Diese Seite richtet sich an Schulen, Schulleitungen, Lehrkräfte, schulische Datenschutzbeauftragte in NRW1Die meisten Inhalte lassen sich auf andere Bundesländer übertragen. Die Formulare lassen sich in der Regel leicht auf andere Bundesländer anpassen, wenn erwähnte rechtliche Vorgaben auf die landesrechtliche Gesetzgebung angepasst wird. und sonst jeden, der mit Schule und Datenschutz zu tun hat.
Informationelle Selbstbestimmung ist ein Grundrecht, für Schüler und Lehrkräfte. Der Schutz von personenbezogenen Daten spielt deshalb in allen Bereichen des Schullebens eine Rolle, im Unterricht wie in der Schulverwaltung. Für Schule ergibt sich so auf der einen Seite die Aufgabe, Heranwachsende für einen selbstbestimmten, verantwortungsvollen Umgang mit ihren persönlichen Daten zu sensibilisieren, und auf der anderen Seite die Herausforderung, die Daten von Schülern und Lehrkräften in Übereinstimmung mit den rechtlichen Vorgaben aus der Schulgesetzgebung, dem Landes- und Bundesdatenschutzgesetz und der Datenschutz Grundverordnung zu verarbeiten.
Datenschutz ist leider nicht einfach und vor allem die Dokumentation kostet viel Mühe. Genau hier möchte diese Seite Unterstützung bieten durch Informationen und die Bereitstellung von Vorlagen für die Erstellung von Informationsschreiben, Einwilligungen und das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten.
Wenn Sie hier Antworten auf Fragen finden und Vorlagen für Ihre Dokumentation, die Ihnen Zeit und Mühe ersparen, dann hat diese Seite ihr Ziel erreicht.