnen.
Hinweise zur Nutzung durch Schulen
Grundsätzliches
Taskcards ist eine Plattform, die jetzt den Status eines public beta hinter sich gelassen hat. Trotzdem ist die Entwicklung noch nicht am Ende. Die Plattform ist nun vollwertig nutzbar und kann mit vielen Funktionen aufwarten, die man von Padlet kennt und hat einige davon sogar besser und sicherer gelöst. Da der Anbieter aus Deutschland kommt, deutsche Server nutzt und sich Datenschutz auf die Fahnen geschrieben hat, bringt er für einen Einsatz in der Schule die besten Voraussetzungen mit. Anders als bei Padlet kann man hier auch bedenkenlos eine Nutzung von zu Hause aus und mit privaten Endgeräten vertreten.
Auch wenn Taskcards sehr datensparsam nutzbar ist, werden in der Regel personenbezogene Daten der Nutzerinnen und Nutzer verarbeitet, egal ob diese aktiv an einer Taskcard arbeiten oder sie nur zum Abruf von Informationen aufrufen. Ob bei der unterrichtlichen Nutzung eine Einwilligung erforderlich ist, hängt von zwei Faktoren ab, den rechtlichen Möglichkeiten des Bundeslandes und der Art der Nutzung. In NRW kann TaskCard als sogenannte Arbeits- und Kommunikationsplattform gem. § 120 Abs. 5 Satz 2 und § 121 Abs. 1 Satz 2 Schulgesetz NRW nach Vorschlag durch den Schulträger an die Schulkonferenz von dieser zur verbindlichen Nutzung eingeführt werden. Die Verpflichtung zur Nutzung setzt immer voraus, dass Schülerinnen und Schüler wie auch Lehrkräfte über vom Schulträger oder Schule zur Verfügung gestellte Endgeräte verfügen bzw. über Dienstgeräte. Sollen in TaskCard Stimmaufnahmen eingefügt werden, Bilder oder Videos, welche Nutzer abbilden, so braucht dieses in NRW immer eine Einwilligung. Die ist aber grundsätzlicher Natur und ist von der Nutzung von Taskcards unabhängig.
Lehrkräfte sollten bei der Befüllung von Taskcard Pinnwänden mit Inhalten für ihre Schüler immer bedenken, dass eine Verlinkung von externen Seiten über die “Link mit Vorschau” Funktion dazu führt, dass Inhalte von Servern, die nicht unter der Kontrolle von Taskcards stehen, geladen werden. Diese externen Server erhalten zumindest die IP Nummer der Nutzer. Essentielle Risiken ergeben sich daraus jedoch nicht.
Mit einer Schullizenz erhalten Schulen auch die Möglichkeit, einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung abzuschließen. Diesen müssen Schulen abschließen, wenn sie die Plattform regulär nutzen wollen, egal ob im Unterricht oder nur zur Arbeit im Kollegium.
Nutzung in der Schule mit schulischen Endgeräten
Taskcards kann in der Schule mit schulischen Endgeräten ohne Risiken genutzt werden.
Nutzung auf privaten Endgeräten/BYOD
Auch eine Nutzung von zu Hause aus oder von privaten Endgeräten ist ohne Risiken möglich.
Nutzung durch Lehrkräfte
Auch für Lehrkräfte ist die Nutzung sehr datensparsam möglich und birgt keine Risiken.
Fazit
Taskcards ist eine für Schulen sehr interessante Plattform, die sich seit ihrem Start 2021 gut entwickelt hat. Padlet war bei uns vor allem deshalb erfolgreich, weil es sehr einfach zu bedienen ist. Taskcards kommt diesem Konzept sehr nahe. Man darf gespannt sein, wie die weitere Entwicklung sich gestaltet und kann nach nunmehr rund fünf Jahren wohl davon ausgehen, dass die Selbstverpflichtung, eine datenschutzfreundliche Plattform anzubieten auch auf Dauer Bestand haben wird.
Eine Alternative zu Taskcards ist die ebenfalls datenschutzfreundlich nutzbare Plattform edumaps. Die Plattform ist auf den ersten Blick ähnlich, bietet aber einige andere Funktionen und hat auch einen anderen technischen Ansatz, was den Aufbau der Plattform angeht.
Stand 05/2026
